piwik no script img

Positionsbestimmung per MobilfunkHandy-Schnüffeln wird schwieriger

Die Position eines Handynutzers auszuspähen ist über kostenpflichtige Dienste derzeit für jedermann recht einfach möglich. Das Kabinett will nun die Mobilfunknutzer besser schützen.

Wer ein Handy bei sich steht, kann immer und überall potentiell geortet werden. Bild: dpa

Das Bundeskabinett hat eine Verschärfung der Richtlinien bei der so genannten Handy-Ortung beschlossen. Hintergrund: Kommerzielle Anbieter vermarkten derzeit die Möglichkeit, verloren gegangene Mobiltelefone über das Internet wieder zu finden oder den Aufenthaltsort der eigenen Kinder zu bestimmen; unter der Hand lassen sich solche Dienste aber auch missbrauchen, um beispielsweise den Partner zu kontrollieren.

Anbieter wie Avetana, Handy-Ortung oder Handylocator bieten die ersten Ortungen gratis an; nach solchen Schnupperangeboten werden dann zwischen 49 und 99 Cent pro Nutzung fällig. Unterstützt werden inzwischen nahezu alle Mobilfunkprovider, egal ob es sich um Prepaid- oder Vertrag-Anschluss handelt. Die Einschaltung der Dienste ist derzeit noch sehr einfach möglich. Der Anbieter verschickt nach Eingabe der Telefonnummer eine SMS, auf die der Nutzer dann nur antworten muss, um die Ortung über das Internet zu aktivieren.

Genau diesen simplen Prozess bemängelt nun das Kabinett: Mit dieser Freischaltmethode sei nicht ausgeschlossen, dass Unbefugte sich die Dienste zunutze machten, ohne dass das "Opfer" es bemerke. Sie müssten dazu nur kurzzeitig im Besitz des Handys dieser Person sein. Das Berliner Kabinett beschloss deshalb, die Ortung künftig an höhere Hürden zu knüpfen. So sollen bald Betroffene" ausdrücklich, gesondert und schriftlich" zustimmen müssen, bevor die Freischaltung erfolgt.

"Einer heimlichen Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen wird hiermit ein Riegel vorgeschoben", sagte Gert Lindemann, Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, der nach dem Weggang von Horst Seehofer die Behörde kommissarisch leitet. Gleichzeitig soll der Nutzer spätestens nach fünf Ortungen nochmals informiert werden. Geplant sei, die Regelung in die anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes aufzunehmen.

Wer viel mit dem Handy unterwegs ist, muss sich generell bewusst sein, dass sich seine Position jederzeit orten lässt. Technisch ist das schnell erklärt: Das Mobiltelefon muss ständig mit einer Basisstation des Netzbetreibers in Verbindung stehen, damit ankommende und abgehende Gespräche an die richtige Person vermittelt werden können. Diese Basisstation hat wiederum eine eindeutige Nummer, aus der sich ihr Ort ermitteln lässt.

Da diese Funksender insbesondere in Innenstadtlagen im Abstand von wenigen Hundert Metern voneinander entfernt stehen, um den dort häufig vorkommenden Nutzeransturm bewältigen zu können, lässt sich die Position des Telefonierers auch ohne komplexe GPS-Satellitennavigationstechnik ordentlich bestimmen. Auch Bewegungsprofile sind so möglich. Auf dem Land kommt die Technologie immer noch auf einen Radius von wenigen Kilometern.

Die Ortungsinformationen werden inzwischen routinemäßig nach richterlicher Genehmigung von Strafverfolgungsbehörden verwendet, um Verdächtige aufzufinden; auch im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werden sie ausdrücklich erwähnt und müssen ein halbes Jahr lang vorgehalten werden.

Unklar ist derzeit noch, ob sich der Vorstoß auch auf andere Arten der Ortung beziehen wird, die mit der aktuellen Mobilfunkgeneration seit einigen Monaten möglich sind. So besitzt Apples aktuelles iPhone 3G einen eingebauten GPS-Chip, über den sich die Position noch genauer erfassen lässt. Hersteller von ortsbasierter Software für das Handy, mit denen sich etwa die Einkaufs- und Restaurantlandschaft in der Umgebung ersehen lässt, benötigen derzeit nicht mehr als einen einzigen Bestätigungsklick, um die Ortsangaben über das Internet vermittelt zu bekommen. Zwar lassen sich alle Lokalisierungsvorgänge an einem zentralen Ort ein und wieder ausschalten, doch muss der Nutzer dazu darauf achten, sein Gerät nicht aus der Hand zu geben.

Ortsbasierte Dienste gelten auch Internet-Riesen wie Google als hochinteressant, weil sich dadurch noch genauer Werbung schalten lässt. So ist es etwa denkbar, dass beim Besuchen einer realen Einkaufsstraße die dort vorhandenen Läden automatisch Benachrichtigungen über aktuelle Sonderangebote an den vorbeikommenden Nutzer schicken.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!