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Prozess um PolizeigewaltHalber Erfolg nach Kniefixierung

Im Prozess Zefanias M. gegen das Land Berlin urteilt das Gericht auf teilweise schuldig. Die Kniefixierung trotz Handschellen verletze die Amtspflicht.

Aus Berlin

Raweel Nasir

13 Uhr, Zeit der Urteilsverkündung: Der Saal A 100 im Berliner Zivilgericht ist ruhig und ziemlich leer. Mit zehnminütiger Verspätung eilt der Kläger herein. Die Verkündung beginnt, alle erheben sich. Das Urteil: Der Klage wird stattgegeben.

Zefanias M. hatte dem Land Berlin vorgeworfen, sich im Rahmen einer Festnahme durch seine Be­am­t:in­nen unrechtmäßig verhalten zu haben. Diese wendeten bei ihm eine Kniefixierung an, auch noch, nachdem der Kläger durch Handschellen gefesselt worden war. Das Gericht sieht darin eine Amtspflichtverletzung. Generell sieht das Gericht die Kniefixierung und das harte Vorgehen der Polizei aber nicht als unzulässig an.

Dem Kläger wird eine Mitschuld an der Eskalation gegeben. Das Gericht sieht als bestätigt an, dass er die Be­am­t:in­nen beleidigte – trotz tonloser Videoaufnahmen, die im Prozess als Beweismittel herangezogen wurden. Laut dem Gericht sei es nicht möglich gewesen, festzustellen, ob die Verletzungen, die M. im Zuge der Festnahme erlitt, vor oder nach dem Anlegen der Handschellen erfolgten.

Somit wurden von der Forderung des Klägers über 10.000 Euro lediglich 4.500 Euro stattgegeben. Zefanias M. selbst bezeichnete das Urteil gegenüber der taz als „äußerst ungerecht“: „Mir wurde eine Teilschuld zugesprochen, obwohl aus den Beweismitteln klar hervorgeht, dass ich von den Polizeibeamten angegriffen wurde“.

Niederlage für alle Opfer von Polizeigewalt?

Gerade wenn er das Urteil systemisch betrachte, empfinde er es als noch größere Niederlage: „Viele Opfer von Polizeigewalt haben keine solchen Beweise, und dennoch wurde selbst mir mit dieser klaren Beweislage nicht vollständig geglaubt.“

Die Verfahrenskosten teilen sich Zefanias M. und der Beklagte, das Land Berlin, anteilig. Deswegen würde von der zugesprochenen Summe kaum was bleiben, so der Kläger. M. möchte gegen das Urteil in Berufung gehen, obwohl das bedeuten kann, dass er höhere Kosten tragen muss, sollte er verlieren.

Das Videomaterial habe ihm erst ermöglicht, gegen die ursprüngliche Klage der Polizei vorzugehen: „Ohne das Filmmaterial hätte ich nicht einmal vor Gericht ziehen können – und wahrscheinlich wäre ich stattdessen im Gefängnis gelandet, basierend auf den Lügen der Polizei. In der Vergangenheit wurde mir Körperverletzung gegen Polizeibeamte vorgeworfen, die ich ohne Beweise nie hätte entkräften können.“ Deshalb sei es so wichtig, solche Situationen zu dokumentieren und öffentlich zu machen, so M.

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