■ POLIZEI: Arbeit über die Landesgrenzen hinaus
Berlin. Polizisten sollen bei der Verfolgung von Straftätern in den neuen Bundesländern künftig nicht mehr an den Landesgrenzen stoppen müssen. Der Senat beschloß gestern, einen Entwurf der Innenminister für ein entsprechendes Abkommen dem Abgeordnetenhaus zur Abstimmung vorzulegen. Im Interesse einer wirksamen Verbrechensbekämpfung war es nach der Wiedervereinigung erforderlich, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, nach der auch Polizeivollzugsbedienstete der neuen Länder auf dem Gebiet eines anderen Landes sowie Beamte eines alten Bundeslandes auf dem Gebiet eines der fünf neuen Bundesländer Amtshandlungen vornehmen dürfen.
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