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PKK-Leiter verurteilt

■ Urteil erging in ihrer Abwesenheit

Stuttgart (AP) – Vier untergetauchte Gebietsleiter der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK sind zu Freiheitsstrafen von je zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Fünfte Strafsenat des Oberlandesgericht Stuttgart sprach sein Urteil in Abwesenheit der Angeklagten.

Das Gericht befand sie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig. Die Frau und drei Männer im Alter zwischen 26 und 47 Jahren wurden außerdem für die Planung und Steuerung von Anschlägen auf türkische Einrichtungen im süddeutschen Raum verantwortlich gemacht. Die Angeklagten, sämtlich türkische Staatsangehörige, waren im April dieses Jahres nach zweijähriger Untersuchungshaft gegen Meldeauflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Seit Mitte Mai sind sie auf der Flucht und werden per Haftbefehl gesucht.

Die Anklagevertretung hatte jeweils Haftstrafen von zwei Jahren und acht Monaten für sie gefordert, die Verteidigung hingegen hatte auf Freispruch plädiert und eine Haftentschädigung beantragt. Die Verteidiger sahen es als nicht erwiesen an, daß ihre Mandanten der in Deutschland verbotenen PKK angehört hatten.

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