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■ Tagung der FußballpräsidentenParagraph 11 bleibt, Streikrecht fehlt

Nürnberg (dpa) – Die Präsidenten der 36 deutschen Profifußballvereine legten bei ihrer Vollversammlung in Nürnberg fest, daß der umstrittene Paragraph 11 im Lizenzspielervertrag auf alle vor dem Bosman-Urteil im Dezember 1995 geschlossenen Verträge Gültigkeit hat. Der Paragraph beinhaltet, daß bei sich verändernden Transferbedingungen – wie durch das Bosman-Urteil geschehen – sowohl der Verein als auch der Spieler eine Option besitzt, einen auslaufenden Vertrag automatisch zu den gleichen Bedingungen um ein Jahr zu verlängern.

Beschlossen wurde auch die Gründung einer „Bundesliga Marketing GmbH“, mit der die Profivereine neue Geldquellen, beispielsweise aus der gemeinsamen Vermarktung des Bundesliga- Logos, erschließen wollen.

Beendet wurde nach Aussage des Ligaausschußvorsitzenden Mayer-Vorfelder die von der Vereinigung der Vertragsfußballer (VdV) angezettelte Diskussion um das Streikrecht für Fußball-Profis. Der scheidende VdV-Präsident Jürgen Rollmann und VdV-Geschäftsführer Peter Schulze signalisierten in Nürnberg, daß sie die Sache nicht forcieren werden, um die Bemühungen einer Zusammenarbeit zwischen Vereinen und VdV nicht zu gefährden. Mayer-Vorfelder hatte die Spielervereinigung mit der Drohung unter Druck gesetzt: „Wenn das Streikrecht kommt, sind alle Kooperationsbemühungen mit der VdV mit Brief und Siegel beendet.“

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