piwik no script img

■ PORNOGRAPHIEAcht Monate Haft für Video-Verbreitung

Moabit. Wegen Verbreitung von pornographischen Videos wurde ein 48jähriger Fotograf zu acht Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Ein Schöffengericht versagte dem Angeklagten das Aussetzen der Strafverbüßung zur Bewährung, weil er die Delikte während einer Bewährungszeit verübte. Die Staatsanwältin hatte zehn Monate Haft beantragt. Der Angeklagte hatte seit den siebziger Jahren die Herstellung und Verbreitung von Pornographie zu seiner Lebensgrundlage gemacht.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen