piwik no script img

■ PolizeigesetzVerfassungsklage

Dresden (dpa) – Die sächsischen Landtagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen klagen gegen das im Frühjahr verabschiedete Polizeigesetz vor dem Verfassungsgericht in Leipzig. Die Verlängerung des Vorbeugegewahrsams auf 14 Tage, Lauschangriffe auf Wohnungen und die Rasterfahndung seien verfassungswidrig. Sachsens Innenminister Heinz Eggert (CDU) sieht der Klage gelassen entgegen. Der Große Lauschangriff habe sich in anderen Bundesländern bewährt und sei rechtlich nicht beanstandet worden.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen