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Polizist vor GerichtFreispruch für Selbstjustiz

Ein Polizist zwang eine Frau, das Kennzeichen seines eigenen Autos zu reparieren. Vor Gericht kommt er mit einer Rüge davon.

Eine Unverschämtheit Foto: dpa

Berlin taz | In ihrem Urteilsspruch ließ die Richterin des Amtsgerichts Tiergarten keinen Zweifel: „Dieser ganze Einsatz war unfassbar.“ Glaubhaft fand sie die Aussage der betroffenen Nebenklägerin Maika. B., die detailreich über einen Polizeieinsatz am 2. Februar 2020 berichtet hatte. B. habe sich zu Recht bedroht gefühlt von dem angeklagten Polizisten, der sie zusammen mit einer Kollegin gezwungen hatte, ihre Wohnung zu verlassen, ihr Auto auszuparken und an einem fremden Auto ein herabhängendes Nummernschild zu reparieren.

Für eine Verurteilung wegen Nötigung fehlte dennoch der letzte Beweis: die ausreichend dokumentierte Gewaltandrohung. Dem freigesprochenen Polizeibeamten sagte die Richterin dennoch: „Sie haben sich komplett danebenbenommen.“

Der Polizist hatte an jenem Tag die Halterin eines in der Nacht zuvor geparkten Autos auf der Monumentenbrücke in Kreuzberg abgefragt, das dicht vor einem Pkw mit beschädigter Nummernschildaufhängung stand. Dass es sich dabei um sein eigenes Auto handelte – und das Schild schon seit Tagen defekt war, wie B. aussagte –, habe er „nicht auf dem Schirm gehabt“, so seine Begründung vor Gericht.

Obwohl außerhalb des eigenen Abschnitts, fuhr er mit einer Kollegin zu B. und forderte sie auf, sie zu ihrem Auto zu begleiten. Ein „Befehl“ sei das gewesen, berichteten B. und ihr damals ebenfalls anwesender Ehemann. „Dann zeigen Sie mir mal, wie Sie hier rauskommen“, habe der Polizist sie dann zum Ausparken aufgefordert. Das tat B. nach eigenen Angaben nach einigem Rangieren.

Die Po­li­zis­t*in­nen wollen dabei bemerkt haben, wie sie das defekte Auto des Angeklagten touchierte, dabei sei allerdings kein Schaden entstanden. „Was wollen Sie jetzt tun?“, habe der Polizist gefragt und dabei wiederholt seine Hand auf den Holster seiner Pistole gelegt.

Normales Miteinander?

Dann habe er B. aufgefordert, das Nummernschild wieder zu befestigen. Ihr Gefühl sei gewesen: „Ich darf nicht widersprechen.“ Dass sie als Muslima ein Kopftuch trug und der Beamte eine abfällige Bemerkung über „neue Ausländer“ machte, verstärkte ihre Angst. Nach erfolgter Reparatur folgte eine aggressiv vorgetragene Suggestivfrage plus Antwort: „Wenn Sie so parken, was ist das? Eine Unverschämtheit ist das.“ Dann gingen die Beamten.

Der Polizist schilderte die Situation als „ruhiges, sachliches, ganz normales Miteinander“. B.s Anwalt Ulrich von Klinggräff sieht eine „Androhung von massiver Gewalt“ und Selbstjustiz. Dass es – ohne Beweismittel wie Videos – überhaupt zu einer Anklage kam, bezeichnete er gegenüber der taz als „8. Weltwunder“. Schließlich landen nur in 2 Prozent aller angezeigten Fälle gegen Polizeibeamte überhaupt vor Gericht, ein verschwindender Anteil wird tatsächlich verurteilt; auch aufgrund eines „Näheverhältnisses“ zwischen Staatsanwaltschaft, die auch hier auf Freispruch plädierte, und Polizei, wie der Anwalt in seinem Plädoyer ausführte.

Eine Berufung will er nach der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen. Klinggräff erwartet, dass es angesichts der klaren Worte der Richterin „berufsrechtliche Probleme“ für den Beamten geben wird.

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5 Kommentare

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  • Hm. Auto zugeparkt. Abfrage. Halter kontaktieren und auffordern, wegfahren, das machen Polizisten jeden Tag. Da hat jeder ein Recht darauf, auch ein Polizist. In dem Fall wars halt in eigener Sache.

    Wie hat er sie denn konkret bedroht? Pistole zurecht rücken, weil die billigen Holster unbequem sind...?

    Respektieren wir einfach Rechtsstaat. Gerügt wurde er ja, für den Ton. Und der macht meist die Musik.

    • @Wonneproppen:

      Sorry. Aberse ham das Nummernschild vorder Stirn vergessen - kerr. Ach was=>



      Hatte wahrscheinlich ne Standheizung!!



      Na dann - 🤫 -

  • Nötigung - § 240 StGB - eine heikle Vorschrift.*

    Vorweg: Wenn auch mein letztes Strafrechtselaborat.



    Mit mangelhaft bewertet und dem Zusatz “Ob die Arbeit bereits den Schritt zum ungenügend getan hat, mag dahinstehen.“ - versehen war. - 🤫 -



    Sach ich mal so:

    Kenne logo die vom Gericht getroffenen Feststellungen nicht.



    Meine aber nach dem was ich hier zum Tathergang lese:



    Es dürfte weit schwerer sein - einen Freispruch zu begründen!



    Als einen Schuldspruch.



    & hätte gern -



    Was zu den Angaben der Perle in Uniform 👮 -



    Gewußt.



    & tonn Schluß =>



    Wenn ich a.E. lese - “ Klinggräff erwartet, dass es angesichts der klaren Worte der Richterin „berufsrechtliche Probleme“ für den Beamten geben wird.“



    Frag ich mich - “Ja wie? Nicht längst Dienstaufsichtsbeschwerde - & zwar gegen beide Beamte erhoben?“



    Gut. Da gelten die drei f f f - form- frist- & fruchtlos - 😱 - Gewiß. But.



    Kann also jederzeit noch erhoben werden. Liggers.



    Aber - je früher der Öberschte gezwungen ist - zu ermitteln - um so besser!



    & fruchtlos? Nicht ganz.



    Diese Vorgänge gehören - egal mit welchem Ausgang!



    Zwingend in die jeweilige Personalakte & begleiten den Beamten unlöschbar.



    Gut. Habe d sogar handbreitdicke Dissi-Akten gesehen - die einer Beförderung nicht im Wege standen (Stichwort “Paketlösung!;((



    Aber mit Herrn Gernot Knödler - “Linke in die Uniformen!“ - sollste ja die Hoffnung nicht aufgeben. Daß sich zukünftig selbst in Bullerei sich Öberschte finden!



    Die verfassungsgemäß nach - EIGNUNG BEFÄHIGUNG LEISTUNG - befördern! - 🤫 -

    unterm——— * Sitzblockaden - Nötigung —-



    Läpple-Fall - KVB-Tariferhöhungen - Karlsruhe!



    Was dazu unsere Primadonnen KA - via Flurfunk - an geistigen Sternstunden vom Stapel gelassen haben. Gellewelle



    Kabarettreif - Normal. - 😂 -

  • No justice - no peace

    • @echobravo:

      Wie meinen?