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Partnerschafteln

■ Wie die „Homo-Ehe“ im Bundesland Bremen ganz genau funktioniert

Es heißt nicht Ehe, sondern Lebenspartnerschaft, aber wer will, kann trotzdem den Namen des anderen annehmen. Homosexuelle LebenspartnerInnen werden ab heute rechtlich als Familienangehörige anerkannt. Dafür ist in Bremen das Standesamt zuständig – in Bayern werden die „Homo-Ehen“ vom Notar besiegelt. Nötig sind: Geburtsurkunde, Aufenthaltsbescheinigung und Personalausweis. Die Anerkennung einer Lebenspartnerschaft kostet in Bremen rund 160 Mark – fast doppelt so viel wie eine Ehe. Ein Zeichen für das Zähneknirschen, mit dem der designierte CDU-Innensenator Kuno Böse die Bundesregelung im Bremer Ausführungsgesetz regelte.

Begründung für die Ungleichbehandlung: Insbesondere bei neuen Amtshandlungen sei die Innenbehörde zu „kostendeckenden Gebühren“ verpflichtet.

Unterschiede zur Ehe bleiben beim Steuerrecht, bei Adoptionen und bei Erbschaften. So hat der Bundestag zum Beispiel noch nicht das Ehegatten-Splitting gebilligt: Schwule und lesbische Partner dürfen also nicht ihre Steuerklasse wählen. Allerdings kann ein Partner bis zu 40.000 Mark seines Einkommens auf die Steuerkarte des anderen übertragen – „Realsplitting“ heißt der Fachterminus. Bei der Erbschaftssteuer gilt noch nicht der für Ehepaare gültige Freibetrag von 600.000 Mark. Adoptionen werden für gleichgeschlechtliche Partnerschaften bis zur nächsten Gesetzesänderung wahrscheinlich tabu bleiben. Weitere Infos gibt's beim Standesamt Bremen. Tel.: 0421/361 63 54. ksc

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