Pressefreiheit in der Türkei: Fotograf verurteilt
Der taz-Stipendiat Uygar Önder Şimşek wurde aufgrund seiner Fotos zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ihm wird Terrorpropaganda vorgeworfen.
Der Fotograf Uygar Önder Şimşek wurde am Dienstag von einem Strafgericht im westtürkischen Bursa zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, in sozialen Medien mit seinen Fotos Terrorpropaganda verbreitet zu haben.
Der 31-Jährige war am 3. Februar 2018 bei einem Zwischenstopp auf dem Flug von Berlin nach Beirut am Flughafen in Istanbul festgenommen und nach Bursa gebracht worden. Dort war er zu den Fotos befragt worden, die er für internationale Medien in Kriegsgebieten aufgenommen hatte. Nach drei Tagen wurde Şimşek unter Sicherheitsauflagen freigelassen. Er durfte die Türkei aber nicht verlassen und musste sich einmal pro Woche bei der Polizei melden. Die Anklage blieb bestehen.
Şimşek stritt die Vorwürfe vehement ab, wie sein Anwalt mitteilte. Er habe die Fotos aus beruflichen Gründen aufgenommen. Sie seien nicht als Terrorpropaganda zu bewerten. „Das ist meine Arbeit. Ich mache diese Fotos im Auftrag von Medienunternehmen. Ich habe sie geteilt, um meine Arbeit zu bewerben, nicht um Terrorpropaganda zu betreiben,“ sagte Şimşek. „In der Türkei wird die Pressefreiheit durch Terrorvorwürfe beschnitten.“
Journalismus ist kein Verbrechen
„Einem Fotografen wegen seiner Bilder aus Kriegs- und Krisengebieten Propaganda für terroristische Organisationen vorzuwerfen, ist absurd“, sagte der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr. „Die Justiz muss dieses Urteil ebenso aufheben wie das Ausreiseverbot, denn Şimşek ist darauf angewiesen, ins Ausland zu reisen, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.“
Der Fotograf war bis Ende Januar drei Monate Gast der taz-Panter Stiftung und von Reporter ohne Grenzen in Berlin. In dem Auszeitprogramm bekommen Journalisten aus aller Welt die Gelegenheit, sich zu erholen. Die Stipendiaten sind Reporter oder Fotografen, die aus Kriegs- und Krisengebieten berichten oder die in Ländern arbeiten, in denen Polizei, Geheimdienste oder Rebellengruppen starken Druck auf Journalisten ausüben.
An Sonntag, dem 24. Juni 2018, wählt die Türkei Parlament und Präsident. Auf taz.de läuft an diesem Tag zwischen 10 und 22 Uhr ein Liveticker mit Infos und Ergebnissen sowie Eindrücken aus allen Teilen der Türkei - bestückt vom Team der taz.gazete.
Uygar Önder Şimşek legte Widerspruch gegen das Urteil ein. „Journalismus wurde als Verbrechen ausgelegt. Weder mein Anwalt noch ich haben dieses Urteil erwartet. Wir dachten, dass ich freigesprochen werde oder dass das Urteil ausgesetzt wird“, kommentierte er das Urteil. Der Fotograf bleibt zwar bis zur Entscheidung im Berufungsverfahren auf freiem Fuß, darf die Türkei aber nicht verlassen. Wann das Gericht die Entscheidung fällen wird, ist bislang unklar.
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