Polizei prüft Gefährdungslage: Bundesweite Bombendrohungen
An öffentlichen Plätzen, Medienhäusern und Schulen gibt es bundesweit Bombendrohungen. Ein Zusammenhang mit dem Nahost-Krieg ist nicht ausgeschlossen.
Bis Dienstag waren Schulen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen betroffen. Die Polizei räumte teils die Einrichtungen vorsorglich oder ließ Schüler:innen und Lehrer:innen gar nicht erst in die Gebäude hinein. In Erfurt wurden mehrere Schüler:innen und eine Lehrerin medizinisch versorgt – aufgrund der psychisch belastenden Situation, sagte eine Polizeisprecherin.
In Berlin sind gerade Herbstferien und es gibt viel Reiseverkehr. Eine Drohung gegen den Hauptbahnhof sorgte dementsprechend für Aufruhr. Die Polizei habe die Kräfte dort verstärkt und die Gefährdungslage überprüft, hieß es seitens der Polizei. Letztlich werde aber nicht von einer Gefährdung der Reisenden ausgegangen. Der Berliner Polizei zufolge waren auch der Sender RTL und die SPD-Parteizentrale betroffen. Außerdem gab es eine Drohung gegen das Sendezentrum von Antenne Thüringen, Landeswelle Thüringen und Radio Top40 in Weimar.
Innenministerium sieht Zusammenhang mit Frankreich
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums verwies in diesem Zusammenhang auf Fälle in Frankreich aus der vergangenen Woche. Erste Drohungen gegen Einrichtungen wie etwa den Louvre wurden registriert und führten zu Räumungen. Mitte der Woche folgten dann Räumungen von mehreren Flughäfen. „Etwa zeitgleich konnten vereinzelt erste Drohungen in Deutschland festgestellt werden, in denen ein Bezug zum aktuellen Nahost-Konflikt hergestellt wird“, so die Sprecherin gegenüber der taz.
Seit Wochenbeginn und mit Öffnung der Schulen hätten Fälle hierzu bundesweit stark zugenommen. „Ob mit den Drohungen ein extremistisches Ziel verfolgt wird oder es sich um „Trittbrettfahrer“ handelt, die sich zur Verstärkung der Wirksamkeit ihrer Drohungen als Hamas bezeichnen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bewertet werden“, heißt es weiter.
Die Zuständigkeit für die Ermittlungen liegt bei den jeweiligen Ländern. Bisher blieb es bei Drohungen. Laut Polizei gingen diese per E-Mail ein. In einigen Fällen wurden in den Schreiben Bezüge zur islamistischen Terrormiliz Hamas hergestellt, in einem zum Ukraine-Konflikt.
Eine Bombendrohung fällt häufig unter den Straftatbestand der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Das kann zu Geldstrafen oder sogar mehrjährigen Haftstrafen führen. Mitte Oktober wurde ein 41-Jähriger wegen einer Bombendrohung gegen die Krefelder Außenstelle der Bundesagentur für Arbeit zu 2.000 Euro Strafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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