Politiker fordern Lockerung: Eile beim neuen Stammzellgesetz

Abgeordnete von Union, SPD, FDP und der Linken wollen die embryonale Stammzellforschung freigeben. Am Donnerstag diskutiert der Bundestag. Im März soll das Gesetz fertig sein.

Was im Ausland erlaubt ist, soll auch in Deuschland gehen, findet die FDP. Bild: dpa

BERLIN taz | Kurz bevor sich am Donnerstag der Bundestag mit mehren Anträgen zur embryonalen Stammzellforschung beschäftigen wird, haben Abgeordnete der FDP, der Unionsparteien und der SPD in einem gemeinsamen Gesetzentwurf die Abschaffung der sogenannten Stichtagsregelung gefordert.

Das derzeit gültige Stammzellgesetz sieht vor, dass in Deutschland nur mit importierten embryonalen Stammzelllinien geforscht werden darf, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden. Diese Regelung behindere die Forschung, sagte die FDP-Forschungspolitikerin Ulrike Flach bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. "Auch in Deutschland muss so geforscht werden können, wie es überall auf der Welt möglich ist", begründete Flach ihre Forderung nach einer weitgehenden Freigabe der Stammzellforschung.

Damit liegen jetzt dem Bundestag vier verschiedene Gruppenanträge zum Stammzellgesetz vor. Der von Ulrike Flach, der CDU-Abgeordneten Katherina Reiche und dem SPD-Politiker Rolf Stöckel initiierte Antrag mit der Abschaffung des Stichtages ist der radikalste. Unterstützt wird er von insgesamt 92 Abgeordneten - aus fast allen Fraktionen. Auch Abgeordnete der Linken, unter anderem Gregor Gysi und Roland Claus, haben den Flach-Antrag unterschrieben. "Nur von den Grünen hat niemand unterzeichnet", erklärte Flach.

Das Gegenstück zu dem Flach-Reiche-Papier ist ein Antrag von rund 50 Abgeordneten um den CDU-Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe. Dort wird ein vollständiges Verbot für die Forschung mit embryonalen Stammzelllinien gefordert. Auch die Forschung mit Zelllinien, die vor 2002 hergestellt wurden, soll wieder verboten werden. Zur Begründung wird angeführt, dass bei der Gewinnung von embryonalen Stammzelllinien die Menschenwürde der Embryonen verletzt werde, da diese dabei getötet würden.

Ein weiterer interfraktioneller Antrag geht auf die Grüne Priska Hinz, Julia Glöckner (CDU), Hertha Däubler-Gmelin (SPD) und Hans-Michael Goldmann (FDP) zurück. Sie und 145 weitere Abgeordnet treten für die Beibehaltung der bestehenden Stichtagsregelung ein. Das Stammzellgesetz von 2002 habe sich bewährt, heißt es.

Ein Teil der Unterstützer dieser Position hat zudem einen weiteren Antrag unterschrieben, der eine Änderung bei der Strafbarkeit von Forschungen mit embryonalen Stammzellen im Ausland vorsieht. Nach dem Stammzellgesetz ist es den in Deutschland lebenden Forschern auch verboten, ihre hierzulande nicht erlaubten Arbeiten einfach ins Ausland zu verlagern. Diese Änderung sehen zum Teil auch die anderen Anträge vor. Es wird deshalb auch davon ausgegangen, dass sich dafür im Bundestag eine Mehrheit aussprechen wird.

Der vierte Antrag geht vor allem auf den SPD-Politiker René Röspel zurück. Er setzte sich schon früh für eine "einmalige Verschiebung" des Stichtages ein. Er möchte, dass künftig mit allen Stammzelllinien gearbeitet werden darf, die vor dem 1. Mai 2007 hergestellt wurden. Damit stünden Forschern in Deutschland rund 500 neuere Zelllinien zur Verfügung. Die Stammzellforscher hatten in den letzten Jahren wiederholt geklagt, dass die älteren Zelllinien aufgrund von Verunreinigungen und genetischen Veränderungen nicht mehr nutzbar seien. Unterstützung hat Röspel bisher bei 170 Parlamentariern gefunden.

Das neue Gesetz soll jetzt sehr schnell kommen. Der Plan sieht vor, dass schon in der zweiten Märzwoche die abschließende Lesung des neuen Stammzellgesetzes stattfinden soll.

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