Pirat Lauers Streit mit dem Innensenator: Sieht so ein Clown aus?

Der Innenstaatssekretär nennt den Piraten-Abgeordneten Christopher Lauer einen „offensichtlichen Polit-Clown“. Der will das nicht auf sich sitzen lassen.

Christopher Lauer

Kann auch austeilen: der Piratenabgeordnete Christopher Lauer Foto: dpa

Coulrophobie, die krankhafte Angst vor Clowns, ist NeurowissenschaftlerInnen zufolge auch darauf zurückzuführen, dass Clowns sich abweichend von üblichen sozialen Normen verhalten und dadurch Unsicherheit bei ihrem Gegenüber auslösen. Die These, dass sich auch Christopher Lauer, parteiloses Mitglied der Piratenfraktion und Hans Dampf in allen Gassen der Berliner Politik, oft abweichend von üblichen sozialen Normen verhält, würde sicherlich einige UnterstützerInnen finden – aber ist Lauer deswegen ein Clown? Und wenn ja, ist das eigentlich etwas Schlechtes?

Mit dieser zweiten Frage setzt sich die Senatsverwaltung für Inneres ausführlich in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine schriftliche Anfrage Lauers auseinander. Ob der Senat es für angemessen halte, dass der Innenstaatssekretär Bernd Krömer ihn als „offensichtlichen Polit-Clown“ beleidigt hatte, will Lauer wissen. Die Senatsverwaltung, vermutlich vertreten durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Krömers, greift tief in die Trickkiste und zaubert eine entwaffnende Argumentation hervor: Die Bezeichnung „Politclown“ sei gar keine Beleidigung, weil sie den „ethischen, personalen oder sozialen Geltungswert“ einer Person nicht infrage stellen würde. Schließlich habe sich die Bedeutung des Begriffs in den letzten Jahren gewandelt: „Das gewollt Humorvolle ist inzwischen als Instrument zur Gewinnung politischer Aufmerksamkeit anerkannt.“

Blöd nur, dass sich Lauer durch diese Begriffsinterpretation noch viel mehr beleidigt fühlen dürfte. Denn wie alle Männer mit großem Ego will auch der Expirat vor allem eins: ernst genommen werden. Ihm zu unterstellen, seine politische Tätigkeit sei „gewollt humorvoll“, dürfte seinen „ethischen, personalen und sozialen Geltungswert“ deutlich mehr infrage stellen als der Vorwurf, sich unabsichtlich lächerlich zu machen.

Schade eigentlich, dass der Paragraf zur Majestätsbeleidigung nicht auch für Berliner Abgeordnete gilt – das könnte lustig werden.

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