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Pariser Gericht rügt KlimapolitikErfolg für Greenpeace und Oxfam

Die Kritik ist mehr als nur symbolisch: Die französische Justiz bemängelt die staatlichen Bemühungen bei der Verminderung von Treibhausemissionen.

Greenpeace Klimaprotest im Februar 2020 in Lyon Foto: Nicolas Liponne/imago

Paris taz | Das Pariser Verwaltungsgericht hat den französischen Staat wegen „sträflicher Unterlassungen“ bei der Umsetzung seiner Politik zur Verminderung des Treibhausgasemissionen für schuldig erklärt. Die vier klagenden Organisationen – Notre Affaire de tous, Greenpeace, Oxfam, Fondation Nicolas Hulot – feierten einen „ersten historischen Sieg“. Am Mittwoch hatte ihnen das Gericht zwar nur den symbolischen Betrag von 1 Euro als Genugtuung zugesprochen. Das Urteil ist aber von exemplarischer Bedeutung für die Klimapolitik in Frankreich.

Ende Dezember hatte bereits das oberste Gericht der Niederlande aufgrund einer Klage von Bür­ge­r:in­nen die Staatsbehörden dazu verurteilt, ihre Anstrengungen in der Energiewende zu beschleunigen, um die Ziele im Bereich der Schadstoffverminderung einhalten zu können. Das Pariser Urteil schafft einen wichtigen Präzedenzfall für ganz Europa. Zugleich ist es auch ein deutliches demokratisches Signal an die Bür­ge­r:in­nen, dass sie mit Protesten und gerichtlichen Klagen nicht nur ihrer Unzufriedenheit Ausdruck geben, sondern auch die Behörden ihres Landes dazu veranlassen können, verstärkte Klimamaßnahmen zu ergreifen.

Denn die nur symbolische Verurteilung könnte nur der erste Schritt sein, wenn der Staat wegen Untätigkeit von der Justiz für Klima- und Umweltschäden verantwortlich erklärt wird. Das eröffnet die Möglichkeit von Schadenersatzforderungen, obschon es nicht einfach sein dürfte, den direkten kausalen Zusammenhang zwischen Katastrophen- und Umweltschäden und zögerlicher Klimapolitik zu beweisen. Das Pariser Gericht hat zudem eine zusätzliche Untersuchung beschlossen, um innerhalb von zwei Monaten gegebenenfalls anzuordnen, dass die Exekutive ihre Politik zur effektiven Verminderung der Emissionen ändern und ergänzen muss.

Die vier NGOs hatten vor zwei Jahren eine Petition mit dem Titel „L’Affaire du siècle“, also „Sache des Jahrhunderts“, gestartet und innerhalb von lediglich zwei Monaten die Rekord-Unterstützung von 2,3 Millionen Unterzeichnenden erhalten. Im März 2019 wurde daraufhin die Verwaltungsklage gegen den Staat wegen „sträflicher Unterlassungen“ eingereicht. In der französischen Justizgeschichte ist diese Art einer Sammelklage gegen die Behörden einzigartig.

In einer gemeinsamen Stellungnahme bezeichnen die französischen Umweltorganisationen das Urteil als „Sieg für die Wahrheit“. Denn bis dahin habe der Staat quasi wider besseres Wissen „trotz der akkumulierten Beweise“ geleugnet, dass seine Klimapolitik ungenügend ist. Bereits im Juli 2020 hatte dies der Haut Conseil pour le Climat, ein unabhängiges und beratendes Fachgremium, mit alarmierenden Zahlen belegt. Von 2018 bis 2019 wurden die Kohlenstoffemissionen nur um 0,9 statt um geplante 1,5 Prozent reduziert. Anstatt den alten Rückstand wettzumachen, werde ein neuer geschaffen, warnt die Aufsichtsbehörde.

Das Verdikt ist nicht zuletzt auch ein Tadel für den Staatschef Emmanuel Macron, der die Umsetzung der Klimaziele als eine seiner obersten Prioritäten erklärt und ein Gremium von Bür­ge­r:in­nen mit der Debatte und Ausarbeitung von Maßnahmen beauftragt hatte. Er hatte erklärt, er wolle die 149 konkreten Vorschläge des „Bürgerkonvents“ berücksichtigen. Das Urteil ruft ihm dieses Versprechen in Erinnerung.

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