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Osten leidet unter Steuerreform

KÖLN ap ■ Für Besserverdienende in den neuen Bundesländern, deren Einkommen im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenzen liegen, bleibt von den Entlastungen durch die Steuerreform 2001 kaum etwas übrig. Dies gab gestern das Institut der deutschen Wirtschaft bekannt. Grund: Die Gehaltsgrenze, bis zu der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden, ist seit 1. Januar im Osten auf Westniveau angehoben. Bis zu einem Jahreseinkommen von 78.300 Mark müssen nun Beiträge überwiesen werden. Ein Beschäftigter in den neuen Ländern mit einem monatlichen Bruttogehalt von 7.000 Mark muss demnach jährlich 1.338 Mark zusätzlich an Sozialbeiträgen zahlen. Die Steuerentlastung werde praktisch aufgezehrt: Ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern hat pro Monat nur sieben Mark mehr im Portemonnaie. Im Westen verdiene ein Arbeitnehmer bei gleichem Bruttolohn aufgrund höherer Sozialbeiträge zwar netto weniger, doch wirke die Steuerreform hier deutlicher.

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