PARTEIFREUNDE: Bei der CDU fliegen die Fetzen
Mit Wolfgang Schrörs sollte einer der letzten gewichtigen Anhänger von Bernd Neumann in der Bremer CDU entmachtet werden - durch einen Satzungsbruch
"Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass eine Bundestags-Kandidatin der CDU sich nicht konform zu den bundesweit geltenden Satzungsvorschriften der Partei verhält." Das sagt Erich Röper, Jurist und langjähriger CDU-Fraktionsgeschäftsführer. Die Kritik geht an die Adresse von Rita Mohr-Lüllmann, die als Spitzenkandidatin der CDU für die Bremer Bürgerschaftswahlen gehandelt wird und die als Bundestags-Kandidatin möglicherweise Bernd Neumann beerben würde.
Mit auf Betreiben von Mohr-Lüllmann, so jedenfalls sieht es der Jurist Röper, sind bei der Kandidaten-Nominierung des CDU-Stadtbezirksverbandes Schwachhausen Ende September langjährige Leistungsträger der CDU wie der Finanzpolitiker Wolfgang Schrörs regelrecht abgesägt worden. Zunächst, das sagen auch andere CDU-Mitglieder des Stadtbezirkes, wurden Parteimitglieder "angekarrt", die sonst nie auf Parteiversammlungen gesehen wurden und die nie mitdiskutiert haben. Schrörs erhielt 25 "Nein"-Stimmen - aber mit 32 klar mehr Ja-Stimmen. Der Versammlungsleiter Wedige von der Schulenburg verkündete das Ergebnis in diesem Sinne: Schrörs sei damit vorgeschlagen.
Das scheint einigen nicht gepasst zu haben: Ein "Grüppchen", zu dem auch Mohr-Lüllmann gehörte, debattierte heftig, und der Landesgeschäftsführer Martin Roth erklärte dem Versammlungsleiter Schulenburg dann eine halbe Stunde nach dem Wahlgang: Nach Satzungslage seien Schrörs, neben ihm Iris Spieß und Ansgar Matuschak nicht als Kandidaten vorgeschlagen, weil sie weniger "Ja"- als "Nein"-Stimmen hätten und Enthaltungen zusammengerechnet würden.
Die politischen Motive dieser Intervention sind für den parteierfahrenen Röper klar: Hier sollen CDU-Politiker, die als Neumann-treu gelten und als Risiko, wenn Mohr-Lüllmann den langjährigen CDU-Vorsitzenden Bernd Neumann im Bundestag beerben will, ausgeschaltet werden. Die Mittel sind für Röper aber schlicht rechtswidrig. Es sei "allgemeine und auch parlamentarische Praxis", sagt Röper, dass bei Personalwahlen nur die "Ja"- und "Nein"-Stimmen gezählt werden. Im Statut der Bundes-CDU heißt es in diesem Sinne auch: "Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlussfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen". Und in Paragraf 50 des Bundes-CDU-Statutes steht: "Die Satzungen der nachgeordneten Gebietsverbände der CDU, der Vereinigungen und der Sonderorganisationen dürfen den Bestimmungen dieses Statuts nicht widersprechen".
Die Rechtslage scheint somit eindeutig. Als der CDU-Politiker Udo Fehlberg in der vergangenen Woche die Wahl mit diesem rechtlichen Hinweis anfocht, konterte Landesgeschäftsführer Roth mit der Auskunft, die Anfechtungsfrist sei eine Woche und somit verpasst. Das wiederum verwundert den Juristen Röper um so mehr: Erst ist der Landesgeschäftsführer, der in der Versammlungsleitung gesessen hatte, nicht in der Lage, den Mitgliedern die Satzung korrekt zu erklären, dann will er an der falschen Interpretation des Ergebnisses festhalten. Die Abstimmung, so Röper, müsse niemand anfechten, die sei korrekt verlaufen.
Wenn die CDU nun anerkennt, dass Schrörs vorgeschlagen ist, dann müsste der Landesvorstand - in dem Schrörs Schatzmeister ist - entscheiden, ob er der Landesversammlung für einen vorderen oder einen der hinteren Plätze vorgeschlagen wird.
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