: Pogromfrage bleibt ungeklärt
SCHWERIN taz ■ Im Prozess um die Angriffe auf ein Asylbewerberheim in Rostock-Lichtenhagen im August 1992 wird das Landgericht Schwerin nicht der Frage nachgehen, ob die Übergriffe von organisierten Rechtsextremen geplant worden waren. Das Gericht geht davon aus, dass die drei Angeklagten davon nichts gewusst hätten, selbst wenn es einen derartigen Plan gegeben hätte. Die Nebenklage kritisierte die Entscheidung, Geheimdienstkoordinator Ernst Uhrlau nicht zu vernehmen. Es sei „eine zentrale Frage, ob das Pogrom organisiert war“, sagte Rechtsanwalt Martin Poell. Er hatte von Uhrlau erfahren wollen, ob die Sicherheitsbehörden bereits im Vorfeld Hinweise auf den Überfall hatten. HLK
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