piwik no script img

■ PolizeigesetzVerfassungsklage

Dresden (dpa) – Die sächsischen Landtagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen klagen gegen das im Frühjahr verabschiedete Polizeigesetz vor dem Verfassungsgericht in Leipzig. Die Verlängerung des Vorbeugegewahrsams auf 14 Tage, Lauschangriffe auf Wohnungen und die Rasterfahndung seien verfassungswidrig. Sachsens Innenminister Heinz Eggert (CDU) sieht der Klage gelassen entgegen. Der Große Lauschangriff habe sich in anderen Bundesländern bewährt und sei rechtlich nicht beanstandet worden.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen