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Pause im Kurdenprozeß

■ Angeklagte im befristeten Hungerstreik / „Scheibe muß weg“

Düsseldorf (taz) - Der Prozeß gegen die in Düsseldorf u.a. wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ sowie Mordes oder Mordversuches angeklagten 18 Kurden, die der in Kurdistan kämpfenden PKK angehören, ist am Mittwoch nach kurzer Dauer vom Vorsitzenden des 5. Senats unterbrochen worden. Richter Belker fand es „unzumutbar“, die Verhandlung fortzusetzen, nachdem alle Wahlverteidiger aus Protest gegen die Plexiglasscheibe, die alle Mandanten von ihren Verteidigern trennt, dem Geschehen nur noch stehend folgten. Die von den Verteidigern als „Käfighaltung“ bezeichnete Trennung war am Mittwoch, dem 16. Verhandlungstag, auch Gegenstand des Einstellungsantrages. Seit dem ersten Verhandlungstag fordert die Verteidigung die Einstellung. „Durch eine Reihe von Rechts- und Verfahrensverstößen“ sowie die Behinderungen durch fehlerhafte Übersetzung sei „jetzt ein faires Verfahren unmöglich geworden“, heißt es dazu in einer Presseerklärung vom Mittwoch. Aus Protest gegen die Scheibe sind alle Angeklagten am Mittwoch in einen auf drei Tage befristeten Hungerstreik getreten.

J.S.

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