piwik no script img

Polizeikessel rechtensLieber erst mal einsperren

Bei einer Demo nahm die Polizei massenhaft Leute präventiv in Gewahrsam. Für das Oberverwaltungsgericht ist das okay so.

Aus Bremen

Jan Zier

taz | Massenhafte Ingewahrsamnahmen von DemonstrantInnen können auch dann rechtmäßig sein, wenn Menschen über Stunden eingesperrt werden, ohne dass ein Richter darüber entscheidet. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen gestern entschieden und damit ein ähnliches Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt.

Im konkreten Fall ging es um eine Anti-Repressions-Demonstration in der Bremer Innenstadt vor sieben Jahren, genauer gesagt, am 13. Dezember 2008. Die Demo war damals verboten worden, weil laut Polizei „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ mit einem „unfriedlichen Verlauf“ zu rechnen sei. Das Verbot hatte seinerzeit auch vor dem Oberverwaltungsgericht noch Bestand. Um dagegen zu protestieren, fanden sich etwa 300 DemonstrantInnen in der Innenstadt ein, rund 170 von ihnen wurden von der Polizei stundenlang eingekesselt und schließlich in Gewahrsam genommen. Bis 23 Uhr mussten sie in mitunter überfüllten Sammelzellen ausharren, ehe sie schließlich freigelassen wurden. Die Polizei hatte nämlich die Befürchtung, dass sie am Nachmittag im Viertel nochmals würden demonstrieren gehen - und wollte das verhindern. Juristen nennen das „Unterbindungsgewahrsam“. Der ist nur zulässig, wenn er „unerlässlich“ ist, um einen Rechtsbruch „von erheblichem Gewicht“ zu verhindern.

Die später Eingesperrten wollten sich solidarisch zu drei angeklagten Antifas zeigen, denen die Mitgliedschaft in der „militanten gruppe“ vorgeworfen wurde. In anderen Städten wurden Demos zugelassen - in Bremen nicht. Bereits kurz zuvor war es zu einer ähnlichen Massen-Ingewahrsamnahme gekommen: Dabei wurden über 230 Fußballfans präventiv eingesperrt.

Rechtsanwalt Jan Sürig, der zwei der Betroffenen vor dem OVG vertrat, hat nach eigenen Angaben „massenhaft“ Anträge auf sofortige Freilassung der Eingesperrten gestellt. Die seien aber alle „ignoriert“ worden. Zudem habe die Polizei „nicht einen der Betroffenen“ dem Gericht vorgeführt. Dabei hätte sie genau das tun müssen - und zwar „unverzüglich“, sagt Sürig: So regele es der Richtervorbehalt im Grundgesetz: „Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden.“ Das Amtsgericht hat aber erst spätabends überhaupt einen Beschluss gefasst, ohne dabei auf einzelne, seit dem Nachmittag eingesperrte Demonstranten namentlich Bezug zu nehmen. Ob der auch schon was über die Rechtmäßigkeit sagt, ist umstritten. Aus Sürigs Sicht handelte die Polizei „rechtswidrig“. Das OVG sieht das anders - und liefert die Erklärung in der schriftlichen Urteilsbegründung nach.

Sürig wirft der Bremer Justiz unterdessen „Betriebsblindheit“ vor und spricht im konkreten Fall von einem „juristischen Desaster“. Die mündliche Gerichtsverhandlung über das Demonstrationsverbot sei damals „ausschließlich polizeiöffentlich“ gewesen, sagt Sürig, in „paramilitärischer Art“ und mit „einer dreisten Lüge“ durchgezogen worden - um das Versammlungsverbot „durchzupeitschen“, wie Sürig das nennt. Einen solchen „Abgrund“ habe er in der Bremer Justiz „noch nie erlebt“.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen

2 Kommentare

 / 
  • Jan Sürig hat m.M. recht. Außerdem ist das ein Vorgehen wie in einem Bürgerkrieg, davon konnte doch keine Rede sein. Das Ganze basierte doch auf einer Vermutung der Polizei. Zu Gewalt ist es ja auch nicht gekommen, sondern abermals hat die Polizei unterstellt, dass es dazu kommen könnte - das ist schon reichlich brüchig. Außerdem regelt das GG persönliche Freiheits- und Versammlungsrechte sehr genau - ich halte das für ein skandalöses, fehlerhaftes Urteil.

  • Nur ein weiterer Splitter im Mosaik des Desasters der Bremer SPD...