■ Paragraph 218: Vermittlungsausschuß
Bonn (dpa) – Noch vor der abschließenden Beratung im Bundesrat hat die Bundesregierung zur Reform des Abtreibungsparagraphen 218 den Vermittlungsausschuß angerufen. Hintergrund des ungewöhnlichen Verfahrens ist, daß sonst vorgeschriebene Fristen nach der letzten Lesung im Parlament verstrichen wären, hieß es gestern. Grundlage für die Anrufung sei das Votum des Rechtsausschusses, der das am 26. Mai 1994 im Parlament verabschiedete Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz verworfen habe.
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