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Prostituierte beherbergt

Wegen Vergehens gegen das Ausländergesetz hat die 14. Große Strafkammer gestern einen 44jährigen Mann zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Der Übersetzer hatte von 1987 bis 1989 insgesamt 40 Prostituierte aus Thailand in seiner Weddinger Wohnung untergebracht. Nach Auffassung der Richter hat sich der Mann, auch wenn er kein Zuhältertyp sei, strafbar gemacht, weil die Frauen als Touristinnen nach Berlin gekommen waren. Prostitution ist laut Urteilsbegründung eine auf Gewinn gerichtete Tätigkeit und von einem Touristenvisum nicht gedeckt. Die Freundin des Übersetzers wurde wegen eines Vergehens gegen das Ausländergesetz sowie der Benutzung von gefälschten Dokumenten zu fünf Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Die 40jährige Thailänderin war mehrfach mit gefälschten Ausweisen als Touristin nach Berlin eingereist und hatte hier ebenfalls als Prostituierte gearbeitet. Die Anklage wegen Menschenhandels beziehungsweise Beihilfe dazu soll zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden.

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