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Polizeischutz für Rassisten

Nachdem ein Freiburger Polizist „Ausländer raus!“ gerufen haben soll, wollte „Radio Dreyeckland“ Informationen zum Vorfall einklagen. Doch die Eilanträge wurden abgewiesen. Brisant ist die Begründung, mit der die Polizei die Auskunft verweigert.

Bleibt lieber unerkannt: Die Polizei hat keine Lust, über rassistische ­Kollegen zu informieren. Foto: Joachim E. Röttgers

Von Peter Nowak↓

„Sie haben geschrien ‚Ausländer raus‘ und niemand hat geholfen.“ So schildert der Betroffene seine Erlebnisse in einem Interview mit dem freien Sender „Radio Dreyeckland“ („rdl“) aus Freiburg. Der 39-jährige lettische Staatsbürger berichtete dort, wie er am 12. Juni 2021 von einer Männer­gruppe im Alter von 40 bis 50 Jahren bedroht und rassistisch beleidigt worden war. Bald stellte sich heraus, dass sich in der Männergruppe offenbar zwei Polizei­beamte befanden. Einen von ihnen hat das Opfer nach eigenen Angaben als einen der Krakeeler identifizieren können. Gegenüber „rdl“ bestätigte die Freiburger Polizei, dass sich bei den „Ermittlungen gegen aktuell vier Beschuldigte“ auch „ein Polizeibeamter des Polizeipräsidiums Freiburg befindet“. Sogar dass der beschuldigte Kommis­sar „Ausländer raus“ und „Scheiß Kanake“ gerufen habe, soll die Polizei nach Angaben des Senders eingeräumt haben.

Die Liste von Beamten, die in rechte Aktivitäten involviert waren oder sind, ist lang. Von den Verantwortlichen der Polizei wird nach dem Aufdecken solcher Verstrickungen gebetsmühlenartig betont, dass diese Vorfälle rückhaltlos aufgeklärt würden. Im geschilderten Fall hätten die Freiburger Beamten mit „rdl“ einen guten Medienpartner gefunden. Doch die Polizei verweigerte der Redaktion detaillierte Auskünfte.

„Wir wollten Informationen zum Aufgabenbereich des Polizeihauptkommissars“, erklärt Fabian Kienert*, der bei „rdl“ für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. Nachdem die Polizei dem Sender diese Auskünfte mit der Begründung verweigerte, zu einem laufenden Verfahren keine Auskünfte geben zu können, versuchte „rdl“ auf juristischem Wege das Auskunftsbegehren durchsetzen. Doch der Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht Freiburg und vom Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) zurückgewiesen.

Informationen nur für Auserwählte?

Im jüngsten Verfahren begründete die Freiburger Polizei ihre „zurückhaltende Auskunftsstrategie“ damit, dass der Sender politisch voreingenommen sei, weil er behauptet, es habe in Freiburg eine rassistische Hetzjagd gegeben. Die RedakteurInnen hatten die Poli­zei mit den Vorwürfen des Betroffenen konfrontiert und Informationen gefordert. Damit hat „rdl“ seine Aufgabe als unabhängiges Mediun wahrgenommen.

Dass die Polizei die Verweigerung der eingeforderten Informationen mit dem antirassistischen Profil des Senders begründet, stößt bei Kienert auf Unverständnis: „Informatio­nen gibt es nur für diejenigen, deren Bewertung uns passt. Das ist ein fatales Verständnis von Pressefreiheit und wirft ein ganz schlechtes Licht auf die Freiburger Polizei“, moniert er gegenüber Kontext und betont die Verpflichtung der Polizei, Medien Auskunft zu ­erteilen. Die Bewertung des Sachverhalts sei nicht Aufgabe von Behörden, sondern der Presse und, über diese vermittelt, der Öffentlich­keit.

Auch der Pressesprecher des Verdi-Landesbezirks An­dreas Henke bekräftigte, dass die Behörden allen anerkannten Medien gegenüber auskunftspflichtig sind – und dazu gehöre auch „rdl“. Rechtsanwalt David Werder­mann, der den Sender vor dem VGH juristisch vertreten hat, bewertete die Abweisung der Klage als eine schlechte Entscheidung für die Presse- und Rundfunkfreiheit: „Sie führt dazu, dass die Presse ihre Kontrollfunktion bei laufenden Ermittlungen nicht mehr ausüben kann.“

Der Jurist kann außerdem nicht nachvollziehen, dass der VGH den Eilantrag auch mit der Begründung abgelehnt hat, dass der Hauptkommissar „nicht kraft seines Amtes oder wegen einer gesellschaftlich hervorgehobenen Verantwortung“ in besonderer Weise im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehe. Werdermann hält dem entgegen, dass die Polizei als Trägerin des Gewaltmonopols einer besonderen Kontrolle bedürfe. Somit sei ein öffentliches Interesse grundsätzlich zu bejahen. Das gelte „erst recht, wenn der Vorwurf rassistischer Übergriffe im Raum steht.“

Externe Kontrolle der Polizei gefordert

Der Anwalt stellt die verweigerte Kooperation der Polizei mit einem kritischen Sender in den Kontext einer bundesweiten Diskussion um den Umgang mit den oft schnell als Einzelfälle deklarierten rechten Vorfällen in Sicherheitsbehörden: „Die Polizei behauptet gerne, dass sie konsequent gegen rechte Umtriebe in den eigenen Reihen vorgeht. Wenn es ernst wird, bleibt es aber oft bei schönen Worten. Der Freiburger Fall ist symptomatisch dafür“, kritisiert Werdermann. Als politische Konsequenz spricht er sich für die Einrichtung unabhängiger Beschwerde- und Ermittlungsstellen aus, die bei Vorwürfen rechter und rassistischer Akti­vitäten in der Polizei aktiv werden sollen und eine externe Prüfung vornehmen. Dieser Forderung kann sich Fabian Kienert anschließen. Er bezweifelt, dass die rassistische Hetzjagd von der Freiburger Polizei adäquat aufgeklärt werden kann, wenn daran ein Freiburger Polizeihauptkommissar beteiligt war und selbst „Ausländer-raus“ geschrien haben soll.

Mit der Abweisung der Klagen ist der juristische Weg für den Sender beendet. Theoretisch gäbe es noch die Möglichkeit eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Dafür sind die Hürden jedoch sehr hoch. „Ansonsten bleibt uns die Möglichkeit, in der Hauptsache gegen die Polizei zu klagen. Ein solches Verfahren dauert aber mehrere Jahre. Bis zu einer Entscheidung hätten die Informationen nicht mehr denselben Nachrichtenwert“, sagt Werdermann.

Zudem würden auch die finanziellen Möglichkeiten von „rdl“ für einen langjährigen Rechtsstreit nicht reichen, gibt Kienert zu bedenken. Er erinnert daran, dass der Sender nach der gescheiterten Klage für die Gerichtskosten aufkommen muss: „Die 1.800 Euro, die das Verfahren gekostet hat, können wir nur aufbringen, wenn wir Spenden erhalten“. Kienert betont aber, dass die juristische Niederlage sie nicht von kritischer Berichterstattung abhalten wird: „Wir werden uns auch in Zukunft Auskunftsverweigerungen von staatlichen Behörden nicht bieten lassen und werden gegebenenfalls auch wieder den Rechtsweg beschreiten, um für die Pressefreiheit und die Aufklärung von rassistischen Strukturen auf verschiedenen Ebenen zu kämpfen,“ stellt er klar.

* Transparenzhinweis: Fabian Kienert verfasst gelegentlich Beiträge für Kontext.

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