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Prozess um Mord an George FloydStaatsanwaltschaft fordert 30 Jahre

Ende April wurde Derek Chauvin wegen des Mordes an George Floyd schuldig gesprochen. Die Forderungen nach dem Strafmaß könnten nicht weiter auseinander liegen.

Die Verteidigung Derek Chauvins fordert eine Bewährungsstrafe für den Ex-Polizisten Foto: ap

Washington dpa | Im Prozess wegen der Tötung des Schwarzen George Floyd fordert die Verteidigung eine Bewährungsstrafe für den verurteilten weißen Ex-Polizisten Derek Chauvin. Zusätzlich solle Chauvin eine Gefängnisstrafe erhalten, die mit der Untersuchungshaft aber bereits verbüßt wäre, hieß es in einem am Mittwoch vom Gericht in Minneapolis veröffentlichten Antrag von Anwalt Eric Nelson.

Die Staatsanwaltschaft fordert dagegen 30 Jahre Haft für Chauvin. Sie begründete dies am Mittwoch mit der besonderen Schwere der Tat, die Richter Peter Cahill bereits im vergangenen Monat anerkannt hat. Die Verkündung des Strafmaßes ist für den 25. Juni geplant.

Nelson führte an, dass sein Mandant nicht vorbestraft sei. Der Ex-Polizist habe bis zu seiner Festnahme keine rechtlichen Probleme gehabt. Er habe hart gearbeitet und ein gesetzestreues Leben geführt. Der Anwalt begründete die Forderung nach einer Bewährungsstrafe auch damit, dass Polizisten eine kürzere Lebenserwartung hätten und Chauvin im Gefängnis zum Ziel von Angriffen werden könnte.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, eine lange Haftstrafe würde „die tiefgreifenden Auswirkungen des Verhaltens des Angeklagten auf das Opfer, die Familie des Opfers und die Gemeinde berücksichtigen“.

Mord zweiten Grades

Die Geschworenen hatten Chauvin Ende April unter anderem des Mordes zweiten Grades schuldig gesprochen. Weil Richter Cahill die besondere Schwere der Tat bereits anerkannt hat, ist eine geringe Strafe unwahrscheinlich. Chauvin hatte auf nicht schuldig plädiert. Sein Verteidiger hatte argumentiert, dass die Gewaltanwendung gerechtfertigt gewesen sei, weil sich Floyd der Festnahme widersetzt habe.

Zudem vertrat er die Meinung, dass Floyds Tod nicht primär auf Gewalteinwirkung zurückging, sondern vor allem auf bestehende Herzprobleme und Rückstände von Drogen in seinem Blut. Experten der Staatsanwaltschaft hatten diese Argumentation zurückgewiesen.

Floyds gewaltsamer Tod am 25. Mai 2020 bei einem Polizeieinsatz in Minneapolis hatte in den USA Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt ausgelöst. Auf Videos ist dokumentiert, wie Polizisten den Unbewaffneten zu Boden drückten. Chauvin presste dabei sein Knie gut neun Minuten lang auf Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Schließlich verlor Floyd das Bewusstsein und starb. Die Beamten hatten ihn wegen des Verdachts festgenommen, mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt zu haben.

Drei weitere Angeklagte

Neben dem schwerwiegendsten Anklagepunkt, Mord zweiten Grades ohne Vorsatz, befanden die Geschworenen Chauvin zwar auch wegen Mordes dritten Grades und Totschlags zweiten Grades schuldig. Nach geltendem Recht im Bundesstaat Minnesota wird das Strafmaß laut Experten aber nur vom schwerwiegendsten Anklagepunkt abhängen.

Neben Chauvin sind drei weitere am Einsatz gegen Floyd beteiligte Ex-Polizisten angeklagt. Sie werden in einem Verfahren in Minneapolis ab März nächsten Jahres vor Gericht stehen. Ihnen wird Beihilfe zur Last gelegt. Auch ihnen könnten mehrjährige Haftstrafen drohen.

Unabhängig von dem Verfahren in Minnesota ist gegen Chauvin auch vor einem Bundesgericht Anklage erhoben worden. Das US-Justizministerium teilte zur Begründung mit, dem Beschuldigten werde vorgeworfen, Floyd vorsätzlich seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt zu haben.

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2 Kommentare

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  • 0G
    05989 (Profil gelöscht)

    Chauvin mag formal nicht vorbestraft gewesen sein, aber er war in seiner Laufbahn mehrere Mal in scheinlägige Vorfälle verwickelt, die dann jedesmal so ausgebügelt wurden, wie man eben in den USA rassistische Vorfälle bei der Polizei so ausbügelt.



    Wenn das Gericht schon bisher zu einem klaren Schuldspruch kam, wird es auch beim Straßmaß nicht so tun, als hätte man es mit einem Blackout einer weißen Weste zu tun.

    • @05989 (Profil gelöscht):

      Wenn ich da mal einhaken dürfte. "Das Gericht" gibt es hierbei nicht. Ob schuldig oder unschuldig wurde allein von den Geschworenen entschieden, und die Höhe des Strafmaßes wird allein vom Richter bestimmt. Diese zwei in "Institutionen" , wenn man so will, sind - anders als in Deutschland* - von einander vollkommen unabhängig.