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Parteispenden-Watch der tazWas verborgen bleibt

Dass Politiker Spenden annehmen, ist demokratisch. Trotzdem bleibt der Öffentlichkeit vieles verborgen. Die 13 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Parteispenden.

Finanziert durch Spenden: Die im Bundestag vertretenen Parteien sind auf Geldgeber angewiesen. Bild: AllzweckJack / photocase.com

1. Wozu brauchen Parteien überhaupt Spenden?

In Deutschland gibt es den Grundsatz der Staatsfreiheit. Das bedeutet, dass Parteien nur zum Teil vom Staat finanziert werden dürfen. Die Selbstfinanzierung hat Vorrang vor der Staatsfinanzierung. Das Bundesverfassungsgericht spricht von "gesellschaftlicher Verwurzelung", wenn sich Parteien bei den Bürgern um Spenden bemühen. Für den Geldfluss soll es jedoch klare Spielregeln geben.

2. Wer darf spenden?

Bürger, Parteimitglieder, aber auch Unternehmen. Der Spender muss der Partei bekannt sein. Anonyme Spenden von mehr als 500 Euro dürfen nicht angenommen werden. Berufsverbände und Unternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand dürfen nicht spenden.

3. Warum spendet jemand an eine Partei?

Bild: taz

Diesen Text, eine zweiseitige, detaillierte Grafik über die Parteispenden 2009 und viele andere spannende Geschichten lesen Sie in der sonntaz vom 18./19. Juni 2011 – ab Sonnabend zusammen mit der taz am Kiosk oder am eKiosk auf taz.de. Die sonntaz kommt auch zu Ihnen nach Hause: per Wochenendabo. Und für Fans und Freunde: facebook.com/sonntaz

Parteispenden-Watch

Fast 148 Millionen Euro Spenden erhielten alle Bundestagsparteien im Jahr 2009. Nur von einem Bruchteil der Spender veröffentlichten sie die Namen. Denn alle Spenden bis 9.999 Euro sind laut Parteiengesetz nicht veröffentlichungspflichtig.

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Nutzen Sie die neue Parteispenden-Karte der taz, um beispielsweise zu sehen, wer in Ihrer Gegend oder Ihrem Wahlkreis im Jahr der Bundestagswahl 2009 welche Partei finanziell unterstützt hat.

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Zusätzlich hat die taz ein Recherchetool für alle Parteispenden von 1994-2009 veröffentlicht, in dem Sie als User selbst in allen Spenden ab 10.000 Euro suchen können.

Zunächst einmal: um sie zu unterstützen. Konzerne wollen eine einzelne Partei stärken oder sie betreiben die breiter angelegte "politische Landschaftspflege". Die Deutsche Bank etwa spendet an alle, außer an die Linke. Sie darf dafür laut Gesetz keine konkrete Gegenleistung erwarten - das wäre eine Einflussspende.

4. Sind Einflussspenden Korruption?

Ja: Nach dem Parteiengesetz, das auch die Spenden regelt, handelt es sich um eine Spende, "die erkennbar in Erwartung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt wurde" - eine Einflussspende. Parteien dürfen sie nicht annehmen, sonst machen sie sich strafbar. Eine Einflussspende nachzuweisen ist aber fast unmöglich.

5. Wie unterstützt der Staat die Parteispenden?

Der Staat förderte 2010 jeden gespendeten Euro mit 32 Cent: bis zu einem Spendenbetrag von 3.300 Euro. Das gilt nur für "natürliche Personen", nicht für "juristische", also Unternehmen. Spenden bis zu 3.300 Euro pro Jahr können von der Steuer abgesetzt werden. Da alle Steuerzahler an der Parteifinanzierung mitwirken, sollte sie für alle transparent sein. Artikel 21 des Grundgesetzes verpflichtet die Parteien, über ihre Finanzen zu informieren.

6. Sind die Spenden transparent?

Es werden zwar Spenden in Höhe von über 10.000 Euro in den Rechenschaftsberichten der Parteien auf bundestag.de veröffentlicht - aber mit einer Verzögerung von fast zwei Jahren. Die Dokumente können nicht digital durchsucht werden. Wer nach einem bestimmten Spender sucht, muss sie umständlich dem Alphabet nach durchforsten. Nur Großspenden über 50.000 Euro müssen gleich online veröffentlicht werden.

7. Und was ist mit Spenden unter 10.000 Euro?

Es ist nur bekannt, welchen Anteil die Spenden von unter 10.000 Euro an der Gesamtsumme ausmachen. Mehr als 80 Prozent aller Parteispenden blieben 2009 im Dunkeln: Bei den zuletzt veröffentlichten Rechenschaftsberichten wurden von 147,75 Millionen Euro Gesamtspenden nur 24,5 Millionen Euro veröffentlicht. Dabei können in kleinen Gemeinden schon geringe Beträge Einfluss auf politische Entscheidungen ausüben. Die aktuelle Regelung lädt förmlich dazu ein, die Spenden zu stückeln. Das ist zwar laut Parteiengesetz verboten, aber nur schwer nachzuweisen, wie der Fall Gauselmann zeigt.

8. Kontrolliert niemand diese kleinen Spenden?

Doch, aber nur zum Teil: Parteien müssen Wirtschaftsprüfer einsetzen, die prüfen, ob die Schatzmeister der Parteien richtig gerechnet haben. Schließlich geht es um Millionen, die der Staat zuschießt. Doch die Prüfer nehmen lediglich die Rechenschaftsberichte der Bundes- und Landesverbände stichprobenartig unter die Lupe.

Darüber hinaus sind sie verpflichtet, mindestens zehn Ortsverbände zu überprüfen. Doch allein die CDU hat mehr als 10.000 Ortsverbände. Die Prüfer suchen ihre Verbände selbst aus. In der Praxis wählen sie immer die gleichen, insgesamt nicht viel mehr als zehn. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der "Staatengruppe gegen Korruption des Europarates" von 2009.

9. Welche Sanktionen gibt es?

Verstößt eine Partei gegen das Publikationsgebot und der Rechenschaftsbericht stellt sich als unrichtig heraus, dann wird eine Strafzahlung fällig, die doppelt so hoch ist wie der falsch ausgewiesene Betrag. Hat die Partei eine anonyme Spende angenommen, muss sie dreimal so viel zahlen. Meldet die Partei eine unzulässige Spende allerdings dem Präsidenten des Bundestags, muss sie nur den Betrag abführen - ohne Sanktionen.

10. Wo hat das Gesetz weitere Lücken?

Es ist möglich, direkt an einzelne Abgeordnete zu spenden. So fällt die Spende nicht unter das Parteiengesetz und erscheint in keinem Rechenschaftsbericht. Abgeordnete können beliebig hohe Spenden in bar annehmen. Rechtlich werden sie als Schenkung betrachtet. Wie viel Geld auf diese Weise fließt, ist völlig unklar.

Staatsrechtler Jörn Ipsen vermutet, dass Abgeordnetenspenden vor allem bei Kandidaten verbreitet sind, die für ihren Wahlkampf gezielt um Spenden werben. Wenn der Empfänger der Spende ein Bundestagsmandat innehat, gelten nur die Verhaltensregeln des Bundestags. Diese Regeln sind weniger streng als das Parteiengesetz. Sie schreiben Abgeordneten nur vor, eine Spende dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen, wenn diese pro Jahr und Spender 5.000 Euro überschreitet. Veröffentlichungspflichtig wird die Spende erst bei 10.000 Euro.

11. Warum wird das Parteiengesetz nicht verschärft?

Das Gesetz wurde immer wieder überarbeitet, zuletzt 2002. Staatsrechtler Jörn Ipsen zufolge weisen die Änderungen stets das gleiche Muster auf: Nach einer Affäre sehen Politiker "Handlungsbedarf", das Gesetz wird leicht verändert. Danach tritt eine Ruhephase ein, bis sich die Parteien erneut in Affären verstricken und der Druck wieder wächst. Seitens der Parteien, bemängeln Staatsrechtler und Transparency International, bestehe kaum Interesse, das Gesetz zu verschärfen.

12. Wer hätte ein Interesse an neuen Regeln?

Linke und Grüne profitieren weniger von Spenden. Die meisten Einnahmen kommen von Parteimitgliedern.

13. Warum spenden Politiker selbst so viel?

Sogenannte Mandatsträgerbeiträge werden als Spenden verbucht, sind aber eine Art Mitgliedsbeitrag. Die Parteien erwarten von Bundestagsabgeordneten, dass sie einen Teil ihres Einkommens an die eigene Partei überweisen. 18,4 Millionen Euro machten die Mandatsträgerbeiträge 2009 bei der CDU aus, bei der SPD waren es 22,3 Millionen, bei den Grünen 5,7 Millionen, bei der CSU 3 Millionen, bei der Linken 2,7 Millionen und bei der FDP 2,6 Millionen.

Bei der SPD war der Sprecher des konservativen Seeheimer Kreises besonders spendabel: Klaas Hübner sponserte 44.971 Euro. Karl-Theodor zu Guttenberg spendete der CSU 50.000 Euro.

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8 Kommentare

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  • H
    Hella

    Die Parteien, haben über Jahrzehnte mit Lug und Trug jegliches Vertrauen verspielt, mit UND ohne Parteispenden - mögen sie sich zum Teufel scheren!

     

    Gleiches gilt für deren üble, die Völker europas strangulierende Machwerke Euro und EU.

     

     

    Wer sich mit Windbeuteln einläßt, ist an seinem üblen Schicksal selber schuld ...

     

     

    Es ist an der Zeit, daß die Völker Europas den eisernen Besen in die Hand nehmen und diesen Augiasstall von Politik und Justiz gründlich ausmisten - in jedem einzelnen Land, in jeder(!) einzelnen Entscheidungs-/Befehlsstruktur ...

     

    Dabei sollten sie sich, wenn sie nicht in Sklaverei aufwachen wollen, von nichts und niemandem - auch nicht von staatlich organisiertem, als "legal" verkauftem (Staats-) Terror - einschüchtern lassen ...

     

    Ein stark strafbewährtes Verbot von Geheimorganisationen ist ohnehin längst überfällig ...

    Solange solche auch nur ansatzweise geduldet werden, kann von demokratischem Rechtsstaat keine Rede sein - es wäre eine Farce

     

    meint

     

    Hella

  • L
    Lorene

    Hot damn, looking pertty useful buddy.

  • K
    klausW

    Seit ich nicht mehr an meine eigene GKV einen Beitrag bezahlen kann, sondern nur noch an den Gesundheitsfond, bin ich der Meinung, man sollte es mit Parteien genauso halten. Parteispenden gehen in den "Parteispendenfond". Dieser wird nach dem Schlüssel der Wahlkampfkostenerstattung verteilt. Nur Parteien, die nach diesem Schlüssel nichts erhalten, dürfen direkte Spenden annehmen.

  • H
    Hanno

    Parteispenden sollten nicht verboten werden, der Kontrollaufwand ist nicht leistbar. Allerdings sollten Parteispenden der Öffentlichkeit zugänglich sein! Bei Interesse kann sich jede® informieren: Demokratie erforderdert Transparenz und wer zum Wohle des Volkes handelt, wird die Wähler/-innen darin unterstützen oder unglaubwürdig werden.

  • K
    Kommentator

    Schließe mich Meinungs guter Argumentation an und ergänze:

    Jede Spende führt zur Abhängigkeit der Partei, da diese einen teureren Wahlkampf führen kann.

    Leute mit mehr Geld, machen abhängiger.

     

    Das ist Plutokratie und keine Demokratie.

     

    Souverän ist nur das ganze Volk - ohne Unterschiede.

    Parteispenden verbieten - echte Demokratie durchsetzen!

  • DS
    Dietmar Strehl

    Zunächst einen herzlichen Dank an die TAZ für dieses hervorragende Tool. Vielleicht kann es ja auch dazu beitragen, die Diskussion über Parteispenden zu versachlichen.

    Als langjähriger Bundesschatzmeister der GRÜNEN will ich aber anmerken, dass der Sachverständige Ipsen nur zum Teil Recht hat. Die Gesetzreform 2002 hatte nämlich einige grundlegende Änderungen, die intensiv von einer externen Kommission aus Fachleuten vorbereitet wurde und darin gipfelte, 81 Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzes zu machen.

    Die damalige rot-grüne Koalition hat letzendlich in Zusammenarbeit mit den Oppositionsfraktionen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der über 75 dieser Punkte aufgenommen hat.

    Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, waren damals auch die NGO´ s eher positiv zu den Änderungen gestimmt.

     

    Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, das wir Grüne auch aktuell sehr wohl Veränderungen am Parteiengesetz wollen. Die Vorschläge liegen im Innenausschuß und werden von CDU/CSU/FDP blockiert.

     

    Dietmar Strehl

  • M
    Meinung

    Ich bin der Meinung, Spenden an Parteien oder Politiker sollten grundsätzlich verboten werden.

     

    Nur so lässt sich die unheilige Allianz zwischen Politik und Wirtschaft zerschlagen.

     

    Und wenn die Parteien weniger Geld für Propaganda (ja, manche nennen das Werbung) hätten, wären die Bürger praktisch gezwungen, mal nach tatsächlicher politischer Leistung zu urteilen und ihre Stimme entsprechend abzugeben. Statt den oder die zu wählen, der/die am schönsten und am häufigsten "ich bin toll" sagen kann.

     

    Die politische Arbeit selbst wird ja ohnehin mit Staatsgeld finanziert.

     

    Zustimmung? Gegenstimmen?

  • UZ
    Uwe Zipprich

    Parteispenden von Nichtmitgliedern sind eindeutig Bestechungen, die die Unabhaengigkeit von Abgeordneten untergraebt.

     

    Der Schwur, Schaden vom volk abzuwenden ist dann nur noch Markulatur.

     

    Die Agenda 2010 wurde von Maschmeier & Co. diktiert, der zufaelligerweise Schroeders Wahlkampf98 finanzierte.

     

    Das ist keine Demokratie, sondern Oligarchie.

    Und damit das so bleibt, sind auch Volksentscheide auf Bundesebene verboten.