: Polizei darf Presse überwachen
KARLSRUHE dpa ■ Die Polizei darf zur Aufklärung schwerer Straftaten Telefone von Journalisten überwachen. Die Presse- und Rundfunkfreiheit verbiete nicht grundsätzlich den Zugriff auf die Verbindungsdaten der Handys und Festnetzanschlüsse von Medienvertretern, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestern. Mit den Daten kann zum Beispiel der Aufenthaltsort der Telefonierenden ermittelt werden. Um das Abhören von Gesprächen ging es in dem Verfahren nicht. Das Gericht wies die Klagen zweier Journalisten zurück, deren Telefondaten genutzt worden waren.
inland SEITE 7