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Polizist wegen Demoprügel verurteiltEin Schlag in den Rücken

Amtsgericht Tiergarten verurteilt Polizisten für Faustschlag auf "Freiheit statt Angst"-Demo. Grüne sehen "Warnschuss", Gewerkschaft verteidigt "rechtmäßige Polizeigewalt".

Der Schlag in den Rücken - festgehalten auf Youtube Bild: Youtube

Über ein Jahr ist die 2009er "Freiheit statt Angst"-Demonstration her, aber ein Vorfall beschäftigt noch immer die Öffentlichkeit: der "Mann in Blau". Ein Radfahrer, von Polizisten brutal festgenommen - vor filmenden Handykameras. Am Montag nun wurde der Polizeieinsatz erstmals vor Gericht verhandelt. Das Urteil: Ein Beamter wird zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Aber nicht weil er den "Mann in Blau" traktiert hat, sondern weil er einen anderen Demonstranten in den Rücken geboxt hatte.

Das Privatvideo war Beweisgrundlage vor dem Amtsgericht Tiergarten. Es zeigt den Potsdamer Platz, kurz nach Ende der "Freiheit statt Angst"-Demo. Erst ist zu sehen, wie ein Polizist dem 37-jährigen Fahrradfahrer mit der Faust ins Gesicht schlägt. Dann protestieren Demonstranten lautstark gegen den Einsatz, darunter der Grünen-Bundestagsreferent Oliver Feldhaus und der 23-Jährige Adrian L. Feldhaus wird von Polizisten umgeschubst, L. will ihm aufhelfen - und erhält von einem Beamten einen Faustschlag in den Rücken.

Vor Gericht zeigt sich der schlagende Polizist Erkan C. reuig. "Aus heutiger Sicht war die Maßnahme wahrscheinlich nicht erforderlich", so der 30-Jährige. Aber in der damaligen Situation habe er die Festnahme des Radfahrers absichern müssen und Adrian L. bereits zwei Platzverweise ausgesprochen. Als L. plötzlich wieder auftauchte und sich "ruckartig" umdrehte, habe er einen Angriff befürchtet, erklärte Erkan C. "Ich habe aber nicht geschlagen, sondern ihn weggestoßen."

Häufung der Einzelfälle

Ein Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International über gewalttätige Polizisten hat am Montag den Innenausschuss des Abgeordnetenhauses beschäftigt. In dem im Sommer veröffentlichten Bericht ist Berlin mit vier Fällen vertreten. Politik, Polizei und Justiz hätten sich ausführlich damit befasst, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Die Empfehlung von Amnesty, den Polizeigewahrsam mit Kameras zu überwachen, lehnte er ab. Die geforderten Namensschilder für Polizisten würden bald eingeführt.

Zu den in dem Bericht dokumentierten Fällen gehört ein Einsatz in der Diskothek Jeton. Bei einer Durchsuchung des Spezialeinsatzkommando (SEK) waren im August 2005 zahlreiche Gäste verletzt worden. Danach hatte Polizeipräsident Dieter Glietsch die individuelle Kennzeichnung des SEK angeordnet. Die Beamten agieren grundsätzlich vermummt.

Bei den anderen Fällen ging es um einen Mann, der bei seiner Festnahme in seiner Wohnung mit einem Polizeischutzschild verletzt worden war, eine Demonstrantin, die am 1. Mai 2007 in Kreuzberg niedergeknüppelt wurde, sowie um einen 18-Jährigen, der mit über 2 Promille Alkohol in Polizeigewahrsam gekommen war und sich dort das Leben genommen hatte.

Körperverletzung im Amt sei bei der Polizei kein Massendelikt, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Benedikt Lux. Es gebe aber "ein Zuviel" von Einzelfällen. Insbesondere bei den Einsatzhundertschaften vermisse er eine Sensibilisierung.

Laut Polizeipräsident Glietsch wird bei dem Delikt Körperverletzung im Amt in der Statistik nicht nach Tätern differenziert. Alle Amtsträger würden gemeinsam erfasst, also auch Lehrer, Gerichtsvollzieher und Ähnliche. In diesem Jahr sei wegen dieses Delikts bislang in 418 Fällen ermittelt worden. Das sei der niedrigste Wert seit zehn Jahren. 2009 waren es 718 Fälle. PLU

Das sieht die Richterin anders: Sie verurteilt C. zu 4.800 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung im Amt. "Die Aktion war nicht verhältnismäßig, von dem Opfer ging keinerlei Bedrohung aus." Adrian L. habe mit dem Rücken zu C. gestanden, dem am Boden Liegenden aufhelfen wollen - und dafür ein schmerzendes Hämatom am Rücken kassiert. Strafmildernd wertete die Richterin die "stressbeladene Situation". Das Video aber spreche "eine ganz eindeutige Sprache". Dort sei "ganz klar" ein Faustschlag, kein Schubsen zu sehen.

Ein 21-Jähriger hatte den Vorfall gefilmt und auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht. Die entscheidenden Szenen sind zwischen Sekunde 12 und 14 zu sehen. Daraufhin ermittelte die Polizei von Amts wegen. Adrian L. hatte keine Anzeige gestellt. "Ich hätte gar nicht gedacht, dass das überhaupt zum Prozess kommt", so der Software-Entwickler. "Solche Vorfälle sind ja leider Demo-Alltag." Zur Gerichtsverhandlung kam es nur, weil C. einen Strafbefehl von 7.200 Euro nicht akzeptiert hatte.

Die Polizei plant vorerst keine dienstrechtlichen Schritte gegen C. "Es bleibt die Rechtskraft des Urteils abzuwarten", so ein Sprecher. Mit der Höhe der Geldstrafe gilt C. als nicht vorbestraft.

Klaus Eisenreich von der Gewerkschaft der Polizei bewertete das Urteil kritisch. Er könne das Handeln des Angeklagten nachvollziehen, man dürfe nicht den aufgeladenen Kontext der Situation vergessen. "Polizisten dürfen und müssen rechtmäßige Gewalt anwenden", so Eisenreich. Auch Verteidiger Rüdiger Portius hatte betont, dass sich Erkan C. im Rahmen "rechtmäßigen polizeilichen Handelns" bewegt habe. Er forderte Freispruch.

Zeuge Oliver Feldhaus sprach dagegen von einer absolut überzogenen Polizeiaktion. "Das ist demokratieschädlich." Sein Parteifreund, der Innenexperte Benedikt Lux, wertete das Urteil als "Warnschuss". Natürlich dürfe die Polizei rechtmäßige Gewalt anwenden - ein Schlag in den Rücken gehöre nicht dazu, so Lux. "Es sollte Standard sein, solche Taten zu verurteilen, aber nicht immer ist eine Kamera dabei."

Im eigentlichen Fall "Mann in Blau" wird dagegen immer noch ermittelt. "Der Abschluss erfolgt in den nächsten Wochen", sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Geschädigten, Johannes Eisenberg, zeigt sich "fassungslos" über das Endlosverfahren. "Auch hier ist doch alles per Video dokumentiert, der Fall seit November 2009 ausermittelt."

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12 Kommentare

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  • D
    Darius

    Muss jeder Mensch heute mit einer laufenden Cam herumlaufen wenn man Polizisten sieht u.trifft ?

    Ich wurde von 5 Männern bedroht u. die Polizei hat nicht geholfen. Als ich einen der Beamten ansprach später warum er mir nicht geholfen habe u.ich auf eine Antwort bestand. Das hat ihn in seine Ehre gegenüber seinen Kollegen so verletzt, dass ich zusammengeschlagen wurde u.polizeidienstlich in den Polizeiknast gebracht. 3 Beamten waren am Auto aber 5 Beamte haben bzw wollten vor Gericht auassagen, dass ich den Beamten einen Faustschlag gegeben hatte. Dieses habe ich nicht ansatzweise getan u. ich hatte sogar einen Zeugen dafür. Jedoch wurde auch von der Justiz meine Gerichtsunerfahrenheit ausgenutzt um den Beamten zu schüzten der mit roher Gewalt mich zusammengeschlagen hat. Ich habe den Polizeipräsidenten angeschrieben, ich habe Medien kontaktiert usw.usw. Es hat niemand interessiert. Hätte ich ein Video von dieser Situation gehabt, hätten sich sämtliche Medien draufgestürzt.

    Das Verfahren wurde gegen eine Geldbusse eingestellt weil man mich bedroht hatte was sonst noch alles passieren könnte. So geht die Polizei mit Bürgern um , wenn sie weiss, dass es keine Filmaufnahmen gibt.

    Die Polizisten sollten sich nicht ständi beschweren , wenn sie selber im Korbsgeist ihre eigenen gewaltbereiten Beamten schützt u. damit unterstützt weiterhin gewaltbreit zu sein u. zu bleiben

  • M
    mariusbreitberg

    Als 23 jähriger Mensch, der sich seit 2 Jahren intensiv mit Geschichte und vor allem Vorgeschichte des 3. Reiches auseinandersetzt, bin ich erstaunt, aber auch entsetzt, wie wenig man gerade in den staatlichen Sicherheitsorganen reformiert hat. Mehr als billige Pinselanstriche scheint mir nicht passiert zu sein. Dasselbe gilt übrigens auch für viele andere staatliche Institutionen. Man muss nicht mal viel lesen, um zu erkennen, dass die sogenannte "Entnazifizierung" in großen Teilen ein phantasmatisches Programm war, welches häufig schon kurz nach Beginn gescheitert ist - was sicher damit zu tun hat, dass die Entnazifizierung - warum auch immer - hauptsächlich personell durchgeführt wurde und nicht insitutionell: man hat Personen entfernt (und zb. an den Universitäten dann später doch wieder eingesetzt), statt die Institutionen tiefgreifend zu reformieren. Die Notwendigkeit eines "langen Marsches durch die Institutionen" hat nicht abgenommen, sondern ist gewachsen. Mit dem etwas bornierten, aber in diesem Punkt wahren Adorno muss man immer noch feststellen: "Wir haben die Geschichte den Institutionen geopfert, statt umgekehrt. Das war eine der größten Dummheiten überhaupt."

    Die Aussage, für solche Polizeiausschreitungen dürfe man keine allgemeinen Regeln finden, sondern müsse den individuellen Einzelfall anerkennen, ist eben gerade ein Teil dieser gewaltigen Dummheiten. Menschen werden nicht als prügelnde Polizisten geboren, sondern sie arbeiten so organisiert, dass prügelnde Polizisten notwendig legitim sein sollen; und das "Abweichler" Einzelerscheinungen sein. Wenn aber die Organisation das ermöglicht, dann ist das schon kein Einzelfall mehr, sondern eben organisiert-unterstützte Gewaltakt. Die Geschichte kann einen belehren, wohin das führen kann und wohin nicht. Man kann aber natürlich auch einfach einen Einzelfall draus machen und so die Geschichte - seis die Geschichte der Geschichte, oder die Geschichte der Gegenwart - einfach ignorieren und sie der Institution einmal mehr opfern.

  • TD
    Tyler Durden

    @

    Werter Bernd

     

    "#

    05.10.2010 11:14 Uhr:

    von Bernd:

     

    "Polizisten dürfen und müssen rechtmäßige Gewalt anwenden". Genau an dieser Stelle scheint in Deutschland die Definition von rechtmäßiger Gewalt auf Seiten des Staates und der Polizei langsam zu entgleiten. Leider."

     

    Sie schreiben da "langsam zu entgleiten".

    Sie müssen ja arg alt sein... Ich bin über 60 und kann mich an keinen Tag in meinem Leben, bzw. der Menschheits Geschichte erinnern, an dem es noch nicht angefangen hatte "zu entgleiten"!

     

    Kann es sein, dass Sie da irgendwas nicht sehen wollen? So wie die taz auch? Die von einer Festnahme schrieb, obwohl er ja einfach nur auf den/die Nächstbeste losgeprügelt hat?

  • A
    Andel

    Ein glücklicher Zufall dass dieser Vorfall auf Video aufgenommen wurde. Dadurch ist es gelaufen, wie es laufen sollte: Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft nimmt von Amts wegen die Ermittlungen auf, der betroffene Beamte wird als mutmaßlicher Täter identifiziert und dann findet (irgendwann, aber für die deutsche Justiz noch einigermaßen) zügig ein Strafverfahren statt - mit welchem Ausgang auch immer. Leider ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl ähnlicher Vorkommnisse nicht gefilmt wird. Und dann kann der mutmaßliche Täter oft nicht identifiziert werden, das Strafverfahren muss vom Opfer mühsam vorangetrieben werden oder von ihm gar vor Gericht durchgesetzt werden, mangels eindeutiger Beweisgrundlage wird es - zum Teil ohne umfassende Untersuchung - oft eingestellt. Es dürfte also klar sein, dass ein Bedarf für eine individuelle Kennzeichnung + unabhängige Untersuchungsmechanismen besteht - selbst wenn die Mehrheit der PolizistInnen rechtmäßig handelt. Schwarze Schafe gibt es eben leider doch.

     

    Unterstützen kann man die Forderungen nach einer individuellen Kennzeichnung und unabhängingen Untersuchungen übrigens unter www.amnesty-polizei.de

  • T
    Tom

    Es ist klar, dass die Gewerkschaft für das Verhalten des Polizisten Verständnis zeigt.

     

    Die Gewerkschaft ist schliesslich auch strikt gegen anonyme Kennzeichnungen von Polizisten. Sie fürchtet, dass Straftäter in Uniform mit einer Kennzeichnung zur Rechenschaft genommen werden können.

     

    Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Ein verurteilter Straftäter in Uniform wird von der gleichen GdP ohne Vorbehalte in Schutz genommen, die sonst gerne das mangelnde Vertrauen in die Polizei und den damit einhergehenden Ansehenverlust beanstandet.

  • E
    emden09

    Der Skandal ist doch, dass der Stress, den die Polizei und jeder einzelne Polizist evtl. selbst dadurch auslöst, dass er die Lage eskaliert dann auch noch Strafmildernd berücksichtigt wird. Da wird mit diesen Adrenalinjunkies umgegangen, wie mit Alkoholikern, wer zum Suchtmittel greift darf sich nachher auch noch auf mangelnde Zurechnungsfähigkeit rausreden. Richterin Fürchterlich ist alles, was mir zu der Frau einfällt.

  • M
    minimax

    Warum müssen/dürfen Polizisten überhaupt mit Fäusten einprügeln, wie in einer Kneipenschlägerei?

     

    Wozu die Einsatzstöcke, wozu lernen sie spezielle Griffe um Leute zu fixieren/festzuhalten, wozu Pfefferspray wenn doch die Fäuste fliegen?

     

    Es gibt keine Rechtfertigung, dass Polizisten mit Fäusten prügeln.

     

    Polizisten DIENEN dem Bürger, aber die Polizisten in Deutschland sehen sich mittlerweile als unabhängige, autonome Institution, die vergessen hat, dass sie da sind dem Bürger zu dienen.

     

    Physische Gewalt muss immer das ALLERLETZTE Mittel sein, und nur im Falle der Selbstverteidigung gestattet sein.

     

    Polizisten haben das Recht auf Selbstverteidigung, der von Polizisten misshandelte Bürger nicht...das nennt sich dann Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

     

    Es muss endlich eine unabhängige Überwachungskomission her, die die Polizei überwacht. Hier in meiner Stadt sind die Polizisten die wahren Anarchisten.

    Sie halten sich an keine dienstvorschriften und Gesetze, denn SIE SIND DAS GESETZ, und FÄLLEN VOR ORT IHR URTEIL.

     

    Irgendwie haben die Cops nicht gerafft, dass ein Mensch so lange als unschuldig gilt, bis er vor Gericht war.

     

    Aber der Mist mit der Gerechtigkeit und blablabla kann man einem Grundschüler noch glauben machen.

     

    Gegen polizisten kann man rechtlich nur in 1 von 100 Fällen vorgehen.

     

    Polizisten decken sich gegenseitig, machen vorsätzliche Falschaussagen, belasten Bürger um ihr brutales Vorgehen zu rechtfertigen, sie biegen sich das Recht so, wie sie es brauchen......und sie sind IMMER mindestens zu zweit, und vor Gericht hat die Aussage eines Beamten etwa 20 mal mehr Gewicht als die Aussage eines Jugendlichen, der etwas angestellt hat.

  • B
    Bernd

    "Polizisten dürfen und müssen rechtmäßige Gewalt anwenden". Genau an dieser Stelle scheint in Deutschland die Definition von rechtmäßiger Gewalt auf Seiten des Staates und der Polizei langsam zu entgleiten. Leider.

  • P
    Patrick

    Wenn unnötige Polizeigewalt rechtmäßig sein soll, könnten Polizisten oder ihre Vorgesetzten mit Willkür und ohne Konsequenzen entscheiden, wann zugeschlagen wird und wann nicht. So hätten sie es leicht, sich ihre Erzfeinde vom Leib zu halten, die miesen Ökodemonstraten, besoffene St.-Pauli-Fans, bekiffte Raver oder demonstrierende Rentner.

     

    Dass damit die Polizei zur Kategorie Schlägertruppe gehörte, dass mit dem Ansehen der Ordnungshüter auch das des gesamten Staatsapparates schweren Schaden nähme, hat die GdP nur leider vergessen.

  • Z
    Zeitungsleser

    Liebe Taz,

    Bitte richtig stellen.

    "Ein Radfahrer, von Polizisten brutal festgenommen - vor filmenden Handykameras."

    Es hat nie eine Festnahme stattgefunden, in Ihrem Artikel vom 14.7 schreiben sie noch richtig:

    "Ein Demonstrant wurde von Polizisten verprügelt - und angezeigt. Das Verfahren ist eingestellt."

    Der Übergriff entbehrte jeglicher rechtlicher Grundlage und hat mit einer Festnahme nichts zu tun.

  • TD
    Tyler Durden

    Das grundsätzliche Problem bei sowas ist doch recht simpel zu verstehen..... natürlich nur wenn man das auch will:

     

    Jemand der den Wunsch hat Polizist zu werden, zeigt damit in fast allen Fällen, dass er psychologisch für diesen Beruf grundsätzlich nicht geeeignet ist...

     

    ..denkt mal drüber nach...

  • D
    Daniel

    Ich versteh nicht, wieso die Gewerkschaft der Polizei mit ihrem immergleichen Blabla hier zu Wort kommen muss.

     

    Der Fall ist absolut eindeutig und zudem auch noch gefilmt worden. Leider kein Einzelfall, wie die Stuttgarter sicher zu berichten wissen.