Promifotografen verurteilt: Grönemeyer handelte in Notwehr
Zwei Promifotografen erhalten eine Geldstrafe und ein Jahr auf Bewährung. Sie hatten den Musiker Herbert Grönemeyer eines Angriffs beschuldigt.
Sie hätten es darauf angelegt, Grönemeyer zu provozieren und seine wütende Reaktion zu filmen, sagte der Richter am Donnerstag. Als der Künstler mit einer Tasche nach einem Fotografen schlug, habe er in Notwehr gehandelt.
In dem Verfahren geht es um eine Begegnung auf dem Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2014. Auf einem im Internet veröffentlichten Video, das einer der beiden Fotografen gemacht hat, ist zu sehen, wie Grönemeyer auf ihn zuläuft und ruft: „Fuck off! Fuck off! (Hau ab!) Ich bin privat hier, du Affe!“ Dann ist kurzzeitig kaum etwas zu erkennen. Anschließend läuft Grönemeyer auf den anderen Fotografen zu und packt ihn – so wirkt es jedenfalls – im Nacken. Der Mann geht zu Boden, Grönemeyer ruft „Geh nach Hause!“. Die beiden Fotografen zeigten den Musiker hinterher an und behaupteten, er habe sie angegriffen und verletzt.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war das eine Falschdarstellung. Die beiden Männer hätten den Sänger mit ihrem Auftreten bewusst provozieren und zu einem Ausraster verleiten wollen. Grönemeyer habe mit seinem Vorgehen gegen die Fotografen lediglich verhindern wollen, dass von seiner Lebensgefährtin und von seinem Sohn Fotos gemacht wurden. Er habe sich somit in einer Nothilfe-Situation befunden. Diese Sicht teilte nun das Gericht. Die Verteidigung hatte bestritten, dass die Angeklagten Grönemeyer planmäßig provoziert hätten.
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