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Archiv-Artikel

…WAS MACHT EIGENTLICH ... die Schrippe? Osterferien

Von AT

Berlins Bäcker müssen sich darauf gefasst machen, am Ostersonntag auf ihren Brötchen sitzenzubleiben. Das neue Ladenschlussgesetz gestattet ihnen nicht mehr, an diesem Feiertag Gebäck unters Volk zu bringen.

Was die Mitglieder des Abgeordnetenhauses da im vergangenen November beschlossen haben, könnte den Schrippenformern unangenehme Verluste bescheren. „Die ersten Feiertage sind die Toptage für die Bäcker und Floristen“, sagt Holger Lunau, Sprecher der Industrie- und Handelskammer. Wo das fehlende Geld hergenommen werden soll, weiß keiner genau. So manches Bäckerskind muss sich dieses Jahr wohl ohne lackierte Eier beglücken oder findet beim fleißigen Suchen am Sonntagmorgen einen wiederverwerteten Schokoweihnachtsmann.

Aber auch für den Verbraucher ändert sich einiges. An ein traditionelles Sonntagsfrühstück mit frischen Brötchen ist nicht zu denken. Alternativen wie Zwieback oder Knäckebrot sind plausible Lösungen. Ganz Verzweifelte werden auf der Suche nach Schrippendealern das Kottbusser Tor oder andere einschlägige Orte aufsuchen. Aber Vorsicht: Für den illegalen Erwerb oder Vertrieb von Brötchen am Ostersonntag droht eine deftige Geldbuße.

Für die Bäcker gibt es Hoffnung: Befürworter des Gesetzes glauben, dass Samstags- und Montagsverkauf noch gewinnträchtiger werden – schließlich werde am Samstag schon für den Folgetag eingekauft. Ob sich die Theorie bestätigt, bleibt abzuwarten. Sicher im Trend liegt am Montag „das Brötchen danach“. Mahlzeit! AT FOTO: ARCHIV