piwik no script img

Polizist verurteiltKörperverletzung im Amt

Am Mittwoch wurde ein Polizist vom Amtsgericht Tiergarten wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben. Der Polizist hatte nach einer vermeintlichen Widerstandshandlung den Geschädigten im Einsatzwagen seine mit Pfefferspray überzogenen Diensthandschuhe mutwillig in die Augen gedrückt. Der Geschädigte konnte deshalb im Anschluss auf der Fahrt zur Gefangenensammelstelle nichts mehr sehen und klagte über brennende Augen. Vor Gericht gestand der Polizist die Tat und zeigte Reue. Er entschuldigte sich bei dem Geschädigten, der als Nebenkläger auftrat – und zahlte ihm 3.000 Euro Schmerzensgeld und 1.000 Euro für die entstandenen Gerichtskosten. Im Urteil führte dies zu einer erheblichen Minderung des Strafmaßes. Der Betroffene erklärte vor Gericht, der Fall sei für ihn damit emotional abgeschlossen. (lk)

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen