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Prozess um Mord an Freiburger StudentinLebenslange Haft für Hussein K.

Das Landgericht Freiburg befindet Hussein K. im Fall des Mordes an einer Studentin für schuldig. Das Urteil: eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Der Angeklagte Hussein K. im Gerichtsaal in Freiburg Foto: dpa

Freiburg dpa | Ein junger Mann kommt als Flüchtling nach Deutschland und begeht ein grausames Sexualverbrechen – nun ist Hussein K. als Mörder von Maria L. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach ihn am Donnerstag der besonders schweren Vergewaltigung und des Mordes an der 19-Jährigen für schuldig und ordnete Sicherungsverwahrung an. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Die Zuschauer im voll besetzten Gerichtssaal klatschten nach der Verkündung des Urteilsspruchs.

K. hatte der jungen Frau nach Überzeugung des Gerichts in einer Oktobernacht des Jahres 2016 aufgelauert, sie bewusstlos gewürgt, mehrfach vergewaltigt und die noch lebende Studentin dann im Wasser des Flusses Dreisam abgelegt. Sie ertrank. Laut Gerichtsmedizin dauerte ihr Sterben im Wasser wohl mindestens eine Stunde. „Er wusste, dass sie noch lebte, als er sie in die Dreisam legte, dass sie ertrinken würde, ertrinken musste“, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk in ihrer Urteilsbegründung.

Hussein K. war vor der Jugendkammer angeklagt, wurde jedoch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der als angeblich minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 gewesen zu sein. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Damit war eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgeschlossen. Der Angeklagte war sieben Wochen nach dem Mord festgenommen worden.

Das Gericht folgte hinsichtlich des Alters und des Strafmaßes den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger hatte kein Strafmaß genannt, Sicherungsverwahrung aber abgelehnt.

Hussein K. hatte behauptet, im Affekt gehandelt zu haben, als er das arglose Mädchen vom Rad stieß. Zudem sei er bekifft und betrunken gewesen. Das Würgen und die Vergewaltigung hatte er zugegeben, weitere Details zum Hergang der Tat waren ihm so gut wie nicht zu entlocken.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

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12 Kommentare

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  • 9G
    97796 (Profil gelöscht)

    Ja, sorry, aber erstmal abwarten. Noch leben wir in good old germany. Die Wahrscheinlichkeit ist noch immer sehr hoch, dass dieser Typ als freier Mann in 2 Jahren die nächste Studentin beißt.

    • @97796 (Profil gelöscht):

      Da halte ich 500 Euro dagegen. Der Typ wird in zwei Jahren nicht frei herumlaufen, nirgends.

       

      Das Gericht hat sehr sorgfältig an über 20 Prozeßtagen die Umstände des Mordes aufgeklärt, dieses Urteil wird Bestand haben.

  • 9G
    98589 (Profil gelöscht)

    Ich hoffe sehr, dass er auch lebenslang in Verwahrung bleibt und nicht wegen guter Führung, wie der Mörder Degowski, früher freikommt.

    • @98589 (Profil gelöscht):

      Das hoffe ich auch. Aber erst einmal abwarten, was aus der bereits angekündigten Revision wird.

  • Neunzehnjähriger Täter ??

    Ich nehme an, daß Sie die Überschrift dieses Artikels so schnell wie möglich korrigieren werden. Sie wollen doch keine "fake news" verbreiten!

    • Bruno , Moderator
      @Karl Bauer15:

      Danke für den Hinweis, haben wir korrigiert.

  • 9G
    97796 (Profil gelöscht)

    Das ist auch das Mindeste.

  • Nicht nach "Überzeugung des Gerichts". Der verurteilte Flüchtling hat seine Tat zu Beginn des Prozess doch gestanden, oder?

    • @kelsang:

      Ein Geständnis muss ja nicht stimmen. Es passiert oft, dass Straftaten von anderen für eine wie auch immer geartete Gegenleistung übernommen werden. Das Gericht muss also trotz Geständnis überzeugt werden.

  • Ein gutes Urteil. Sorgfältig wurden der Tathergang, die Vorgeschichte und die Behauptungen zum Alter durchleuchtet.

  • 8G
    82741 (Profil gelöscht)

    "befinden den 19-Jährigen"

     

    19 Jahre war das Opfer alt. Das Gericht geht beim Täter von mindestens 22 Jahren aus, oder?

  • Wer das Urteil jetzt als zu hart kritisiert, sollte genau wissen, wie es zustande gekommen ist, insbesondere die Sicherungsverwahrung.

     

    Bereits im Iran, wo er als Afghane geboren wurde und aufgewachsen war (also kein Kriegsflüchtling), soll der Mann ein Kind geschändet haben. In Griechenland soll er eine Frau eine 10 Meter hohe Mauer herunter geworfen haben, die nur durch Glück mit Knochenbrüchen überlebte.

     

    Der Tochter eines hohen Brüsseler EU-Beamten, der auch für Flüchtlinge zuständig ist, soll er in Freiburg aufgelauert haben, sie brutal vom Fahrrad gestossen, beinahe erwürgt, eine Stunde lang durch Bisse in Genitalien und ins Gesicht entstellt und ihr durch Vergewaltigung mit der Hand/Faust schwere innere Verletzungen zugefügt haben, bevor er sie ertränkte.

     

    Er ist nach Untersuchung eines Zahns definitiv volljährig.