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Prozess um FlugzeugabsturzDas vergessene Fahrwerk

Der Pilot eines Wasserflugzeugs muss sich wegen fahrlässiger Tötung nach einer Bruchlandung auf der Elbe mit zwei Toten vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten.

Nach dem Unglück: Das versunkene Flugzeug wird geborgen. Bild: dpa

HAMBURG taz | Zu einer Hafen- und Großstadt gehört als Touristenattraktion ein Wasserflugzeug. So auch in Hamburg. Jahrelang konnten Touristen für 129 Euro Rundflüge per Wasserflieger über die Stadt buchen. Seit August 2009 gibt es dieses Angebot nicht mehr, nachdem sich eine Cessna T 208H der Clipper Aviation bei der Landung vor der Hafencity überschlug und zwei Menschen ertranken. Der zweite tödliche Unfall auf der Elbe in nur drei Jahren. Ab Freitag muss sich der Cessna-Pilot Nikolaj von W. (44) wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht verantworten.

Nikolaj von W. war am Morgen des 22. Augusts mit der Cessna und einem Ehepaar aus Ganderkesee bei Bremen aus dem Baakenhafen der Hafencity zum Rundflug gestartet. Die moderne Maschine war erst im April zuvor in Dienst gestellt worden.

Da sie über ein in die Schwimmer integriertes Fahrwerk zur Landung auf einer Piste verfügte, machte der Pilot einen Tankstopp auf dem Flughafen. Gegen 12.52 Uhr kehrte die Maschine zur Hafencity zurück, wo Nikolaj von W. in einem Hafenbecken zur Landung ansetzte.

Der fatale Fehler: Der Pilot hatte versäumt, zuvor das Fahrwerk wieder einzufahren. Die ausgefahrene Räder wirkten bei der Wasserung wie eine Bremse, der Flieger überschlug sich und versank kopfüber in dem 2,50 Meter tiefen Wasser.

Nikolaj von W. konnte sich aus der Maschine retten, doch der 57-jährige Fluggast und seine 54 Jahre alte Ehefrau, die auf der Rückbank angeschnallt saßen, konnten weder durch die Ersthelfer befreit werden, noch durch die Polizisten, die von der vier Meter hohen Mauer des Kirchenpauerkais ins Wasser sprangen und zahlreiche Tauchversuche unternahmen. "Der Wasserdruck war einfach zu hoch, um eine Tür zu öffnen", sagte später ein Feuerwehrmann. Erst Feuerwehrtauchern gelang es, das Ehepaar aus der Kabine zu holen. Trotz Reanimierungsversuchen starben die beiden Fluggäste auf dem Weg ins Krankenhaus.

Nach einer Untersuchung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen in Braunschweig hatte Nikolaj von W. schwere Fehler gemacht. Er galt zwar mit mehreren tausend Flugstunden als erfahrener Pilot, hatte aber bis zum Unfall nur 34 Flugstunden in einem Wasserflugzeug absolviert.

Die Experten fanden heraus, dass die drei akustischen und optischen Warnanzeigen für das Fahrgestell intakt waren. Offenbar hatte von W. eine grüne Anzeige falsch gedeutet, die das ausgefahrene Fahrwerk anzeigt. Schlimmstenfalls droht von W. jetzt eine Haftstrafe.

Das Strafmaß

Fahrlässige Tötung gilt zwar als Straftat der Kategorie Tötungsdelikte, wird aber schlechthin als Fahrlässigkeitsdelikt klassifiziert, sofern sie nicht in Verbindung mit einer anderen Straftat wie Körperverletzung oder Vergewaltigung steht.

Das Strafmaß liegt zwischen einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Milde Strafen verhängen die Gerichte oft bei klassischen Unfalldelikten. Erst Ende Dezember wurde ein Busfahrer, der einen Crash mit zwei Toten und 25 Verletzten verursachte, vom Amtsgericht Leer zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt.

Bereits im Juli 2006 hatte der Absturz einer Beaver DHC-2 der Firma "Himmelschreiber", die dem ehemaligen Greenpeace Piloten Jörg Steber gehörte, Entsetzen ausgelöst. Der Motor der Propeller-Maschine war kurz nach dem Start auf der Elbe wegen eines Vergaserbrandes ausgefallen.

Steber hatte noch versucht, im Segelflug eine Wasserfläche zu erreichen. Er streifte jedoch mit den Schwimmern auf dem Rangierbahnhof Hamburg-Süd abgestellte Waggons und stürzte ab. Das Flugzeug ging in Flammen auf. Steber und vier Insassen starben. Nur ein Insasse überlebte mit schweren Brandverletzungen das Unglück.

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