Piraterie-Seiten in der Suche herabgestuft: Google beugt sich Medienkonzernen
Google will Websites im Suchindex abwerten, die oft wegen illegaler Kopien gemeldet werden. Die Google-Tochter Youtube, die auch oft gemeldet wird, könnte verschont bleiben.
Der Blog-Eintrag trägt eine harmlose Überschrift. „Ein Update für unsere Suchalgorithmen“, überschreibt Amit Singhal, Vizepräsident für den Bereich „Engineering“ bei Google, seinen Beitrag. Doch gleich im zweiten Satz geht es ans Eingemachte: „Ab der nächsten Woche werden wir damit beginnen, ein neues Signal für unsere Ergebnislisten zu beachten: Die Anzahl gültiger Copyright-Removal-Notices, die wir für die jeweilige Website erhalten haben.“
Copyright-Removal-Notices (CRN) sind Anfragen von Rechteinhabern, Links zu Websites aus dem Google-Index zu streichen, die – angeblich oder tatsächlich – Urheberrechte verletzten sollen. Das wichtige Wörtchen in Singhals Satz, das Vertrauen säen soll, lautet „gültig“ – auf Englisch „valid“, ein Adjektiv, das man auch mit „stichhaltig“, „zulässig“ oder „rechtsgültig“ übersetzen könnte.
Faktisch bedeutet Googles neue Strategie, dass Angebote, die von den Medienkonzernen, den Plattenfirmen und Hollywood immer wieder kritisiert werden, im Index der marktbeherrschenden Suchmaschine nach unten rutschen, also seltener gefunden werden können. Es ist nicht der erste derartige Versuch, sich der Content-Industrie anzunähern: Bereits seit Winter 2010 werden in Googles „Autovervollständigen“-Liste, die man angezeigt bekommt, wenn man Suchbegriffe eintippt, bestimmte Begriffe wie „Torrent“ oder „Rapidshare“ weggefiltert. Zuvor hatte die französische Musikindustrie unter anderem gerichtlich versucht, Ähnliches durchzusetzen.
Die Menge an CRN, die bei Google eingehen, ist gewaltig: Laut dem hauseigenen „Transparenzbericht“ können es im Monat mehr als 4,3 Millionen Stück sein. Diese Daten sollen nun eines von 200 Signalen sein, mit denen Google ein Ranking vornimmt. Der Suchriese geht dabei recht ambivalent vor: Er will, schreibt Singhal, weiterhin nur solche Seiten aus dem Suchindex entfernen, bei denen wirklich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, was ihm zufolge eigentlich „nur Gerichte entscheiden“ könnten. Trotzdem bleibt die Zahl der CRN ein Signal, das Einfluss auf das so wichtige Ranking nimmt.
Wird Youtube auch bestraft?
Es werde aber weiter die Möglichkeit geben, eine „Counter-Notice“ einzureichen - dann, wenn ein Website-Betreiber meint, zu unrecht belangt worden zu sein. Allerdings schreibt Singhal dies nur dem Fall zu, dass Inhalte aus dem Index genommen wurden – ob sich das verschlechterte Ranking anfechten lässt, bleibt abzuwarten.
Problematisch an der neuen Politik ist vor allem, dass das Urheberrecht auch als Zensurwerkzeug eingesetzt werden könnte – entsprechende Fälle gab es bereits. Hinzu kommt, dass Anbieter, die viele CRN erhalten, nicht unbedingt Vollzeitpiraten sind: So pochen Speicherdienste wie Rapidshare beispielsweise stets darauf, dass man eine neutrale Dateivorhaltetechnik biete und urheberrechtlich geschützte Inhalte sofort herunternehme, wenn man dazu aufgefordert wird. Das Thema ist rechtlich entsprechend umstritten.
Bei Google will man mit der Maßnahme vor allem dafür sorgen, dass „legale, qualitativ hochwertige Quellen von Inhalten“ künftig im Ranking stärker nach oben gespült werden, selbst wenn sie nach Googles Suchindex weniger beliebt sein sollten. Noch interessanter: Das hauseigene Angebot YouTube, selbst auch nicht gerade seltener Empfänger von CRNs, wird nicht bestraft, wie der Fachdienst „Search Engine Land“ berichtet.
Hierfür sei das „YouTube Copyright Center“ zuständig, eine eigene Entfernmöglichkeit, die offenbar nicht mitgezählt wird. Google sagte gegenüber „Search Engine Land“ indes, man behandele YouTube wie jede andere Seite.
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