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Pressetaugliches Geschenk

Verbessertes Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten jetzt auch vom Bundesrat abgesegnet. Mehr Schutz für eigene Aufzeichnungen, Fotos sowie Filmmaterial

FREIBURG taz ■ Journalisten sollen in Strafverfahren künftig ein erweitertes Zeugnisverweigerungsrecht innehaben. Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss hat gestern der Bundesrat der Neuregelung zugestimmt. Jetzt ist auch die Beschlagnahme von selbst recherchiertem journalistischem Material im Grundsatz verboten.

Bisher diente das journalistische Zeugnisverweigerungsrecht nur dem Schutz von Informanten. Vor Gericht müssen Redakteuere und freie Mitarbeiter nicht sagen, von wem sie ihre Informationen erhalten haben. Und an die Presse eingereichte Materialien sind bei Beschlagnahmen tabu – jedenfalls wenn sie nicht selbst kriminellen Ursprungs sind, wie etwa terroristische Bekennerschreiben.

Künftig sollen aber auch die Notizen eines Journalisten geschützt sein, ebenso eigene Fotos und Filmmaterial. Letzteres ist vor allem wichtig, weil die Polizei zum Beispiel nach unfriedlich verlaufenen Demonstrationen immer wieder versuchte, die Filmaufnahmen von TV-Journalisten zu beschlagnahmen.

Der Grünen-Abgeordnete Christian Ströbele bezeichnete die Neuregelung deshalb als „Weihnachtsgeschenk“ für alle Journalisten. Der Schutz für selbst recherchiertes Material ist allerdings nicht grenzenlos. Ausnahmen soll es geben, wenn die Polizei wegen schwerwiegender Delikte ermittelt.

Diverse Ausnahmen

Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) wollte die Beschlagnahme nur bei Verbrechen zulassen, also bei Straftaten, für die mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen ist. Hiergegen protestierte der Bundesrat, der eine lange Liste von Straftatbeständen vorschlug. Erst im Vermittlungsausschuss wurde ein Kompromiss gefunden: die Beschlagnahme selbstrechcherchierten Materials ist weiter möglich, wenn es um Verbrechen sowie um Geldwäsche, Sexualdelikte und Gefahren für die äußere Sicherheit geht.

Auch dieser Kompromiss stellt immer noch eine deutliche Stärkung der Pressefreiheit dar. Wie eine Untersuchung des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) aufzeigte, bezogen sich viele Polizeibesuche in Redaktionen nicht auf schwere Straftaten, sondern zum Beispiel auf Beleidigungsdelikte. Hier ist künftig die Presse vor Beschlagnahmungen ebenso geschützt wie bei Demonstrationsvergehen.

Unterstützt wurde die Neuregelung auch von PDS und FDP. Die Liberalen hatten sogar einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der teilweise über den Regierungsansatz hinausging. So wollte die FDP, dass nur bei einem „dringenden Verdacht“ die Redaktionsräume nach selbst recherchiertem Material durchsucht werden können.

Die CDU hielt die Novelle dagegen für „überflüssig“ und verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht schon bisher angeordnet habe, dass selbst recherchiertes Material nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit beschlagnahmt werden darf. Der DJV konnte allerdings belegen, dass in 150 untersuchten Beschlagnahmefällen die zuständigen Gerichte nur ein einziges Mal die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ausdrücklich geprüft hatten. CHRISTIAN RATH

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