■ Paragraph 218: Vermittlungsausschuß
Bonn (dpa) – Noch vor der abschließenden Beratung im Bundesrat hat die Bundesregierung zur Reform des Abtreibungsparagraphen 218 den Vermittlungsausschuß angerufen. Hintergrund des ungewöhnlichen Verfahrens ist, daß sonst vorgeschriebene Fristen nach der letzten Lesung im Parlament verstrichen wären, hieß es gestern. Grundlage für die Anrufung sei das Votum des Rechtsausschusses, der das am 26. Mai 1994 im Parlament verabschiedete Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz verworfen habe.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen