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Pascal Beucker zur Diskussion über die FünfprozenthürdeDann lieber „zersplittert“

Eine Chance hat der Vorschlag, die Fünf-Prozent-Hürde abzusenken, zumindest derzeit nicht. Trotzdem wäre es verkehrt, den Vorstoß von Hans-Jürgen Papier, dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, einfach abzutun. Denn in der Sache hat er recht. Mit der von ihm favorisierten Drei-Prozent-Sperrklausel wären mehr Bür­ge­r:in­nen im Parlament repräsentiert – und das Vertrauen in die Demokratie würde gestärkt.

Eine Sperrklausel stellt generell den Grundsatz der Gleichheit der Wahl infrage. Je höher sie ist, desto mehr Wäh­le­r:in­nen­stim­men gehen für die demokratische Willensbildung verloren, sind also weniger wert als andere. Bei der vergangenen Bundestagswahl sind knapp 14 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen nicht im Parlament repräsentiert. Bei den Landtagswahlen im März dieses Jahres waren es 14 in Baden-Württemberg und knapp 15 Prozent in Rheinland-Pfalz. Hätte es bei diesen drei Wahlen eine Drei-Prozent-Hürde gegeben, wäre nicht so eine große Anzahl an Wäh­le­r:in­nen­vo­ten unberücksichtigt geblieben, weil dann jeweils zwei Parteien mehr im Parlament sitzen würden.

Bei der Wahl in Sachsen-Anhalt im September könnten sogar mehr als 20 Prozent der abgegebenen Stimmen irrelevant bleiben – mit der SPD, den Grünen, der FDP und dem BSW stehen gleich vier Parteien auf der Kippe. Falls sie es nicht über die 5 Prozent schaffen sollten, könnte es für die AfD schon mit einem Ergebnis von knapp unter 40 Prozent für eine absolute Mehrheit reichen. Dann doch lieber ein etwas stärker „zersplittertes“ Parlament, oder?

Wenn in einer Demokratie ein relevanter Anteil der Bevölkerung nicht mehr repräsentiert ist, lässt sich das nicht einfach mit dem angeblichen Schutz der Handlungsfähigkeit des Parlaments rechtfertigen. Denn dafür würde auch eine niedrigere Hürde reichen, wie das Beispiel Dänemark zeigt: Dort gilt bloß eine Zwei-Prozent-Hürde – ohne dass jemand behaupten würde, das Land wäre keine stabile Demokratie.

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