Plagiatsvorwürfe bei Glyphosat-Zulassung: Bei Monsanto abgeschrieben
Hat das Bundesinstitut für Risikobewertung Angaben von Monsanto bei der Glyphosat-Zulassung übernommen? Das kritisieren EU-Abgeordnete.
![Tafel des Instituts für Risikobewertung in Berlin Tafel des Instituts für Risikobewertung in Berlin](https://taz.de/picture/3187956/14/institut_risikobewertung.jpeg)
Bei der Neuzulassung des umstrittenen Monsanto-Produkts sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen, klagten grüne und sozialdemokratische EU-Abgeordnete am Dienstag in Straßburg. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) habe die Angaben von Monsanto kritiklos übernommen, teilweise sogar kopiert.
Das in Berlin ansässige BfR habe ganze Passagen aus dem Antrag des Glyphosat-Herstellers „wortwörtlich abgeschrieben“ und als eigene Feststellung ausgegeben, erläuterte Plagiatsforscher Stefan Weber. Dieses Vorgehen sei „eindeutig als Plagiat“ zu werten.
Das BfR wies „alle Vorwürfe von absichtlicher Täuschung“ zurück. In Bewertungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln sei es „üblich und anerkannt“, dass Behörden „nach kritischer Prüfung“ relevante Passagen aus den Dokumenten der Antragsteller in ihre Berichte integrieren, erklärte das Institut.
Forderung nach neuer Überprüfung
Doch die Europaabgeordneten sehen das völlig anders. „Geschäfte der chemischen Industrie dürfen nicht über der Gesundheit der Menschen und dem Schutz der Umwelt stehen“, sagte die Grünen-Abgeordnete Maria Heubuch. Die Bundesregierung müsse sich für eine Reform des Zulassungsverfahrens starkmachen.
Maria Heubuch, Grünen-Abgeordnete
Die positive Bewertung von Glyphosat durch das BfR müsse für ungültig erklärt und von einem anderen EU-Mitgliedstaat neu erarbeitet werden, forderte die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl. Auch die Niederländerin Anja Hazekamp von der Linkspartei sprach sich für eine neue und unabhängige Überprüfung aus.
Insgesamt müsse die Zulassung transparenter werden, heißt es in einem Initiativbericht, über den das Europaparlament am Mittwoch abstimmen will. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sollten das Vorsorgeprinzip stärker beachten und strengere Kriterien für die Prüfung von Pestiziden einführen, um negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu vermeiden.
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