■ Polizeigesetz: Verfassungsklage
Dresden (dpa) – Die sächsischen Landtagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen klagen gegen das im Frühjahr verabschiedete Polizeigesetz vor dem Verfassungsgericht in Leipzig. Die Verlängerung des Vorbeugegewahrsams auf 14 Tage, Lauschangriffe auf Wohnungen und die Rasterfahndung seien verfassungswidrig. Sachsens Innenminister Heinz Eggert (CDU) sieht der Klage gelassen entgegen. Der Große Lauschangriff habe sich in anderen Bundesländern bewährt und sei rechtlich nicht beanstandet worden.
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