Parken vor Gericht: Sau rausgelassen
■ Polizist gegen Falschparker
„Sie parken hier wie eine alte Sau.“ Oder: „Sie parken hier saumäßig.“ Oder vielleicht doch lieber: „Sie parken wie eine dumme Sau“? Auf den genauen Wortlaut konnten sich der angeklagte Polizeibeamte L. und der Autoinhaber D. gestern im Amtsgericht nicht mehr einigen. Dass aber in irgendeiner Form die „Sau“ vorkam, reichte dem 23-jährigen Autofahrer als Beleidigung. Auch der Richter ließ durchblicken, dass er das ähnlich sehe: „Es kommt nicht auf den genauen Wortlaut, sondern auf den Sinn an.“
Aber erst mal von vorne: In Ermangelung einer schönen Parklücke hatte D. am 7. Juni 2000 auf dem Weg zu einem Reisebüro in der Waller Heerstraße schräg in einer Einfahrt gehalten. Dabei habe er nach eigener Aussage halb auf dem Radweg gestanden. Quer über dem Radweg und halb auf dem Gehweg habe er geparkt, sagt dagegen der Kontaktbeamte L. Ein älteres Paar, das dem Parkenden in seinem Auto strafende Blicke zugeworfen hatte, soll den Polizisten auf den wilden Parker aufmerksam gemacht haben: „Schauen Sie mal, Herr Polizist, der steht da ja saumäßig“, hätte das Paar ihm angetragen, so der Beamte.
Diese Worte hallten anscheinend noch in seinen Ohren nach, als er dann an den Wagen des kaufmännischen Angestellten herantrat und dabei zumindest das Wort „Sau“ im Mund führte. D. wies den Beamten darauf hin, dass er sich beleidigt fühle. Doch der Polizist versuchte damals und jetzt im Gericht seinem Gegenüber zu erklären, dass er mit dem „saumäßig“ schließlich nicht seine Person, sondern sein Parkverhalten meine.
Sau hin, Sau her – die beiden Herren hatten ihre Personalien und auch ein Knöllchen ausgetauscht, sich aber „nicht im Guten“ getrennt, so der Richter. Vor Gericht trennten sie sich schließlich – und zwar mit einem außergerichtlichen Vergleich: L. muss eine Strafe von 600 Mark an die Staatskasse zahlen, entgeht damit aber einer Verurteilung, die sicherlich disziplinarische Maßnahmen für den Polizeikommissar bedeutet hätte.
mas
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