Preisabsprachen unter Fluggesellschaften: Bahn fordert Milliarden

33 Fluggesellschaften sollen sich bei Kerosin- und Sicherheitszuschlägen abgesprochen haben. Nun fordert die Deutsche Bahn fast 2 Milliarden Euro Schadenersatz.

Blieben die Güterzüge wegen eines Kartells leer? Bild: ap

BERLIN dpa | Die Bahn verlangt von der Lufthansa und mehr als 30 weiteren Fluggesellschaften Schadenersatz in Milliardenhöhe für Preisabsprachen. Die Airlines sollen von 1999 bis 2006 Kerosin- und Sicherheitszuschläge untereinander abgestimmt haben. Die Bahn fordert 1,2 Milliarden Euro Schadenersatz und 560 Millionen Euro Zinsen, wie ein Sprecher am Sonntag sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der Wirtschaftswoche.

Nach dem Bericht hat die Lufthansa in dem Kartell eine maßgebliche Rolle gespielt. Die Bahn will die Klage an diesem Montag am Landgericht am Sitz der Lufthansa in Köln eineichen. Das Bundesunternehmen will sich dann auch näher zu dem Fall äußern.

Betroffen von dem Kartell aus mindestens 33 Fluggesellschaften war nach den Worten des Bahnsprechers die Frachttochter DB Schenker. Sie ist Kunde der Lufthansa Cargo. Dort wollte man sich zu den Berichten zur Klage nicht detailliert äußern und verwies auf das laufende Kartellverfahren auf europäischer Ebene. Die Entscheidung der EU-Kommission zum Cargo-Kartell sei weiterhin nicht rechtskräftig.

Die EU-Kommission hatte 2010 Bußgelder in Höhe von insgesamt 799,5 Millionen Euro gegen neun Fluggesellschaften verhängt, darunter Air France-KLM und British Airways. Die Deutsche Lufthansa hatte die Verstöße bei den Wettbewerbshütern gemeldet und war deswegen nicht zur Kasse gebeten worden.

Gab es Schäden?

Die Lufthansa habe Selbstanzeige erstattet und sei wegen der Kronzeugenregel weltweit von allen Bußgeldern freigesprochen worden, sagte der Sprecher. Zivilrechtlich gab es aber doch einige Folgen: Im September 2006 hatte sich die Lufthansa nach einer Sammelklage in den USA mit den Klägervertretern auf eine Zahlung von 85 Millionen US-Dollar (damals 66,3 Millione Euro) geeinigt. Ähnliche Fälle habe es in anderen Ländern gegeben, allerdings seien dort deutliche geringere Summen gezahlt worden. Mit ihrer Klage will die Bahn nun ein weiteres solches Zivilverfahren anstoßen.

Im seinem Geschäftsbericht 2013 verweist der deutsche Marktführer auf ein Gutachten, nachdem Kunden – also auch DB Schenker – kein Schaden durch das Kartell entstanden sei. Zum Inhalt dieses Gutachtens wollte ein Sprecher der Lufthansa Cargo sich am Sonntag nicht äußern.

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