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Prozess um fragliche VergewaltigungHaftstrafe wegen falscher Vorwürfe

Das Landgericht Darmstadt verurteilt die Exlehrerin Heidi K. wegen der Vorwürfe gegen ihren Ex-Kollegen. Sie soll eine Vergewaltigung erfunden haben.

Die Angeklagte Heidi K. im April 2013 vor dem Landgericht in Darmstadt. Bild: dpa

DARMSTADT taz/afp | Aktuell: Im Prozess um den falschen Vergewaltigungsvorwurf einer Lehrerin gegen einen früheren Kollegen hat das Landgericht Darmstadt die Angeklagte Heidi K. zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sprach sie der Freiheitsberaubung für schuldig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Pädagogin den mittlerweile verstorbenen Horst A. zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt hatte.

Auch einer notorischen Lügnerin kann eine Vergewaltigung widerfahren. Ob die Exlehrerin Heidi K. vor zwölf Jahren Opfer eines Kollegen wurde oder ob sie bis heute Märchen erzählt, prüft das Darmstädter Landgericht seit viereinhalb Monaten.

Der Sportpädagoge Horst Arnold galt der Justiz zehn Jahre als Täter, bis er in einem Wiederaufnahmeverfahren 2011 freigesprochen wurde. Das Landgericht entscheidet nun, ob sich Heidi K. durch ihre Anschuldigungen der Freiheitsberaubung schuldig gemacht hat.

Vermeintlicher Tatort war ein Gymnasium in Reichelsheim im Odenwald. Nach dem Schuldspruch 2002, ergangen ebenfalls vor dem Landgericht Darmstadt, musste Arnold fünf Jahre Haft bis zum letzten Tag absitzen, weil er nie gestand. Ein Berliner Anwalt erreichte danach das Wiederaufnahmeverfahren. Heidi K. habe alles von vorn bis hinten erfunden, befand das Kasseler Landgericht. Angeschlagen und ohne neue Anstellung fiel der 53-jährige Arnold im Sommer 2012 im saarländischen Völklingen tot vom Rad.

Von den Abenteuergeschichten, die die heute 48-jährige Heidi K. Bekannten erzählt hatte, hielt im Prozess keine einer Überprüfung stand. 60 Zeugen traten auf, darunter ein Polizist, dem K. einer Freundin gegenüber einen tödlichen Kopfschuss angedichtet hatte. Auch den Tod von Heidi K.s Tochter betrauerten Bekannte sinnlos, das Mädchen existierte nie. Dutzende Lügenkonstruktionen der Angeklagten stürzten ein.

„Das war schlecht“

Unter ihrer roten Langhaarperücke verborgen hatte Heidi K. zum Prozessauftakt abermals Arnold der Vergewaltigung beschuldigt. Tatort soll ein Laborraum der Schule gewesen sein, wo der Kollege Analsex erzwungen habe. In dem Meer der von K. erzählten Lügen ist es diese eine Schilderung, die zu beweisen oder widerlegen so schwer ist. Zeugen gab es wie in den meisten Vergewaltigungsfällen nicht.

„Ich würde die Angeklagte nicht mal nach der Uhrzeit fragen“, sagte Staatsanwalt Andreas Kondziela am Montag dieser Woche und forderte siebeneinhalb Jahre Gefängnis für Heidi K., die ihre Lügengeschichten eingesetzt habe, um beruflich voranzukommen. Die Arbeit seiner Darmstädter Kollegen vor zwölf Jahren ließ Kondziela nicht unkommentiert. „Wir sind nicht so loyal, als dass wir nicht sagen: Das war schlecht“, sagte der Staatsanwalt.

Verteidiger Torsten Rock wolltel einen Freispruch für seine Mandantin, weil sie trotz ihrer häufigen Lügen „stringent bei ihrer Aussage zur Vergewaltigung“ geblieben sei. Das Verfahren habe gezeigt, dass Heidi K. in den vergangenen 29 Jahren letztlich 60-mal die Unwahrheit erzählt habe. Das sei ein durchschnittlicher Wert. Mit dem Argument „Die Frau war attraktiv!“ versuchte der Anwalt eine Vergewaltigung nicht auszuschließen.

In dubio pro reo hieße: Freispruch für Heidi K. Mit der Konsequenz, dass der tote Horst Arnold dann ein Vielleichtvergewaltiger wäre. Das hielt das Kasseler Landgericht in dem Wiederaufnahmeverfahrens von 2011 für absurd.

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25 Kommentare

 / 
  • R
    Ruhender

    Der Richter, der damals den Mann verurteilt hat, gehört gleich mit in den Knast. Er hat mit seiner offensichtlichen Imkompetenz den Mann um seine Freiheit gebracht, nicht die Frau - sei hat kein Urteil gesprochen. Aber klar, da sitzt so ein egomanischer Karrierist in seiner Richterrobe, kommt sich verdammt wichtig vor und kann seine männlichen Beschützerreflexe nicht beherrschen, unterbewußt spielt ein Balzverhalten eine zusätzliche Rolle... und schon fällt der Hammer der Jsutiz auf den Buhlen, den Angeklagten.

    • @Ruhender:

      Existenz mobbing ist leider immer öfter heutzutage , gang und gebe .

      Als am 23.5.2003 Mittags 12.00uhr also HighNoon eine psych. Amtsärztin + Co. in Berlin-Rkd. die mit den Worten " wissen Sie wer ICH bin , ICH muß sie einweisen " die Wohnung betrat ohne sich selbst auszuweisen , wer sie ist und was der Grund sei , begann der innere Stress , die Wohnungsschlüssel aus meiner Hosentasche ziehend versuchte sie sich diese anzueigenen , weil sie dachte ich wolle sie Einsperren , als ich mich unter Schock darauf in Notwehr wehrte , war noch nicht abzusehen das ich ein Halbes Jahr später von Amtswegen in Früh-Rente geschickt werde , wenn das Schule machen würde hätten wir in " D " bald keine Arbeitslosen mehr . :-))) ,

      ( Verbesserungsvorschlag mit Ironie )

      Den " Irren ist menschlich " so auch der Buchtitel an dem diese Übereifriege Beamtin Chr. T..... als Buchautorin auch noch mitgeschrieben hat . ( Heutzutage bereits beide pensioniert )

      Herzlichsten Dank also für den Dauerurlaub auf Rentenbasis wegen Arbeitsunfähigkeit , wenn man mit 45 Jahren was neues anfangen will ...

      Der sicherste Arbeitsplatz in diesen unseren Lande ist und bleibt die Psychiatrie , denn nirgend wird soviel gelogen wie dort . Die ( sog. ) Patienten die Arbeiten wollen , wird unterstellt sie seien " manisch ", wenn sie dann keine Lust mehr haben , dann sind diese halt " depressiv ". ( DSM-IV ) ICD 10 F 31 , Bipolare Störung , Schizophrenie u.s.w. ...

      Nirgends geht man schneller in Rente als mit einem " Gutachten " eines Amtspsychiaters der einem totale Weltfremdheit bescheinigt , wenn man mit ( 45 Jahren ) noch an berufliche Tätigkeiten interessiert ist ; das Ganze ist selbsterlebt begann vor ( seit ) 10 Jahren und bisher niemand hat über diese Abarten der Arbeitsverhinderung und Stigmatisierung berichtet.

      Wer ist wohl der/die Verrückte ???

      Das ist entschleunigung Wittenauer Art

    • T
      Tony
      @Ruhender:

      Genau auf den Punkt getroffen!

  • Erschreckend, wie leicht es ist, einem Mann das Leben zu ruinieren.

    Wenn eine Frau den Vorwurf der Vergewaltigung erhebt.

     

    Noch erschreckender ist es, daß die Justiz da mitspielt,

    sich jeglicher Verantwortung entzieht, und die Verantwortlichen völlig ungeschoren davonkommen.

     

    Richter sollten für Fehlurteile haften. Dann würden sie sorgfältiger arbeiten.

    • 7G
      774 (Profil gelöscht)
      @Rosa:

      gute Idee!

  • T
    Tony

    Das ist doch längst nicht der einzige Fall. Viele weitere Männer sitzen oder saßen wegen so etwas im Knast. Der Justiz sind notorische Denunziantinnen willkommen. Viele Informationen, die den Angeklagten entlasten könnten, werden in Prozessen der Öffentlichkeit vorenthalten. Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, werden hierzulande zu Monstern gemacht. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da treten die Denunziantinnen erneut als Opfer auf. Von einem solchen Fall aus Augsburg, weiß ich persönlich. Schafft endlich die Justiz ab! Dann gäbe es wenigstens deren Verbrechen nicht.

    • @Tony:

      Genau, schaffen wir doch die Justiz einfach ab, und dann sind bei dem nächsten angeblich Kriminellen die netten Nachbarn auf einmal Richter und Henker. Ich habe solche "Verhandlungen" schon gesehen, da endeten die Leute dann entweder mit gebrochenen Knochen im Dreck oder wurden mit einem Autoreifen um den Hels verbrannt. Alles nicht so spassig. Da lieber eine Justiz und Polizei die schlecht ist, die kann man verbessern und reformieren!

      • T
        Tony
        @Jochen Braun:

        Verbessern und reformieren? Viel Spaß bei einer Justiz a la Roland Freisler!

  • Ein widerwärtiges verbrechen, zum einen ist das sozialer Mord und zum anderen unterminiert die Frau damit die Glaubwürdigkeit der echten Vergewaltigungsopfer.

     

    Zum Glück wurde sie jetzt vorläufig aus dem Verkehr gezogen, bleibt zu hoffen das sie in die Psychiatrie kommt und die Gesellschaft so auf Dauer vor ihr geschützt ist. Wenn man das so liest wird klar das es jeden hätte treffen können und auch schon einige male getroffen hat, allerdings wurde der Frau dann 2001 das erste glauben geschenkt, mit fatalen Auswirkungen.

     

    @BEELZEBUB:

    "Daran kann auch die fanatischste Frauenbeauftragte nichts ändern."

     

    Dir ist hoffentlich bewußt das eine Frauenbeauftragte des Schulamts das ganze überhaupt ins Rollen gebracht hat als sie bemerkte das die Frau mehrfach in anderen Dinge gelogen hat.

     

    Ihr Bruder (Rechtsanwalt) hat dann den Freispruch für das Opfer erstritten.

  • Ein widerwärtiges verbrechen, zum einen ist das sozialer Mord und zum anderen unterminiert die Frau damit die Glaubwürdigkeit der echten Vergewaltigungsopfer.

     

    Zum Glück wurde sie jetzt vorläufig aus dem Verkehr gezogen, bleibt zu hoffen das sie in die Psychiatrie kommt und die Gesellschaft so auf Dauer vor ihr geschützt ist. Wenn man das so liest wird klar das es jeden hätte treffen können und auch schon einige male getroffen hat, allerdings wurde der Frau dann 2001 das erste glauben geschenkt, mit fatalen Auswirkungen.

     

    @BEELZEBUB:

    "Daran kann auch die fanatischste Frauenbeauftragte nichts ändern."

     

    Dir ist hoffentlich bewußt das eine Frauenbeauftragte des Schulamts das ganze überhaupt ins Rollen gebracht hat als sie bemerkte das die Frau mehrfach in anderen Dinge gelogen hat.

     

    Ihr Bruder (Rechtsanwalt) hat dann den Freispruch für das Opfer erstritten.

  • B
    Beelzebub

    @ NIHILIST

     

    In dieser Sache hat das Gesetz bereits das letzte Wort gesprochen, dessen Text lautet:

     

    "Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts

     

     

    1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder

     

    2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten

     

     

    verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils."

     

     

    Das Beamtenverhältnis der Denunziantin endet damit kraft Gesetzes, es wird dazu keine Behördenentscheidung geben, in die sich irgendeine Berufsfeministin einmischen könnte.

  • Die Frau ist noch billig davon gekommen. Sie hat ein Leben zerstört und vernichtet.

    • HB
      Hertzliches Beileid an die Famileinangehörigen des Herrn Horst Arnold
      @Gesunder Menschenverstand:

      Die Frau hat auch das Leben der Familie des Herrn Horst Arnold zerstört. Hoffentlich kommt die Frau im Gefängnis zur BeSINNung!

      • I
        irmi
        @Hertzliches Beileid an die Famileinangehörigen des Herrn Horst Arnold:

        Wenn diese Frau so drauf ist einen unschuldigen Menschen der Vergewaltigung zu beschuldigen, kann sie das auch im Knast, da gibt es ja auch Männer. Die sollen um diese Frau lieber einen weiten Bogen machen.

  • D
    Deppleff

    Nun, nach radikalfeministischer Auffassung ist doch Vergewaltigung, was Frau als Vergewaltigung bezeichnet, wenn ich mich recht erinnere. Da sie den Vorgang, und wenn es für Außenstehende und feministisch nicht Erleuchtete wie ein Plausch aussah, als Vergewaltigung bezeichnete, war es doch auch eine. Ergo ist das Urteil ein Schandmal für das patriarchische Deutschland. Frau Schwarzer, übenehmen Sie!

  • D
    D.J.

    Ich frage mich, ob eine psychische Krankheit in ausreichendem Maße ausgeschlossen werden konnte. Etwa eine Pseudologie (zwanghaftes Lügen). Gut möglich aber auch, dass der Frau selbst aufgrund einer Psychose ihre Lügen nicht bewusst waren. Hielte die hohe Haftstrafe an sich für angemessen, aber nur bei klarem Ausschluss einer solchen Erkrankung.

  • N
    nihi.list

    @Beelzebub

    "Daran kann auch die fanatischste Frauenbeauftragte nichts ändern."

     

    Warten Sie mal ab.

    Der feministisch-instrumentelle Komplex hat inzwischen Dimensionen angenommen, dass es einen gruselt.

    Es könnte durchaus sein, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist.

  • J
    Jäger

    Und so eine Sau war als Lehrerin tätig....

  • Eigentlich hätte der Richter, der den Herrn Arnold verurteilt hatte, in den Knast gesteckt werden müssen. Die Frau scheint ja eher nicht ganz bei Sinnen zu sein. Da wäre eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angebracht.

  • Eigentlich hätte der Richter, der den Herrn Arnold verurteilt hatte, in den Knast gesteckt werden müssen. Die Frau scheint ja eher nicht ganz bei Sinnen zu sein. Da wäre eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angebracht.

  • B
    Beelzebub

    Es gibt noch Richter in Deutschland!

     

    Zwar wären 15 Jahre Haft wesentlich angemessener gewesen, aber immerhin, ein Schritt in die richtige Richtung und ein deutliches Signal für Falschbeschuldigerinnen.

     

    Erfreulicher Nebeneffekt: die Hexe ist gemäß § 24 Beamtenstatusgesetz ihren schönen Beamtenposten (mitsamt Pensionsansprüchen) kraft Gesetzes los. Daran kann auch die fanatischste Frauenbeauftragte nichts ändern.

     

    Wenn sie aus der Haft (wo es ihr hoffentlich richtig dreckig gehen wird) wieder raus kommt, wird sie wohl über kurz oder sehr kurz bei Harz 4 landen.

     

     

    Und das ist auch gut so!

  • R
    Rupert

    Also ihrem letzten Artikel ist folgendes zu entnehmen: "Die Strafe saß er ab, bevor er 2011 seine Unschuld bewies...".

     

    Es konnte also nachgewiesen werden, dass er Frau K. nicht vergewaltigt hatte. Somit hat Frau K. gelogen. Also ist das jetzige Urteil wohl richtig, oder nicht?

  • R
    Rächer

    Schlimm so etwas . Ihre Lügen schmählern die Glaubwürdigekeit von realen Opfern. Außerdem handelt sie mit Bereicherungsabsicht eiskalt rücksichtslos. Sie würde vermutlich sogar über leichen gehen um ihre Ziele zu erreichen. Falls die vorwürfe sich bewahrheiten sollten, ist sie nicht besser als Schläuser oder Raubmörder!

  • A
    Andreas

    Es wäre ein Armutszeugnis sondergleichen, wenn Frau Heidi K. nicht verurteilt würde. Da es keine mildernden Umstände gibt, reichen auch die 7,5 Jahre nicht aus, die die Staatsanwaltschaft fordert. Hier ist tatsächlich die Höchststrafe fällig und die liegt bei 10 Jahren. Allerdings muss es danach auch noch weitere Konsequenzen geben, denn in diesem Fall haben alle versagt, die Justiz, die Ermittlungsbehörden und auch die Gesellschaft. Es kann und darf nicht sein, dass einem angeblichen Vergewaltigungsopfer derartig leichtfertigt geglaubt wird und es darf nicht sein, dass unschuldig Verurteilte schlimmer bestraft werden als richtige Täter, nur weil sie sich nicht zu ihrer "Tat" bekennen. Auch dass der Mann nicht wieder eingestellt wurde, muss Konsequenzen haben.

    • I
      Internetnutzer
      @Andreas:

      Vor ner Weile wurde in ner Doku über den Fall berichtet.

      Das perverseste ist, dass er sie angeblich zwei Mal vergewaltigt haben soll. Zum zweiten Vergewaltigungszeitpunkt saß der Kerl bereits in der Uhaft !!!

      Dem Richter und ihrem Anwalt war das egal. Der Angeklagte MUSSTE in den Knast!!! Das ist auch den Reportern damals aufgefallen. Der Kerl wurde im Knast wie der letzte Dreck behandelt(auch von dem Wärern) weil er nicht gestehen wollte.

      Nicht nur die Frau sollte in den Knast, sondern ihr Anwalt UND der damalige Richter, weil er logische Beweise absichtlich ignoriert hat. Bei der Neuverhandlung hat er es so eingefädelt, dass er dem Kerl nicht über den Weg läuft. Feiger gehts wirklich nicht.