Piraten gegen Staatstrojaner: Klage wegen Misswirtschaft
Das Bundeskriminalamt kauft eine Software, deren Einsatz untersagt ist. Die Piratenpartei verklagt die Behörde deshalb wegen der Verschwendung von Steuergeldern.
Wer eine bessere Welt schaffen will, muss manchmal auf Regeln scheißen. Die Beamten vom Bundeskriminalamt (BKA) haben die Trojanersoftware „Finfisher“ eingekauft. Das ist deshalb so mutig, weil die Behörde seit 2011 weiß, dass der Einsatz solcher Programme gesetzlich untersagt ist.
Damals scheiterte der Staatstrojaner „Ozapftis“ (Bayerns Sicherheitsbehörden gewohnt humorsicher) an mangelnder Verfassungskonformität. Abfilmen von Bildschirmen, Protokollieren von Tastatureingaben, Durchsuchen von Festplatten – das greife zu massiv in die Privatsphäre potenzieller Terroristen ein. So der Bundesgerichtshof.
Die Piratenpartei nennt den erneuten Kauf eines Staatstrojaners nun einen groben Fall von Misswirtschaft. Und bestrafen den zivilen Ungehorsam des BKA mit einer Klage beim Bundesrechnungshof. Bis wieder eine Salafistenbombe so groß wie das Saarland gefunden wird!
Dabei hat das BKA sogar versucht, nicht extra Geld auszugeben. Eigens das „Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung“ gegründet. 30 neue Stellen ausgeschrieben, durch steuerliches Crowdsourcing drei Millionen Euro akkumuliert. Aber erst Ende 2014 wäre der selbst gemachte Trojaner fertig. Als ob der Feind so lange schlafen würde.
Der bayerischen Firma Gamma/Eleman – Hersteller von „Finfisher“ – ist eine sichere Welt ebenfalls wichtig. Auch global. Sie versorgten Querdenker wie Husni Mubarak in Ägypten oder Baschar al-Assad in Syrien mit ihrer Software. Auf Anfrage von Netzpolitik.org kommentierte Gamma-Chef Martin J. Münch: „Wir können weder Auskunft zu unseren bestehenden oder zukünftigen Kunden geben noch wie diese unsere Produkte benutzen, um Straftäter zu überführen.“ Das ist doch mal Datenschutz.
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