Polizei darf filmen: Henkel schaltet die Glotze an
Senat beschließt Gesetzentwurf, um Polizei-Filmerei auf Demos grundsätzlich zu erlauben. Datenschützer empört.
Innensenator Frank Henkel (CDU) will der Polizei das Filmen auf Demonstrationen grundsätzlich erlauben. Am Dienstag brachte er einen Gesetzentwurf durch den Senat, mit dem künftig „Übersichtsaufnahmen“ auf Aufzügen grundsätzlich möglich sind, auch wenn kein „unfriedlicher“ Verlauf erkennbar ist.
Auslöser ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts von Juli 2010. Damals erklärten die Richter das polizeiliche Abfilmen einer Anti-Atom-Demonstration für unrechtmäßig, da diese friedlich verlaufen sei. Die Kameras aber hätten Teilnehmer „abgeschreckt“ und diese damit in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit beschnitten. Das Urteil wurde im April 2012 bestätigt: Das Verwaltungsgericht erklärte aus gleichem Grund auch die Polizeiaufnahmen der „Freiheit statt Angst“-Demos von 2009 und 2010 für rechtswidrig.
Schon nach dem Urteil 2010 hatte Expolizeipräsident Dieter Glietsch eine grundsätzliche Erlaubnis von „Übersichtsaufnahmen“ gefordert, um Großeinsätze steuern zu können. Dem kommt Henkel nun nach: Laut dem Gesetzentwurf darf künftig bereits gefilmt werden, wenn „dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung“ zur Lenkung des Einsatzes erforderlich sei – ein Persilschein. Die Aufnahmen, betonte Henkel, dürften nicht gespeichert werden. Da sie aus der Distanz aufgenommen würden, seien Personen „in aller Regel“ nicht identifizierbar.
Werner Hülsmann vom AK Vorratsdatenspeicherung verurteilte die Initiative als „Angriff auf die Versammlungsfreiheit“. "Der Senat versucht hier etwas zu Recht als rechtswidrig Erkanntes zu legalisieren." Auch der Grüne Benedikt Lux staunte, "wieso friedliche Demonstrationen auf ein Mal so überwacht werden müssen". Lux forderte auf die Aufnahmen bei diesen Aufzügen zu verzichten. "In einer weltoffenen Stadt sollte das Versammlungsrecht ohne faktische Abschreckung genutzt werden können."
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