Privatschulen: Private sollen Schulgeld senken
Weil sie über 200 Euro Monatsgebühr verlangen, verstoßen 13 Schulen gegen das Sonderungsverbot. Die CDU fordert nun einen Runden Tisch zur Lösung der Probleme.
Die Hamburger Schulbehörde hat 13 Privatschulen zur Senkung ihrer Gebühren aufgefordert. Das kam jetzt durch eine Anfrage der SPD heraus. Denn diese verlangen mehr als 200 Euro Schulgeld im Monat und übersteigen nach Berechnung der Schulbehörde damit eine Grenze, die nach einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts festgelegt wurde, um eine soziale Sonderung zu verhindern. "Es muss sicher gestellt sein, dass nicht nur Kinder von Wohlhabenden auf diese Schulen gehen können", sagt Behördensprecherin Brigitte Köhnlein.
Die Schulen, zu denen auch die Brecht-Schulen, die Rudolf-Steiner-Schule-Harburg und das Jenisch-Gymnasium zählen, sind jetzt aufgefordert, zu Beginn des Schuljahr 2010 die Gebühr zu senken und einen "angepassten Wirtschafts- und Finanzplan" vorzulegen, wie es in der Anfrage heißt. Werde dem nicht gefolgt, werde drohe ein "Widerruf der staatliche Genehmigung".
Dass Schulen diese Grenze des BVG-Urteils überschreiten, ist der Schulbehörde seit 2004 bekannt. Doch die damalige CDU-Schulsenatorin Alexandra Dinges-Dierig griff nicht ein. Im Schnitt lag die Privatschulgebühr bei 90 Euro. Nach dem Amtsantritt von Christa Goetsch kochte die Sache aber hoch, weil die bundesweit expandierende Phorms AG in Hamburg eine Schule eröffnen wollte, die in Berlin bis zu 900 Euro Schulgeld nimmt.
Die grüne Schulsenatorin nahm die Privatschulen daraufhin strenger in den Fokus. War bisher die Schulaufsicht für Privatschulen auf viele Schultern in den Regionen verstreut, wurde sie nun bei drei Schulaufsichtsbeamtinnen gebündelt. Die suchen die Privatschulen nicht nur anlassbezogen auf, sondern nehmen auch zu übergreifenden Fragen präventiv Betriebsprüfungen vor.
Für den Geschäftsführer der Brecht-Schulen, Andreas Haase, ist es "eine politische Frage", zu beurteilen, "ob wir das Sonderungsverbot beachten oder nicht". Die Brecht GmbH nimmt 225 Euro pro Kind im Monat, hat aber viele Schüler, die Ermäßigungen bekommen. "Insofern liegen wir nur minimal über den 200 Euro und hatten wegen des Sonderungsverbots kein schlechtes Gewissen". Dennoch will man prüfen, ob ab 2010 die Gebühr auf 200 Euro gesenkt werden kann. Da in 2010 auch der staatliche Zuschuss pro Kind von knapp 80 auf 82,5 Prozent der Kosten eines Staatsschülers angehoben wird, könne man "vielleicht einen Teil auffangen".
Auch von anderen Privatschulen hört man, dass sie das Sonderungsverbot achten und sie sich zu eher Unrecht angeprangert sehen. Der CDU-Schulpolitiker Marino Freistedt spricht gar von "Missstimmung" bei den Privaten. So sei es beispielsweise auch seit Jahren üblich, dass bei der Berechnung des Kostensatzes stets rückwirkend geschaut werde, was ein staatlicher Schüler im abgelaufenen Jahr kostete. Freistedt: "Für 2009 nimmt man den Rechnungszeitraum 2007, so entsteht ein Defizit". Für Unruhe sorge auch, dass das Gastschülerabkommen mit Schleswig-Holstein gekündigt wurde und, für den Fall, dass es bis Frühjahr 2010 kein neues gibt, es für rund 1.700 Privatschüler aus dem Nachbarland gar kein Geld mehr gibt. "Wir brauchen einen runden Tisch", sagt Freistedt. Schließlich sei die CDU nicht die Partei, "die sich gegen Privatschulen stellt".
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