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■ OzonkrebsOffiziell bestätigt

Bonn (dpa) – Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat gestern offiziell mitgeteilt, daß sie das Reizgas Ozon als „begründet krebsverdächtig“ einstuft. Der bisher gültige Wert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Atemluft an Arbeitsplätzen („MAK-Wert“) ist aufgehoben. Ein neuer Grenzwert könnte später eingeführt werden, argumentiert die DFG, wenn sich die Hypothese bestätige, der Mensch verfüge über einen „besonderen Schutzmechanismus“ gegen Ozon.

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