Privatisierung von Autobahnen: Trassen als Tauschmasse
Finanzausgleich ist langweilig? Ach was, da wird gepokert, bis die Voraussetzungen für die Privatisierung der Autobahnen endlich geschaffen sind.
An diesem Donnerstag treffen sich Bund und Länder erneut, um ihre Finanzbeziehungen neu zu ordnen. Die Verhandlungen sind nötig, denn Ende Dezember 2019 läuft das Gesetz über den Finanzausgleich aus. Die Neuregelung soll dann bis 2030 gelten.
Gelingt wieder kein Durchbruch, wäre eine Einigung vor der Bundestagswahl 2017 aus zeitlichen Gründen ausgeschlossen, sagen Beteiligte. Das soll verhindert werden.
Die Länder fordern rund 9,7 Milliarden Euro vom Bund. Der Bund will nach taz-Informationen nur 8,5 Milliarden Euro zahlen. Bereits für diese Summe stellt er hohe Bedingungen, die das BMF in ihren 15 Punkten aufzählt. Der kritischste dürfte der Aufbau einer Bundesfernstraßengesellschaft sein.
Punkt eins im Verhandlungspapier: „Reform der Bundesauftragsverwaltung mit Schwerpunkt Bundesautobahnen und Übernahme in die Bundesverwaltung (übrigen Bundesfernstraßen optional)“. Es „soll eine unter staatlicher Regelung stehende privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft eingesetzt werden. Dazu entsprechende Ermächtigungen in Art 90 GG. Eckpunkte für Ausgestaltung sind festzulegen“.
Ende der Länderhoheit
Die Länder müssten also die Hoheit über die Verwaltung der Bundesfernstraßen abgeben, die neue zentralisierte Behörde könnte ohne Umwege Filetstücke der Infrastruktur privatisieren.
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte den Versicherungskonzernen genau diese Anlagemöglichkeit versprochen. Und dafür ist eine Änderung des Artikel 90 des Grundgesetzes nötig. Das Bundesverkehrsministerium hat diese bereits ausgearbeitet, hält die Pläne bislang aber unter Verschluss. Für das Gutachten wurde eine private Kanzlei beauftragt. Warum das Ministerium die Aufgabe nicht selbst erledigen konnte, beantwortet es der taz nicht. Auch Einblicke in das Gutachten wurden der taz verweigert, die deswegen bereits auf Herausgabe klagt.
Auch die Vergabe weiterer Privatisierungsgutachten ist nach Auffassung des Ministeriums geheim. Selbst die Auftragnehmer bleiben aus „grundrechtsrelevanten Gründen“ unter Verschluss. Verhandelt werden soll mit den Ländern nun laut dem Papier des Bundesfinanzministeriums auch der „Übergang von Personal- und Sachmitteln“. Hier geht es um Löhne und Pensionen von Tausenden von Mitarbeitern, die auf den Bund übertragen werden müssten.
Der Aufwand dafür wurde bisher nicht berechnet. Das geht aus einer Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Leidig hervor. Experten taxieren die Kosten auf mehrere Milliarden Euro. Doch die Regierung kennt nicht einmal die exakte Anzahl der Mitarbeiter, die übernommen werden müssten. Der Zeitdruck bei den Verhandlungen ist so hoch, dass selbst innerhalb der Bundesregierung kein abgestimmter Entwurf zur Grundgesetzänderung vorliegt. Das geht aus einer Antwort von Mittwoch an Leidig hervor, die der taz vorliegt. Und aus dem Finanzministerium heißt es, niemand wisse, wie das ausgeht.
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