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Polizeikosten bei FußballspielenFußballverband verliert Rechtsstreit

Bremen darf der Deutschen Fußball Liga Kosten für Polizeieinsätze in Rechnung stellen. Der Streit geht wohl vor dem Bundesverwaltungsgericht weiter.

Fanbegleitung der Polizei im Weserstadion (Archivbild 2011) Foto: dpa

Bremen dpa | Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat die Gebührenforderungen des Bundeslandes Bremen an die Deutsche Fußball Liga grundsätzlich für rechtens erklärt. Damit darf die Hansestadt den Verband an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Rot- oder Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen. Die DFL hatte sich im Mai 2017 vor dem Verwaltungsgericht Bremen mit einer Klage gegen einen Gebührenbescheid durchgesetzt. Dieses Urteil wurde nun im Berufungsverfahren kassiert.

Die Fußballspiele seien auch aufgrund der Sicherheitsleistungen der Polizei wirtschaftlich erfolgreich, begründete das Gericht seine Entscheidung. Eine Kostenbeteiligung sei nicht allein deshalb auszuschließen, weil die Sicherheit Kernaufgabe des Staates sei. Voraussichtlich geht der Streit nun vor dem Bundesverwaltungsgericht weiter. Eine Revision wurde zugelassen.

Der Streit zwischen Bremen und der Fußball Liga dreht sich um die Frage, ob der Profifußball an den Kosten für polizeiliche Mehrkosten bei sogenannten Rot- oder Hochrisikospiele beteiligt werden darf. Bei solchen Spielen – wie etwa dem am Samstag in Bremen ausgetragenen Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV – entstehen angesichts potenzieller Fankrawalle erhebliche Mehrkosten für verstärkte Polizeieinsätze.

Die Bremer Polizei schickt seit 2015 regelmäßig Gebührenbescheide an die DFL, die das operative Geschäft des Ligaverbandes führt, dem die 36 Vereine und Kapitalgesellschaften der ersten und 2. Bundesliga angehören. Inzwischen sind für mehrere Spiele rund zwei Millionen Euro aufgelaufen. Vor Gericht ging es exemplarisch um die Partie Werder – HSV vom 19. April 2015. Nach dieser Partie landete aus Bremen eine Gebührenrechnung von über 425.000 Euro für polizeiliche Mehrkosten im DFL-Briefkasten.

Dagegen klagte die DFL und bekam im Mai vorigen Jahres vom Verwaltungsgericht Bremen Recht, das den Bescheid für rechtswidrig erklärte. Das änderte nun die nächste Instanz.

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