Parlamentarisches Kontrollgremium: Linke darf doch kontrollieren
Im zweiten Anlauf ist der Linksparteiler André Hahn ins Parlamentarische Kontrollgremium gewählt worden. Er erhielt eine klare Bundestagsmehrheit.
Das PKGr ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Hahn gehört dem Gremium bereits seit acht Jahren an, zwischenzeitlich gar als Vorsitzender. Doch bei der Neuwahl am 24. März war er überraschend durchgefallen, ihm fehlten 28 Stimmen.
Anders als bei dem im März ebenfalls nicht gewählten AfD-Kandidaten Joachim Wundrak hatte das Scheitern Hahns allerdings keine politischen Gründe, sondern lässt sich wohl als „Betriebsunfall“ verbuchen. Bei der Abstimmung hatten vor allem coronabedingt rund 100 Abgeordnete im Bundestag gefehlt.
Anschließend gab es aus den Reihen der SPD und der Grünen zahlreiche Stimmen, die sich für eine erneute Kandidatur des 59-jährigen Linken aussprachen. Selbst der CDUler Roderich Kiesewetter sagte, er „hoffe, bald auch wieder mit André Hahn in diesem kollegialen Gremium“ zu sitzen.
Unverändert bleiben die verzerrten Mehrheitsverhältnisse im PKGr. Die Ampelkoalition hat das Gremium, in dem in geheimen Sitzungen die Sicherheitsbehörden über extremistische Gefahren berichten, von 9 auf 13 Mitglieder vergrößert. Da der AfD-Platz vakant bleibt, verfügen die Regierungsparteien auch nach der Wahl Hahns über eine Zweidrittelmehrheit, was nicht ihrer Stärke im Bundestag entspricht.
Streit hatte es im Vorfeld auch über den Vorsitz gegeben, was die Einsetzung um Monate verzögert hatte. Schließlich einigten sich SPD und Grüne auf eine Rotation: In den ersten zwei Jahren steht der Grüne Konstatin von Notz dem Kontrollgremium vor, danach soll der SPD-Mann Ulrich Grötsch übernehmen.
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