Die Beihilfe zur Selbsttötung ist derzeit straffrei. Bei aktiver Hilfe müssen Ärzte bisher mit Sanktionen rechnen. Das könnte sich in diesem Jahr ändern.
Suizidbeihilfe ist für den Ethikrat keine Aufgabe des Arztes. Gewissensentscheidungen müsse man aber respektieren. Ein Statement für Sterbehilfe ist das nicht.