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Ost-Lehrer können Beamte werden

■ Gericht: Kein Nachteil im Westen bei Einstellung im Osten

Der Senat kann jetzt doch rund 6.600 angestellte Lehrer im Ostteil der Stadt verbeamten. In zweiter Instanz gab gestern das Oberverwaltungsgericht der vom Senat beschlossenen Verbeamtung grünes Licht. Das Gericht wies Ansprüche von angestellten Westberliner Lehrern zurück, die ebenfalls in den Beamtenstatus übernommen werden wollten. Indem Ost-Lehrer in das Beamtenverhältnis wechseln, entstehe den festangestellten West-Lehrern kein Nachteil, argumentierte das Gericht. Etwa 100 Lehrer aus dem Westteil wollten erreichen, daß sie zeitgleich mit ihren Ost-Kollegen verbeamtet werden. Durch die Verbeamtung sollen 1997 138 Millionen Mark eingespart werden. Die Frage, ob der Senat mit der ausschließlichen Verbeamtung von Lehrkräften mit DDR-Ausbildung gegen geltendes Recht verstoße, wurde nicht beantwortet. dpa/ADN

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