Prozess wegen Behandlungsfehler: Meerschweinchen-Klage abgewiesen
Nager „Socke“ verstarb kurz nach seiner Kastration. Ein Behandlungsfehler? Die Besitzer verklagten die Tierärztin auf knapp 900 Euro Schadensersatz – vergeblich.
HANNOVER dpa | Im Zivilprozess um die angeblich misslungene Kastration von zwei Meerschweinchen hat das Amtsgericht Hannover die Klage abgewiesen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.
Ein Ehepaar hatte beim Amtsgericht Hannover Klage gegen seine Tierärztin eingereicht, weil die Frau die Nager Jack und Socke nicht fachgerecht kastriert haben soll. 877,73 Euro Schadenersatz, unter anderem für Behandlungskosten, verlangten die beiden von ihrer Tierärztin, weil sich nach der Kastration am 2. Mai 2013 Abszesse bildeten. Socke starb rund drei Wochen später an den Folgen der Entzündung. Jack überlebte, musste aber eine Woche lang in der Tierärztlichen Hochschule Hannover behandelt werden.
Die Veterinärin bestritt, einen Fehler gemacht zu haben. Sie warf den Besitzern der Tiere vor, Hygiene und Wundversorgung nach der Operation vernachlässigt zu haben. Nach der Verhandlung am Freitag vor einer Woche sagte die Tierärztin, sie operiere seit 30 Jahren Meerschweinchen. Noch nie habe jemand versucht, ihr etwas anzuhängen.
Das Gericht war nun nach der Beweisführung nicht ausreichend von einem Behandlungsfehler der Tierärztin überzeugt. Sie wurde lediglich verurteilt, die Kosten für einen beschädigten Tiertransportkorb in Höhe von knapp 20 Euro zu tragen.
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