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Polizeigewalt am 1. MaiRandalierer werden verurteilt

Polizist, der einen Demonstranten getreten hat, zu Haft auf Bewährung verdonnert, Verfahren gegen einen weiteren Beamten steht vor dem Abschluss.

Der Polizeitritt vom 1. Mai 2010 in dem youtube-Video Bild: screenshot youtube

Der 1. Mai 2010 hat weitreichende Folgen für zwei Berliner Polizisten. Ein Beamter, der einen am Boden liegenden Demonstranten gegen den Kopf getreten hatte, ist zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Verfahren gegen einen zweiten Polizisten, der den Demonstranten geschlagen haben soll, steht kurz vor dem Abschluss.

Im Anschluss an die "revolutionäre 1. Mai-Demonstration" war es in Kreuzberg zu Auseinandersetzungen gekommen. Dabei war auf dem Spreewaldplatz ein Mann vor einem heranstürmenden Polizeitrupp zu Fall gekommen. Ein Video auf der online-Plattform youtube zeigt, wie ein vermummter Beamter dem am Boden Liegenden mit voller Wucht gegen den Kopf tritt.

Die Polizei hatte noch in derselben Nacht ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. Der Beamte hatte sich wenige Tage später gegenüber einem Vorgesetzten offenbart und die Tat gestanden (taz berichtete). Wie erst jetzt bekannt wurde, ist er bereits Ende Oktober in einem so genannten Strafbefehlsverfahren ohne öffentlichen Prozess verurteilt worden. "Bei klarer Beweislage ist das durchaus üblich", erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Holger Freund. Dabei entwirft der Staatswalt einen Strafbefehl, der vom Richter geprüft und gegebenenfalls unterzeichnet wird. Wenn der Angeklagte nicht binnen zwei Wochen Einspruch einlegt, ist das Urteil rechtskräftig. Opfer und Öffentlichkeit werden in solchen Fällen nur auf Nachfrage informiert, so Freund. "Die Staatsanwaltschaft hat aber kein Interesse daran, Polizeibeamte besser als andere Angeklagte zu behandeln", betont der Sprecher. Im Gegenteil: Schließlich gehe es um das spezielle Delikt Körperverletzung im Amt.

Die Polizei hatte gegen den Beamten noch ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Zu dessen Ausagng könne man aus rechtlichen Gründen nichts sagen, teilte ein Sprecher mit. Beruflich ist der Polizist mit einem blauen Auge davon gekommen. Wäre er zu einer Haftstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt worden, hätte er nicht mehr als Polizist arbeiten dürfen. Er ist laut Polizei wieder im Dienst, allerdings auf einer anderen Dienststelle.

Anna Luczak, die Anwältin des Getretenen, hält das Urteil prinzipiell für angemessen, "obwohl es sicher härter ausgefallen wäre, wenn ein Demonstrant einen Polizisten getreten hätte". Sie hätte sich eine Verhandlung vor Gericht gewünscht, weil dann das ganze Beweismaterial öffentlich zugänglich wäre. Dazu gehören Polizeivideos, die den Vorfall aus anderer Perspektive zeigen.

Nach Informationen der taz ist darauf zu sehen, dass bereits vor dem Kopftritt ein anderer Beamter den schon auf dem Boden Liegenden mit dem Schlagstock getroffen hat. Dieser uniformierte Schläger war nicht geständig und musste mühsam ermittelt werden.

Laut Staatsanwaltschaft steht auch das Verfahren gegen ihn mittlerweile unmittelbar vor dem Abschluss. Danach könnte es für die beiden Polizisten noch kostspielig werden. Luczak will noch Schmerzensgeld für ihren Mandaten einklagen.

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13 Kommentare

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  • S
    Sebastian

    Das erschreckende ist doch, dass der Typ weiterhin Beamter ist und auf die Leute losgelassen wird.

     

    Da braucht man sich über U-Bahn Treer nicht mehr wundern. Vorbild Polizei?

  • I
    Ink

    Komisch! Otto-Normalo-Gewalttäter bekommt für Tritte gegen den Kopf wehrlos am Boden liegender ein Verfahren wegen versuchtem Totschlags! Hat man Springerstiefel und Bein-Panzerung an sicher noch "Mordversuch"?!

    Man hätte aus Anstand und Transparenz ein normales Verfahren machen sollen! So hat's ein "Geschäckle" von Vertuschung ...

  • WS
    walt s

    jawohl heinrich, da haste recht. randalieren tun immer nur die anderen tun, und die polzei ist dein freund und helfer, und schweine können fliegen, und atomkraft ist sicher. zum glück gibt es so tolle wie dich die das richtig stellen.

    helm ab zum gebet

  • DS
    Der Sizilianer

    Einen ähnlichen Vorfall gab es vor 2 Jahren in Dortmund, als eine gewerkschaftliche Demonstration zum 1. Mai von Neonazis angegriffen wurde. Auch hier trat einer der anwesenden Polizisten eine am Boden liegende, gefesselte Person gegen den Kopf - wohlgemerkt einen der Maidemonstranten, keinen Neonazi ...

     

    Ein Fernsehbericht dazu - der Tritt ist ab ca. 2:00 Min. und dann nochmal ab ca. 2:15 Min. in Zeitlupe zu sehen:

    http://www.youtube.com/watch?v=eglwfp4PSnM

     

    Interessant auch, wie im anschließenden Interview der Sprecher der Dortmunder Polizei auf die Konfrontation mit dieser offensichtlichen Gewalttat reagiert ....

     

    Einen relativ aktuellen Bericht von Amnesty International zum Thema „Polizeigewalt in Deutschland“ kann man im Netz finden - ist z. B. in diesem Zeit-Artikel verlinkt:

    http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-07/polizei-gewalt-amnesty

  • C
    Carsten

    Allein die Überschrift ist eine Unverschämheit: "Randalierer werden verurteilt". Bei einem Schreiberling wie GEREON ASMUTH wundert mich das aber nicht. Es gibt halt immer Wähler von Linkspartei und Grüne,die mit zweierlei Maß messen.Jedes (angebliche)Fehlerverhalten der Polizei wird besonders hervorgehoben und verurteilt. Straftaten auf solchen Demos,begangen von linken und grünen Demonstranten werden in schöner Regelmäßigkeit verharmlost oder finden gar keine Erwähnung. Die Kommentare der anderen User lassen darauf schließen, dass diese zum großen Teil aus der linksautonomen Szene kommen. Also Gereon,wie sieht es mit Meinungsfreiheit aus...sprich wird mein Beitrag freigeschaltet oder werden Anhänger der linksautonomen Szene hier bevorzugt ? ;-)

  • Z
    Zobel

    Ich frage mich, was an diesem Fall eindeutiger ist als z.B. an dem Fall "Mann in Blau", zu dem Fortgang in diesem Verfahren (die Körperletzung liegt mittlerweile 1,5 Jahre zurück) hört man gar nichts mehr ... das Verfahren gegen den "Mann in Blau" wurde lt. Presse auch bereits vor 1 Jahr zurückgezogen ... wer zieht da im Hintergrund die Strippen?

  • H
    Hannes

    Man verliert immer mehr das Vertrauen in diesen Staat und seine Repressionsvollstrecker (RV) in grün und blau. So einem "Staatsdiener" kann man fast nur wünschen, dass er bei der nächsten Demo selbst die Birne einggeschlagen und -getreten bekommt! Acht Monate auf Bewährung für einen Tritt gegen den Kopf eines wehrlosen und vermutlich friedlichen Demonstranten, ein Witz! Wir brauchen eine Nummerierung der Bullen und nur öffentliche Verhandlungen, damit das staatliche Gemauschel der Deckung seiner RVs ein Ende hat.

  • T
    THOR

    Sind wir doch mal ehrlich, so ein brutaler Schläger gehört doch erst einmal hinter Gitter und zweitens unehrenhaft entlassen, zudem sollte man sämtliche Pensionsansprüche ersatzlos streichen (wird von den Nutzniessern ja eh nichts eingezahlt). Ohne Handycams und Youtube hätte man garantiert, drei Monate später, das Opfer in der Springerpresse als brutalen autonomen linken Schläger präsentiert, der wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt zu Recht mit zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde.

    Gewaltenteilung zwischen Polizei und Justiz funktioniert ja nicht einmal, wie dieses laxe Urteil beweist, wenn eindeutige Beweise vorliegen.

  • C
    countcrash

    "Er ist laut Polizei wieder im Dienst, allerdings auf einer anderen Dienststelle."

     

    Das ist doch ein Witz!

     

    Hätte der Demonstrant den Polizisten getreten wäre er für ein paar Jahre eingebuchtet worden.

  • P
    pablo

    Wenn es um Jugendgewalt geht fordern Politiker und Bürger harte und härtere Strafen wenn es um Polizeigewalt geht schweigen Politiker und Bürger. Schön in diesem Zusammenhang ist es auch immer sich die Aussagen der Innenminister der Länder ins Gedächnis zu rufen, "Polizisten begehen keine Straftaten". Wenn ein Jugendlicher einen am Boden liegenden gegen den Kopf tritt wird mindestens ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung eingeleitet, bei Beamten gibt es diesen Unterschied nicht. Mit solchen Urteilen fordert die Justiz und auch die Staatsanwaltschaft ja fast dazu auf das Polizisten Köperverletzungsdelikte im Amt begehen sollen. Bei Tätern die nicht den Strafverfolgungsbehörden angehören wird gerne von Seiten der Justiz und Staatsanwaltschaft (versuscht) ein Exempel statuiert......

  • H
    Heinrich

    Was hat diese Überschrift mit den Randalierern vom 1. Mai zu tun? Richtig, nichts.

    Das die Polizeibeamten verurteilt worden sind ist richtig, aber dann muß es auch mal gut sein.

    Die Verfehlung einzelner Beamte rechtfertigt in keinster Weise diesen reißerischen Artikel.

    Nicht die Polizisten randalieren am 1. Mai!!!

  • B
    Benny

    Ich muss meinem Vorredner vollkommen zustimmen!

  • VR
    verständnisvolles Rachegelüst

    Ein besonders gruseliges Beispiel für kranke Justiz, die am liebsten Beleidigungen (Zensur) schlimmer als Körperverletzung verfolgt.

    Der Tritt wurde mit dem Unterschenkel ausgeführt, der Unterschenkel hat einen Schienbeinschutz. Dieser Schienbeinschutz kommt aus dem Eishockey und muß einen Schlagschuß (Puck mit 150km/h) aushalten.

    Man kann sich also vorstellen, daß ein Kopf-Tritt mit einer deratigen Waffe schlichtweg versuchter Totschlag ist und da das Opfer zuvor von einem Kollegen umgelappt wurde: Mordversuch.