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Patent 0745254 und das Ehepaar BednarskiDie teure Lizenz des Philips-Konzerns

Rund 8.000 Euro Anwaltskosten, 220 zerstörte DVDs und ein Jahr Schikanen. Wie der Philips-Konzern die Existenz eines Händlerpaars zerstörte.

Zweimal die falsche DVD verkauft: Einmal ausgerechnet an einen Philips-Prüfer. Bild: Archiv

BERLIN taz | Pigasus, die "Polish Poster Gallery" in der Berliner Torstraße 62, ist eine Ausgliederung des Clubs der polnischen Versager. Der Laden in Berlin-Mitte gehört Joanna und Mariusz Bednarski, die dort seit 2003 polnische Plakate, Musik-CDs und DVDs von klassischen Filmen aus dem Ostblock verkaufen. 2010 schickte ihnen der Hauseigentümer eine Mieterhöhungsforderung: Statt sechs Euro sollten sie zukünftig 25 Euro pro Quadratmeter zahlen.

Das war schon schlimm, aber kurze Zeit später, im November 2010, kam es noch dicker: Da bekamen sie eine Abmahnung vom holländischen Elektrokonzern Philips. Der hatte in ihrem Laden zehn russische Filme des Brüssler DVD-Verlags Russian Cinema Council (RussCiCo) gekauft – und dabei eine DVD erworben, die angeblich ohne Lizenzgebühr für ein Philips-Patent gepresst worden war.

Dafür verlangte die vom Konzern beauftragte Anwaltskanzlei 1.700 Euro, außerdem sollte das Ehepaar Bednarski eine Unterlassungserklärung unterschreiben und alle im Laden und zu Hause liegenden DVDs – etwa 750 – herausgeben und zur Vernichtung freigeben. Diese Filme stammten von allen möglichen Vertrieben, Verlagen und Presswerken.

Das Ehepaar schrieb dem Philips-Anwalt in Hamburg, dass sie seit 2003 nur zwei DVDs (mit dem sowjetischen Film "Die kleine Vera"), bei denen angeblich keine Lizenzgebühr vom Presswerk bezahlt worden war, verkauft hätten: eine an privat und die andere eben an den Philips-Konzern. Außerdem hätten sie alle anderen Filmtitel von RussCiCo zurückgeschickt, damit sie überprüft werden können.

Einen Tag vor Weihnachten 2010 erschien dessen ungeachtet ein Gerichtsvollzieher mit einem Lastwagen und fünf Arbeitern. Er hatte eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Hamburg dabei und nahm alle 703 DVDs im Laden mit.

Bei der Gerichtsverhandlung in Hamburg am 31. 3. 2011 machten die Philips-Anwälte dann einen Vergleichsvorschlag: Das Ehepaar Bednarski sollte 6.004 Euro zahlen, alle Rechnungen, Speditionsbriefe und Lieferscheine herausrücken, alle beschlagnahmten DVDs zur Vernichtung freigeben und keine weiteren Schritte gegen Philips unternehmen. Im Übrigen behauptete der Konzern vor Gericht, "dass er täglich große Verluste erleide wegen unserer illegalen Aktivitäten", berichtet Joanna Bednarska.

Philips schweigt

"Wir waren mit dem Vergleich nicht einverstanden - und ich habe daraufhin recherchiert, wer bei der Herstellung unserer DVDs eventuell ein Philips-Patent verletzt hat." Auf der Internetseite von Philips fand sie eine Liste von DVD-Presswerken, die von Philips lizensiert wurden.

Diese Firmen erstellen für jede einzelne Pressung ein sogenanntes LSCD-Dokument. "Als wir die Presswerke um diese Dokumente baten, sagten sie, das müssten die Verlage bei ihnen anfordern, und sie würden das an Philips weiterleiten. Das haben wir auch in die Wege geleitet. Aber bis heute haben wir von Philips nichts bekommen - sie seien dazu nicht verpflichtet, teilten sie uns mit."

Dafür bekamen die Bednarskis jedoch von drei Presswerken, die etwa 95 Prozent ihrer DVDs hergestellt hatten, eine Bestätigung, dass sie die Lizenzgebühr für die Pressung ihrer DVDs bezahlt hätten. Über die restlichen DVDs informierte sie der Verlag, von dem sie stammten, in jeweils welchem Presswerk sie hergestellt worden waren. Diese Werke gab es jedoch nicht mehr.

Die gesammelten Unterlagen schickten die Bednarskis an den Philips-Konzern, "damit sie nicht unsere ganzen DVDs vernichten, die legal hergestellt wurden". Sich gegen Philips zur Wehr setzen konnten sie nicht, da der Streitwert auf 100.000 Euro festgelegt worden war, was für die Bednarskis mehrere Zehntausend Euro Anwalts- und Gerichtskosten hätte bedeuten können: "So viel Geld haben wir nicht. Unser Jahreseinkommen beläuft sich nur auf etwa 10.000 Euro."

5.000 Euro Strafe als Vergleichsangebot

Im Juni 2011 kamen einige Philips-Leute nach Berlin und prüften die beschlagnahmten 707 DVDs. 46 behielten sie ein, "die anderen bekämen wir wieder zurück, sagten sie, wenn wir 5.000 Euro Strafe zahlen, die Unterlassungserklärung unterschreiben und unserer Auskunftspflicht nachkommen würden. Im Weigerungsfall drohten sie uns ein Strafverfahren und Zwangsvollstreckung an."

"Also haben wir den ,Vergleich' unterschrieben und sie um Ratenzahlung gebeten. Danach haben wir die restlichen 660 DVDs abgeholt - und dabei festgestellt, dass die Prüfer von Philips etwa 220 kaputt gemacht hatten, sie waren damit unverkäuflich geworden."

Zu den einbehaltenen 46 DVDs teilte Philips dem Ehepaar Bednarski mit, dass sie zwar in einem von ihnen lizensierten Presswerk hergestellt wurden, diese Lizenz sei aber im September 2010 ausgelaufen. "Wir hatten die DVDS aber bereits 2009 gekauft. Dazu schrieb uns Philips: Da das Presswerk ihnen noch Lizenzgebühr schulde, seien auch die DVDs, die ,vor diesem Zeitpunkt ohne Lizenz' gepresst wurden, illegal."

Zusammengefasst: Man hat bei Pigasus eine verdächtige DVD gefunden – und dafür mussten die Ladenbesitzer insgesamt 8.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, außerdem konnten sie sieben Monate keine DVD verkaufen. Wegen der bei der Prüfung zerstörten 220 DVDs reduzierte Philips zuletzt seine Anwaltskosten in Höhe von 5.000 Euro auf 1.000 Euro – diese Summe müssen die Bednarskis nun in Raten abbezahlen. Bei dem ganzen Verfahren handelt es sich um eine Verletzung des europäischen Patents EP 0745 254. Dieses sogenannte EFM-Patent betrifft die "Kanalmodulation des Datenstroms von optischen Datenträgern", konkret geht es dabei um einen Algorithmus.

Landgericht warnt vor 250.000 Euro Strafe

Ob der in der Software des Presswerks gegen Zahlung einer Lizenzgebühr zur Anwendung kam, darüber klärt bei jeder Pressung einer DVD das oben genannte LSCD-Dokument auf: "Diese Unterlage bräuchten wir, um zu wissen, womit wir überhaupt handeln, es ist aber weder von Philips noch von den Presswerken, noch von den DVD-Verlagen beziehungsweise -Vertriebsfirmen zu bekommen."

Das Hamburger Landgericht, bereits berühmt-berüchtigt für seine restriktive Einstellung zu "Diebstahl von geistigem Eigentum", hatte sie gewarnt: Wenn sie noch einmal eine illegal gepresste DVD verkaufen würden, dann müssten sie bis zu 250.000 Euro Strafe zahlen oder bis zu zwei Jahre ins Gefängnis gehen.

Jetzt versteht man vielleicht, warum sich weltweit Millionen Menschen dafür einsetzen, dass solche oder ähnliche Algorithmen Allgemeinbesitz werden. Bei der Internetallmende Wikipedia heißt es dazu: "Algorithmen für Computer sind heute so vielfältig wie die Anwendungen, die sie ermöglichen sollen. Vom elektronischen Steuergerät für den Einsatz in Kraftfahrzeugen über die Rechtschreib- und Satzbaukontrolle in einer Textverarbeitung bis hin zur Analyse von Aktienmärkten finden sich Tausende von mehr oder minder tauglich arbeitenden Algorithmen."

Und weiter: "Als Ideen und Grundsätze, die einem Computerprogramm zugrunde liegen, wird Algorithmen in der Regel urheberrechtlicher Schutz versagt. Je nach nationaler Ausgestaltung der Immaterialgüterrechte sind Algorithmen der Informatik jedoch dem Patentschutz zugänglich, sodass urheberrechtlich freie individuelle Werke, als Ergebnis eigener geistiger Schöpfung, wirtschaftlich trotzdem nicht immer frei verwertet werden können."

Nicht an die Presse gehen, warnt der Anwalt

Dies war beziehungsweise ist der Fall beim Philips-Algorithmus. Das letzte Wort dazu soll deswegen das dadurch schwer geschädigte und gedemütigte Ehepaar Bednarski haben: "Unser Anwalt riet uns, diese Geschichte nicht an die Presse zu geben. Philips könnte das als eine neuerliche Geschäftsschädigung begreifen – und dann würde das richtig teuer werden."

Ein Sprecher der Piratenpartei Berlin, um eine Stellungnahme gebeten, meinte: Der springende Punkt an der Geschichte sei der, dass der Philips-Konzern nur die eine DVD hätte einkassieren dürfen, bei der sich nach seinem Testkauf von zehn DVDs der Verdacht erhärtet hatte, dass sie ohne Lizenzgebühr für ein Philips-Patent gepresst wurde.

"Die Philips-Anwälte haben da mit gerichtlicher Hilfe eine Art DVD-Sippenhaft praktiziert. Das ist so, als würde man bei einem Buchladen, der ahnungslos einen Raubdruck verkauft, gleich alle Bücher konfiszieren." Die Betreiber der Postergalerie Pigasus hätten auf der anderen Seite den Vergleich nicht unterschreiben dürfen.

Das Ehepaar Bednarski hat inzwischen eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht: Da sie nicht genug Geld haben, hätten sie keine Chance auf ein unabhängiges Gerichtsverfahren gehabt. Zudem fühlten sie sich als polnische Händler, die russische Filme verkaufen, diskriminiert – immer wieder bekamen sie zu hören: "Ja, wenn Sie mit der russischen Mafia zusammenarbeiten … Kein Wunder."

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38 Kommentare

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  • K
    kala

    Bis aus Furcht vor absurd maßloser Strafe alle nur noch kriechen?

     

    Auch unterdrückerische Systeme können sehr wohl auf Recht basieren. In diesem Fall und dem sehr speziellen Hamburger Gericht mit der gewiss passenden Portion Willkür. Zugegeben nicht in einem späten, aber auch nicht mehr frühen Stadium.

  • B
    Bernd

    Eine interessante Kritik am Artikel:

     

    http://www.heise.de/tp/blogs/6/151149

  • F
    FranKee (Pirat)

    Ich habe es mir zur Angewohnheit gemacht,

    jedwede Abmahnmafiageschichte an eine Frau mit sehr, sehr langem Namen weiterzuleiten:

     

    sabine.leutheusser-schnarrenberger.ma03@bundestag.de

    sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de

    sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de

     

    Ich erwarte von der F.T.P. (oder so ähnlich) zwar keinerlei Einsicht mehr während ihrer Restlaufzeit, aber irgendwo erleichtert es doch ungemein.

     

    Gute Nacht.

     

    FranKee

  • F
    FranKee

    Das Deutsche Abmahn-Mafia-Erpressungsrecht wurde in wesentlichen Teilen von den "Sozialdemokraten" (in Gestalt von Frau Zypries unter "Rot-Grün") geschaffen, und auch unter "Liberalen" und "Christdemokraten" wird sich daran ein Sch...dr... ändern:

     

    Und der AbmahnGrüne Ströbele hat ja auch nicht gerade grundsätzliche Kritik an diesem Verfahren erkennen lassen... für Leute und Konzerne mit Kohle ist es zum einschüchtern und Geld abziehen einfach zu schön:

     

    Dafür sitzt die Anwaltslobby zu fest im Sattel.

    Egal ob es um Abmahnungen wegen freier Meinungsäußerung, AGB-Nickeligkeiten, UrHg-Trivialsdelikte oder, wie hier, noch viel speziellere potentielle Kleinstverstöße geht.

     

    Wie oben prima dargestellt gilt: Wer kein Geld hat, kommt erst gar nicht bis zu einem fairen Verfahren, sondern muss sich durch Selbstjustiz, ach Entschuldigung "Vergleiche", erpressen lassen.

     

    Nicht zuletzt aufgrund (frei nach Herrn Ströbele) "üblicher" Streitwerte...

     

    Das spezifisch deutsche Abmahnerpressungsrecht schafft auf kompletten Gebieten für Habenichtse und Normalbürger de-fakto den Rechtsstaat ab...

     

    Mit piratem Gruss

     

    FranKee

  • RT
    Riggs Thomey

    Hallo Philips, willkommen auf meiner persönlichen Blacklist zusammen mit Apple und Sony.

  • P
    Puh

    Pfui Phillips, das ist einfach nur Pfui. Ich hoffe das bezahlt ihr hunderfach zurück. Die Geschichte gehört ins TV damit der Schaden für Phillips möglichst groß ausfällt.

  • W
    westernworld

    ich möchte der firma philips meine dank für diese wertvolle entscheidungshilfe bei zukünftigen kaufentscheidungen aussprechen. ich werde es mir angelegen sein lassen sie angemessen weiter zu empfehlen.

  • R
    Rolf

    Der Schlag trifft die falschen!

    Ich bin gegen die Verurteilung von Dritten!

    Wenn es illegale CD's gewesen sein sollten, muss man das auch so schlüssig beweisen!

     

    Wie formuliert der FFII so gut: "Die Gedanken sind frei? Nein Sie sind patentiert!"

     

    Wenn das Recht lange genug verbogen wurde, wird vielleicht einmal der Toilettengang patentiert oder auch etwas anderes. Für die Zukunftsfähigkeit der Menschheit sehe ich diese Entwicklung als äußerst problematisch.

    Vielleicht gäbe es auch andere Möglichkeiten die berechtigten Ansprüche von Firmen auf Grund innovativer Bemühungen anders zu belohnen? Vielleicht zeitlich begrenzte steuerliche Förderung in Abhängigkeit der Forschungsaufwendungen die im jeweiligen Land erfolgen?

  • N
    Nomad

    Über 30 Jahre lang habe ich einen Bogen um Philips-Produkte gemacht (gilt auch für Sony). Jetzt ärgere ich mich über die Ausnahme, die ich vor zwei Jahren beim Kauf eines Fernseher gemacht habe. Ich wollte über meinen eigenen Schatten springen. Ein Fehler! Als Nerd und Multiplikator mit großem Freundes- und Bekanntenkreis werde ich auch weiterhin Haushalte vom Kauf solcher Geräte abhalten.

  • A
    Anton

    Auch ich kann das Vorgehen von Phillips nicht nachvollziehen. Dass so ein grosser Konzern so kleine Leute zerstört, dieses Verhalten ist eklig und einer zivillen Gesellschaft nicht würdig. Ich werde auf jeden Fall Produkte von Phillips meiden. Zu verachten ist aber auch das Verhalten der Anwälte, die skrupellos agieren, Existenzen zerstören, nur, um noch mehr Geld zu verdienen. Denn Gerechtigkeit nach menschlichem Mass sieht anders aus. Übrigens: geistiges Eigentum bei Algorithmen ist wie die Frage "Wer hat die Zahl erfunden?".

  • P
    Pat

    Ähnliches kann einem Privatmann passieren wenn er eine gebrauchte CD verkauft die nicht für Europa Lizensiert ist(Solche kann man trotzdem auch mal in Geschäften kaufen)schon kommt eine Saftige Abmahnung!!!

  • K
    ,klar

    @ Horst Ewald

    Tendenziös ist höchstens Ihr Kommentar. Mit Raubkopien zu handeln, wirft nicht einmal Philips den Ladeninhabern vor. Stattdessen sollen sie dafür bluten, dass ein Presswerk angeblich keine Lizenzgebühren für die Herstellung der DVDs entrichtet hat. Eine Information, die der Händler unmöglich besitzen kann und in der kurzen Frist, die die Unterlassungserklärung Ihnen lässt, auch nicht überprüfen kann, da die Presswerke diese Information nur an die Verlage herausgeben.

    Die Beschlagnahme des gesamten Sortiments inklusive des Verbots, jegliche DVDs zu verkaufen, ist dann einfach nur noch grotesk. Dass dies gesetzlich gedeckt sein soll, hat mit Gerechtigkeit und berechtigten Ansprüchen von Philips nicht mehr das Geringste zu tun.

  • B
    Besserwessi

    Willkommen in Wessiland !

    P.S. Man muss nocht nicht einmal DVDs verkaufen,

    bei ebay hat der kleine Haendler schon so viele Pflichten, dass man nocht nicht mal mehr Briefmarken verkaufen mag.

  • V
    verstand

    ...das sind ja wirklich zustände wie im mittelalter hier, traurig das die justiz da echt so dreist mitspielt :(

  • W
    Wolf

    Philips, hatten die jemals Frau Streisand im Programm?

    Das sollte der Konzern vielleicht mal tun, um den entsprechenden Effekt kennenzulernen.

    Ich jedenfalls achte beim nächsten Mal auf CD- oder DVD- Hygiene.

  • E
    eddie

    immer das gleiche verfahren dieser industrie-verbrecher: an einem möglichst weit unterlegenen gegner ein exempel statuieren: einer hilflosen oma, einer prekär alleinerziehenden mutter, einem ladner am existenzminimum. gerade dieses verhalten zeigt, daß die industrie am ende ihres lateins ist. wer braucht sie denn noch wirklich?

  • HE
    Horst Ewald

    Haben Sie sich das Patent EP0745254 eigentlich mal angesehen, bevor Sie sich hier so darüber echauffieren? Es liegt ja glücklicherweise auch auf Deutsch vor, wenn Ihnen Englisch zu kompliziert ist.

     

    Tatsächlich beschreibt es natürlich keinen Algorithmus, sondern ein Verfahren, das in diesem Fall auch noch diskret umgesetzt wird (obwohl es natürlich heute vermutlich eher in Software umgesetzt würde, was die Unterschiede zwischen Ihrer Interpretation eines "Algorithmus" und dem Rechtsterminus "Verfahren" ein wenig verschwimmen läßt).

     

    So oder so erscheint mir dieser Artikel reichlich tendenziös, indem er wiederholt Philips unterstellt, als geldgieriger Konzern arme Leute schädigt(hier wird ein Jahreseinkommen von 10000 Euro für ein Ehepaar - entsprechend etwa 400 Euro pro Monat und Person - behauptet).

     

    Tatsächlich hat Philips aber offensichtlich widerholt Vergleichsangebote gemacht, die das - mir recht dickköpfig vorkommende, gewerblich mit Raubkopien handelnde - Ehepaar widerholt abgelehnt hat, und zwar so lange, bis ein Richter unmißverständlich klargestellt hat, daß man diese Herrschaften auch als Berufskriminelle bezcihnen und ohne weiteres ins Gefängnis sperren könnte, wenn es nicht langsam Einsicht zeigt.

     

    Mir ist völlig schleierhaft, wie der Autor das gestufte Rechtsverfahren als "Schikane" bezeichnen kann - so läuft das deutsche Rechtswesen nunmal. Am Ende alles in einen Topf zu werfen (persönliche Schicksale von Berufsraubkopierern, Kapitalismuskritik im Allgemeinen, das Europäische Patentwesen und hier speziell Software-Patente, einige Brocken von offensichtlich ebenfalls von keiner Sachkenntnis getrübten Piratenparteivertretern), das erscheint mir alles recht unstrukturiert, unreflektiert und am Ende Ausdruck sehr schlechten Journalismus.

  • V
    vantast

    Früher war mir Philips immer sympathisch, das ist nun vorbei, bei denen wird nichts mehr gekauft.

  • WD
    Walther Döring

    Es ist allgemein bekannt, dass in einigen Teilen der Welt Presswerke stehen, die millionenfach Filme, Musik und software auf DVDs und/oder CDs pressen, bis die Maschinen glühen. Der Kram geht/bleibt in der Regel nach/in Asien. Wenn da Philips oder andere Patent/Content-Verwerter auftauchen, um was gegen die illegale Nutzung zu unternehmen, graben die sich einen Wolf in der dortigen korrupten Justiz.

     

    So verwundert es nicht, wenn die mal einen hier erwischen, dass die alle Mittel ausschöpfen und darüber hinaus ihre Macht und Größe dafür einsetzen, einen Zipfel dieser Verbrechenskonglomerate in tausend Stücke zu reißen. Am besten so instensiv, dass nichts mehr übrig bleibt.

     

    Die von den selbsternannten Opfern angeklagte Ungerechtigkeit, dass sie sich wegen der hohen Streitwerte nicht wehren können ist nicht gerechtfertigt. Hier handelt es sich um das Zivilrecht und nicht um das Strafrecht. Im Strafrecht gelten ganz andere Regeln. Die wichtigste lautet: "Es ist extrem schwer einen Täter zu verurteilen", weil die Justiz sehr hohe Anforderungen an die Beweise und Zeugenaussagen stellt. Im Zivilrecht dagegen ist es relativ einfach "Siege" zu erringen. Ansprüche im Zivilrecht (im Gegensatz zum Strafrecht) können extrem vielschichtig sein. Daher hat der Gesetzgeber eine Bremse eingebaut, und das ist der Streitwert. Den Streitwert wird nur der ignorieren können, der entweder exzessiv viel Geld hat oder der sich absolut sicher ist, die Sache zu gewinnen. Wenn es diese Bremse nicht gäbe, könnte jeder Prozesshansel in unendlichen Eingaben Hinz und Kunz "verklagen" oder seine eigene Verurteilung bis in die allerfernste Zukunft hinausklagen. Das will niemand.

     

    Der hier vorliegende Fall im Detail zeigt, dass hier einem Unternehmerduo Unrecht zugefügt wurde, obwohl sie illegal gehandelt haben. Sie wollen sich nun ohne eigenes Risiko juristisch rächen. Am Schluss würden sie verlieren und der Staat müsste für die vielen Gutachten und Sachverständigen und die vielleicht tausenden von Stunden geradestehen. So geht das aber nicht. Hier nicht, nicht in Polen und auch nicht in Russland. Und ich glaube, damit können wir alle gut leben.

  • BW
    B. Wondraschek

    Das Wort "Mafia" geht mir nicht aus dem Sinn. Allerdings verbietet mir die Furcht von teuren Anwälten das Weiterdenken.

  • X
    XXX

    Nachdem unsere Banken auf erbärmliche Weise unser Finanzsystem diskreditiert haben, wollen andere Industriezweige und Institutionen natürlich nicht nachstehen. Unfaire Bio- und Softwarepatente, die nie beantragt oder gewährt werden sollten, sind da eine prima Möglichkeit.

  • J
    Jaheira

    Ich wünsche dem Ehepaar Bednarski viel Erfolg mit ihrer Klage.

    Ich musst beim Lesen des Artikels darüber nachdenken, was in meinem Haushalt vo Phillips ist. Fast nichts - zum Glück. Ich glaube, der Konzern hat sich dämlich verhalten. Das, was diese Geschichte dem Image von Philips antut, lässt sich durch nichts wieder gut machen. Nicht durch Werbung, nicht durch Schleichwerbung und auch nicht durch Design.

  • D
    drubi

    Ja, ja, der Rechtsstaat. Und dann wundern sich noch einige darüber, wie so viele deutsche Juristen damals im Dritten Reich mitmarschieren konnten. Geht ganz einfach, Leute, Gewissen abschalten und den Buchstaben des Gesetzes folgen, das man gerade auf dem Tisch liegen hat. Muss ja nicht unbedingt das Grundgesetz sein.

  • PB
    Phillipss boykottieren

    Ab SOFORT! Die Firma Phillips boykottieren und nie mehr Phillips-Produkte kaufen.

  • C
    Copieur

    Das [geistliche] Eigentum ist heilig, das Gesetz ist das gleiche für alle, und D sei ein Rechtsstaat.

     

    Und der Freiherr kauft sich frei...

  • JV
    Joe Völker

    Ich erwarte von einer Gesetzgebung, dass sie dem Bürger eine Chance lässt, sich an die Gesetze zu halten. Die Fa. Philips soll sich mit dem russischen Presswerk rumärgern. Es geht hier schließlich nicht um den Schutz des Kunstwerks, sondern um das Herstellungsverfahren. So gesehen könnte sich der Händler, wenn der Filmverlag bereit ist zu helfen, den Film einfach auf eine DVD-R umkopieren. Damit wäre das Philips-Patent aus dem Rennen.

  • PB
    Philips boykottieren

    Eine Schande für Philips! Ein Grosskonzern mit Milliarden Umsatz - und bestimmt von tausende Codezeilen für die sie nichts bezahlt haben - geht derart unverschämt gegen ein Kleingeschäft vor, das nicht einmal bewusst ein ein "Copyright" gebrochen hat.

    Ich frage mich ausserdem, ob hier die Verhältnismässigkeit eingehalten wurde. Der Verkauf von zwei "illegalen" DVDs kann doch nicht zu mehr als eine Verwarnung oder Busse - wenn überhaupt - führen.

  • F
    Fritz

    Es gibt Prozesskostenhilfe!

  • V
    vic

    Willkommen in Deutschland.

    Dem Land, wo auch vor dem Gesetz nicht alle gleich sind.

    Hast du Geld, hast du Recht.

  • LL
    L.A. Law

    Ein ungeheuerlicher Vorgang, der die Käuflichkeit des Rechts belegt. Zum Kotzen.

  • M
    Michael

    Modernes, legalisiertes Raubrittertum ...

  • I
    Ikon

    Worüber soll man sich hier eigentlich noch aufregen?

     

    Jeder! der ein wenig mehr Schotter hat. greift sich eine Anwaltskanzlei die er bezahlen kann (oder umgekehrt§?) und dann "geht die Post ab"!!

     

    Lustige Filme (z. B. Erin Brokovich) von der westlichen Seite des Atlantiks haben schon vor Jahrzehnten darauf hingewiesen, dass jeder kleinen Wurst Gerechtigkeit gewährt wird, zwar nicht locker; doch immerhin mit einer Gefühlsträne im Auge! HaaHaa..!

     

    Eigentlich darf man gar nicht hinterfragen, wie hier Geld generiert wird und ob es sich dabei wirklich nur um diese Patentstreitigkeit handelt.

     

    Verloren haben leider jetzt schon die Bednarskis...:-(!

  • TW
    tut wenig zur sache

    ob die wenigen tausend euro einahmen die negative publicity wert waren...

  • PM
    Peter Maas

    Dieses Verhalten der Firma Philips werde ich bei meinen Kaufentscheidungen berücksichtigen.

  • HH
    Hans Höfer

    Das Patenrecht, ursprünglich eingeführt um Erfinder dazu zu ermuntern ihre Ideen der Öffentlichkeit gegen Einnahmen zugänglich zu machen statt sie als Betriebsgeheimnis zu behalten, hat sich leider gegen die Gesellschaft gerichtet. Patentinhaber, die sehr häufig nicht mal Erfinder, sondern nur Aufkäufer von Patenten sind ("Patenthaie"), haben viel zu viel Macht angehäuft und ersticken kreative Arbeit. Als Softwareentwickler kann man kaum noch ein nicht-triviales Programm schreiben, welches nicht irgendwelche Patente verletzen würde. Das Patentrecht hat sich überlebt und muß grundlegend reformiert oder abgeschafft werden.

  • S
    Sauerbraten80

    Schon Anne Clark wusste: "The Law Is An Anagram of Wealth". Der im Artikel beschriebene Fall ist ja bei weitem nicht der einzige. Ständig passiert es, dass kleine Künstler, Blogger, Computer-Programmierer oder Händler abgemahnt werden von Firmen aufgrund dubioser Patente, welche eigentlich Allgemeingut sein sollten.

     

    Beispiele für blödsinnige Patente:

     

    - "Computer-Tabellen spaltenweise bearbeiten" (EP1283486)

     

    - Online-Einkäufe nicht an sich, sondern an eine andere Person als Geschenk liefern lassen (EP927945)

     

    Im Prinzip muss also jeder kleine Software-Programmierer oder Online-Händler mit einer Abmahnung rechnen.

    Es gibt ja sogar Patent-Firmen wie z. B. "VirnetX", deren Geschäftsmodell offenbar darin besteht, blödsinnige Patente aufzukaufen, um andere Firmen und kleine Blogger und Programmierer dann wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen zu können.

  • GM
    G. Meyer

    Der Begriff "Mafia" fiel mir auch spontan ein, an die russische hatte ich dabei allerdings nicht gedacht, sondern eher an eine einheimische...

     

    Charmant finde ich aber den Gedanke, dass die Rechtssaatlichkeit außer Kraft gesetzt wird, wenn eine Seite die andere durch willkürliches Hinauftreiben der Gerichtskosten vom Beschreiten des Rechtsweges abhalten kann. Den Bednarski für ihre Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte allen Erfolg!

     

    Ihre Probleme hätten sie allerdings, wenn das Urheberrecht und verwandte Gesetze endlich wieder der Realität angepasst werden würden. Wenn ein Händler wie im konreten Fall unwissentlich eine möglicherweise illegal produzierte DVD, die zudem nicht als solche erkennbar ist, anbietet, dürfte der Streitwert nicht höher sein als der Wert einer legalen DVD. Leider fehlt allen etablierten Parteien (inklusive der überalterten Grünen) hierfür jegliches Unrechts-Bewußtsein.

  • J
    Joachim

    Angesichts solcher Praktiken von Philips sollte generell über einen Tonträger- und Dateien-Boykott nachgedacht werden. Es wäre schmerzhaft für die Musikindustrie und die Künstler, aber einen anderen und wirksameren Weg kann ich nicht erkennen.